ZWS für Berliner Mietwohnung, die mein Sohn bewohnt

Sue, Donnerstag, 30.05.2013 (vor 4154 Tagen)

Hallo Forumsteilnehmer/innen,

ich habe für meinen Fall keine wirkliche Antwort in den Gesetzen gefunden. Eventuell kann eine/r von Euch helfen.

Ich bin aus meiner Berliner Mietwohnung, die ich zusammen mit meinem bereits volljährigen Sohn zusammen bewohnt habe, nach Düsseldorf umgezogen. Mein Sohn ist wegen seiner Ausbildung in Berlin geblieben. Ich habe nun in Düsseldorf meinen Hauptwohnsitz angemeldet und bin weiterhin für die Berliner Wohnung als Hauptmieterin eingetragen, obwohl ich selbst überhaupt nicht mehr dort wohne und mein Sohn dort nach wie vor seinen Hauptwohnsitz hat. Ich stelle ihm die Wohnung als Ausbildungsunterstützung zur Verfügung.
Kann mir jemand sagen, ob ich erstens Berlin als Zweitwohnsitz gemeldet haben muss und/oder ob ich Zweitwohnungssteuer bezahlen muss?

Vielen Dank vorab für Eure Unterstützung
Gruß Sue

ZWS für Berliner Mietwohnung, die mein Sohn bewohnt

Alfred @, Donnerstag, 30.05.2013 (vor 4154 Tagen) @ Sue

Ob wie, wer, wo seinen Wohnsitz hat, ist hier völlig unerheblich.

Die Antwort steht in den Gesetzen.

Wenn ich alles richtig verstanden habe:
1. Bist in Düsseldorf mit alleiniger Wohnung registriert.
2. Ist Dein Sohn in Berlin mit alleiniger Wohnung registriert.
3. Es gibt weder in Berlin noch in Düsseldorf eine Haupt- oder eine Nebenwohnung.

Wenn das wirklich so ist, wäre es nach Deiner Schilderung melderechtlich korrekt. Zweitwohnungsteuer"rechtlich" ist nichts zu befürchten, denn in Düsseldorf gibt es keine Zweitwohnungsteuer und in Berlin werden nur Nebenwohnungen als Zweitwohnungen besteuert. Rechtlich bestehen da keine bedenken, den n selbst der BFH vertritt die Auffassung, dass die melderechtlichen Verhältnisse für die Steuerbehörde verbindlich sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit, versteht sich.

ZWS für Berliner Mietwohnung, die mein Sohn bewohnt

Himbim13 @, Montag, 05.08.2013 (vor 4087 Tagen) @ Sue

Sie haben ein Problem mit der Zweitwohnungsteuer?
Lesen Sie Himbim13 vom 04.08.2013. hier im Forum.
Es ist doch Ihre Entscheidung, ob Sie diese Steuer
für berechtigt finden. Wenn nicht! Warum reihen Sie
sich nicht in Reihe derer ein, die gegen diese Steuer
sind.