ZweitwohnsitzST. bei Nebenwohnung und Hauptw selbe Gemeinde

Sestahlx, Montag, 29.07.2013 (vor 3896 Tagen)

Hallo , ich habe mich heute bei meiner Freundin die bei ihren Eltern wohnhaft ist und somit keine Miete zahlt als Zweitwohnsitz angemdelt ! Mein Hauptwohnsitz ist auch in der selben Stadt ( Darmstadt ) !

Wie verhält es sich nun mit der Steuer wenn meine Freundin in dem Haus ihrer Eltern keine Miete zahlt ?

Ps. Ich bin Student !

lg Tom

Zweitwohnungsteuer bei Nebenwohnung u. Hauptw selbe Gemeinde

Alfred @, Montag, 29.07.2013 (vor 3896 Tagen) @ Sestahlx

Du bist also in Darmstadt mit Haupt- und Nebenwohnung registriert
Ob Miete gezahlt wird oder nicht spielt bei der ZWSt ebenso wenig eine Rolle wie die Tatsache, dass Du Student bist. Entscheidend sind allein die rechtlichen Wohnverhältnisse - innehaben oder bloße Nutzung.

Zweitwohnungsteuer bei Nebenwohnung u. Hauptw selbe Gemeinde

Sestahlx, Montag, 29.07.2013 (vor 3895 Tagen) @ Alfred

Du bist also in Darmstadt mit Haupt- und Nebenwohnung registriert
Ob Miete gezahlt wird oder nicht spielt bei der ZWSt ebenso wenig eine Rolle wie die Tatsache, dass Du Student bist. Entscheidend sind allein die rechtlichen Wohnverhältnisse - innehaben oder bloße Nutzung.


Wie ist das genau zu verstehen ? Innehaben oder bloße Nutzung ?

Zweitwohnungsteuer bei Nebenwohnung u. Hauptw selbe Gemeinde

Sestahlx, Montag, 29.07.2013 (vor 3895 Tagen) @ Sestahlx

Mein Lebensmittelpunkt ist in meiner Hauptwohnung .. wie verhält es sich nun mit der Zweitwohnsitzsteuer wenn ich die Wohnung bloß gelegentlich am Wochenende nutze?

Zweitwohnungsteuer bei Nebenwohnung u. Hauptw selbe Gemeinde

Alfred @, Dienstag, 30.07.2013 (vor 3895 Tagen) @ Sestahlx

Innehaben einer Wohnung bedeutet bei einer Aufwandsteuer die Verfügungsbefugnis und die tatsächliche Verfügungsgewalt hinsichtlich der Wohnung. Bloßes Nutzen beschreibt eine jederzeit widerrufbare Nutzungsmöglichkeit.
Steuerpflichtig ist nur das Innehaben einer Zweitwohnung.

Zweitwohnungsteuer bei Nebenwohnung u. Hauptw selbe Gemeinde

Sestahlx, Dienstag, 30.07.2013 (vor 3895 Tagen) @ Alfred

Da meine Freundin die Verfügungsgewalt hat und somit jederzeit meine Nutzung wiederufen kann , heißt dass das ich dann als reiner " Nutzer" keine Zwsteuer zahlen muss ? Und wenn ja wie muss ich das beweisen ?

Zweitwohnungsteuer bei Nebenwohnung u. Hauptw selbe Gemeinde

Alfred @, Mittwoch, 31.07.2013 (vor 3894 Tagen) @ Sestahlx

Wer Inhaber Deiner Nebenwohnung ist – ob Deine Freundin oder deren Eltern – kann ich nicht beurteilen.
Als Nachweis für das „Nutzen einer jederzeit widerufbaren Wohngelegenheit“ sollt der Stadt Darmstadt Deine Erklärung und die Bestätigung durch den Wohnungsinhaber genügen.

Zweitwohnungsteuer bei Nebenwohnung u. Hauptw selbe Gemeinde

Sestahlx, Freitag, 02.08.2013 (vor 3892 Tagen) @ Alfred

Danke für die Auslunft !letzte Frage ..wenn der Eigentümer und ich bestätigen das die Nutzung jederzeit wiederufen werden kann , dann fällt für mich als Nutzer keine Steuer an richtig ?

Zweitwohnungsteuer

Alfred @, Freitag, 02.08.2013 (vor 3892 Tagen) @ Sestahlx
bearbeitet von Christian, Dienstag, 10.09.2013

Vermutlich ist Eigentümer der Richtige.
Aber erforderlich ist ggf. die Bestätigung vom Inhaber der Wohnung - also von dem, der die Verfügungsbefugnis und tatsächliche Verfügungsmacht hinsichtlich der Wohnung hat.
Das Wohnen ohne Nutzungsrecht ist nicht zweitwohnungsteuerpflichtig.

Zweitwohnungsteuer

Sestahlx, Mittwoch, 21.08.2013 (vor 3873 Tagen) @ Alfred
bearbeitet von Christian, Dienstag, 10.09.2013

Ich musste dem Amt in Darmstadt eine Erklärung abgeben so dass ich von der ZWst befreit werde ...
denkst du der Brief ist angemessen oder gibt es noch Dinge die genannt werden müssen ?
so in etwa wollte ich ihn aufsetzten :


Erklärung über die rechtlichen Wohnverhältnisse


Seit dem 29.07.2013 nutze ich das Haus im XXXXX
in Darmstadt.
Es handelt sich hierbei um eine jederzeit widerrufbare Nutzungsmöglichkeit .
Somit beschränkt sich der Zweitwohnsitz bloß auf die Nutzung und nicht auf das Innehaben des Hauses.

MfG xxx

Zweitwohnungsteuer

Sestahlx, Montag, 09.09.2013 (vor 3854 Tagen) @ Sestahlx
bearbeitet von Christian, Dienstag, 10.09.2013

Lieber Alfred , heute kam eine Antwort zu dem mir verfassten Schreiben zurück ! Indem ich nicht von der Zwst befreit werde , da laut Darmstädter Amt: nicht nur Innehaber sondern auch Nutzungsberechtigte Steuerpflichtig sind ....gibt es noch eine Chance mich von der Steuer zu befreien ?


Ansonsten droht mir die jährliche Nettokaltmiete als Bemessungsgrundlage ! Und die Zweitwohnung ist im Haus der Eltern meiner Freundin ... Das wird richtig teuer !

Zweitwohnungsteuer

Alfred @, Montag, 09.09.2013 (vor 3854 Tagen) @ Sestahlx

Rein formal: Eine Befreiung von der Zweitwohnungsteuer wäre nur erforderlich, wenn Du überhaupt zweitwohnungssteuerpflichtig wärst. Das bist Du aber nicht. Das muss man allerdings dem Komiker klarmachen, der Dir geantwortet hat.

Ich hoffe, Du hast noch keine Erklärung zur Zweitwohnungsteuer abgegeben (was Dir sachlich unmöglich wäre).

Von mir bekämen die eine grobe Antwort. Da ich aber den Wortlaut Deines Schreibens und des Antwortschreibens nicht kenne, solltest Du dem Bearbeiter folgenden Hinweis zuteil werden lassen.

Ausweislich der ZWStS der Stadt Darmstadt ist
- Gegenstand der Steuer das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet (§ 2 Abs. 1),
- eine Zweitwohnung jede Wohnung, die jemand für seinen persönlichen Lebensbedarf ... innehat (§ 2 Abs. 1),
- Steuerpflichtiger, wer im Stadtgebiet eine Zweitwohnung innehat. (§ 3 Abs. 1).
Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, bin ich nicht Inhaber meiner Nebenwohnung und somit nicht steuerpflichtig.“

Zweitwohnungsteuer

Sestahlx, Montag, 09.09.2013 (vor 3854 Tagen) @ Alfred

Der Original Wortlaut von meinen ersten Brief war wie folgt :

Erklärung über meine rechtlichen Wohnverhältnisse
Hiermit erkläre ich XXX dass es sich
seit der ab Datum benutzen Nebenwohnung im Strasse in Darmstadt um eine bloße Nutzungsmöglichkeit handelt.

Ich habe die Nebenwohnung nicht inne , es handelt sich um eine bloße Nutzungsmöglichkeit , die mir von dem Inhaber XX gewährt wird und die jederzeit widerrufbar ist.

Ich benutze die Nebenwohnung nur gelegentlich gemeinsam mit der Tochter des Inhabers die meine Lebenspartnerin ist.

Mit freundlichen Grüßen

Zweitwohnungsteuer

Sestahlx, Montag, 09.09.2013 (vor 3854 Tagen) @ Sestahlx

Und der Brief von heute war wie folgt :

,,Sehr geehrter Herr XX , wir nehmen Bezug auf die abgegebene Erklärung zur Zweitwohnsitzsteuer vom 23.08.2013.
Nach dieser ist jede volljährige Person steuerpflichtig , die eine Zweitwohnung im Stadtgebiet Darmstadt innehat(z.b Eigentümer/ Eigentümerin ,Mieterin /Mieter,Nutzungsberechtigter/Nutzungsberechtigte gem§3ZWSTS.)

Die Bemessungsgrundlage der Zweitwohnsitzsteuer ist gemäß §4 ZWSTS der jährlicher Mietaufwand(Nettokaltmiete).
Die Steuer beträgt jährlich 10% der Bemessungsgrundlage (§5ZWSTS).

Für Wohnungen , die den Steuerpflichtigen unentgeltlich überlassen werden , ist die Nettokaltmiete in der ortsüblichen Höhe anzusetzen ,welche sich aus dem Mietspiegel der Wissenschaftsstadt Darmstadt ergibt ( §4 Abs.5 ZWSTS).
Somit sind sie , unten den von Ihnen gemachten Angaben , steuerpflichtig.

Zweitwohnungsteuer

Alfred @, Dienstag, 10.09.2013 (vor 3853 Tagen) @ Sestahlx

Gut, dann würde ich - ganz freundlich - wie folgt antworten. (wenn Du es gröber haben willst, liefere ich Dir gerne ein paar Formulierungen):

Sehr geehrter Herr ZZZ,

für Ihr Schreiben vom .. .. 2013 bedanke ich mich. Allerdings kann ich Ihrer Behauptung, ich sei steuerpflichtig nicht folgen. Sie verkennt den Begriff des "Innehabens", den die Erhebung der Zweitwohnungsteuer nach Art. 105 Abs. 2a GG voraussetzt.

Wie ich Ihnen mitgeteilt hatte, bin ich nicht Inhaber der Nebenwohnung, denn mir fehlt jegliche rechtliche Verfügungsbefugnis an der Wohnung, wie sie einem Eigentümer, Mieter oder sonstigen Nutzungsberechtigten zusteht. Die mir eingeräumte rein tatsächliche, rechtlich nicht abgesicherte Möglichkeit der Nutzung kann mir jederzeit entzogen werden und stellt keinen fest umrissenen Tatbestand dar, der zur Erhebung einer Aufwandsteuer berechtigen würde.

Mit freundlichen Grüßen

Zweitwohnungsteuer

Sestahlx, Dienstag, 10.09.2013 (vor 3853 Tagen) @ Alfred

Danke !!! Ich werde das sofort losschicken ! Ich hoffe doch das er das akzeptiert endlich !!!! Super für deine schnelle Hilfe !!! Vielen Dank ! Ich halte dich auf dem Laufenden !!!
Lg

Zweitwohnungsteuer

Alfred @, Dienstag, 10.09.2013 (vor 3853 Tagen) @ Sestahlx

Ich hoffe doch das er das akzeptiert endlich !!!!

Hoffen wir das Beste.

ZweitwohnsitzST. bei Nebenwohnung und Hauptw selbe Gemeinde

Himbim13 @, Montag, 05.08.2013 (vor 3889 Tagen) @ Sestahlx

Sie haben ein Problem mit der Zweitwohnungsteuer?
Lesen Sie Himbim13 vom 04.08.2013 hier im Forum.
Es ist doch Ihre Entscheidung, ob Sie diese Steuer
für berechtigt finden. Wenn nicht! Warum reihen Sie
sich nicht in Reihe derer ein, die gegen diese Steuer
sind?

ZweitwohnsitzST. bei Nebenwohnung und Hauptw selbe Gemeinde

Rebell @, Montag, 09.09.2013 (vor 3854 Tagen) @ Himbim13

Warum reihen Sie sich nicht in Reihe derer ein, die gegen diese Steuer
sind?

Hierzu eine Vertrauliche Mitteilung
Zur gefälligen Info dazu passt es doch, dass am kommenden Sonntag in Bayern die Landtagswahlen stattfinden.
Wer kann es sich vorstellen, dass in Bayern nur diese Parteien > CSU - die SPD und natürlich die B 90 Die Grünen- für die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer sich ausdrücken.

Das geht aus den Antworten zu den Wahlprüfsteinen 2013 - als Ergebnis hervor.

Vom Verein Freund für Ferien in Bayern e.V. wurden diese Fragen an alle Kandidaten übermittelt.
Die inzwischen vorliegenden Antworten haben ergeben, dass die FDP - die ÖDP- die Piraten und die Freien Wähler sich gegen die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer aussprechen - ja sogar im Faalle eines Wahlsieges bzw. Regierungsbeteiligung stünden diese als Forderungen in einem Koalitionsvertrag zur Debatte.
Auch der CSU- Bürgermeisterkandidat für die OB-Wahl in München hat in seinem offiziellen Wahlprogramm und Versprechungen, die Abschaffung der Zweitwohnungssteuer zu vollziehen.

Dieses alles allerdings bei entsprechendem Wählervotum. Hoffentlich gelangen diese Informationen nicht in der Tagespresse- sonst reagieren die Bürger aus den Raffgierkommunen und wählen alle nur noch CSU- denn diese Partei strebt seit Jahren wieder die Alleinherrschaft mit allen Mitteln an in Bayern!!!!

Nur die dümmsten Kälber wählen ihren Metzger selber!

Interessiert sich jemand für diese "Wahlprüfsteine" ? dann bitte anfordern unter fffbayern@gmx.net ?????- Versand nur per Mail! selbst wenn die Gefahr besteht, dass die Amerikaner alles mitlesen sollten!
Auch der bayerische Innenminister darf davon in Kenntnis gesetzt werden.