Zweitwohnungsteuer / Eigentümer / München

alterego135, Donnerstag, 22.08.2013 (vor 3567 Tagen)

Hallo alle miteinander,

folgender Sachverhalt liegt vor, ich hoffe da kann mir jemand einen Rat geben:

Meine Schwester und ich sind seit 2011 Eigentümer einer Wohnung in München. Am Anfang war sie komplett vermietet, zwischendurch mein "Teil" (meine Schwester bewohnte die andere Hälfte), dann wohnte eine Zeit lang nur meine Schwester drin (unentgeltlich). Für ein paar Monate waren wechselnd Familienangehörige und Freunde immer wieder für ein paar Tage untergebracht. Seit einem Jahr etwa wohnen meine Schwester und mein Bruder in der Wohnung (mein Bruder auch unentgeltlich).

Jetzt wurde ich aufgefordert, eine Zweitwohnungsteuererklärung abzugeben, da ich die Wohnung "zur Lebensführung von Familienangehörigen inne habe". Soweit so gut, kann ich einigermaßen nachvollziehen, steht in der Satzung.

Ich frage mich allerdings gerade, welchen Zeitraum ich angeben soll, in der ich diese Wohnung als Zweitwohnung inne habe. Ist der Zeitraum seit Kauf der Wohnung hier ausschlaggebend (auch wenn ich selber nie drin gewohnt habe und wie oben angegeben mein Anteil teilweise vermietet war oder leer stand) oder der Zeitraum, seitdem ich den Wohnraum unentgeltlich an meine Geschwister überlassen habe?

Vielen Dank für jegliche hilfreiche Antwort!

Zweitwohnungsteuer / Eigentümer / München

Alfred @, Donnerstag, 22.08.2013 (vor 3567 Tagen) @ alterego135

Das Thema hatten wir schon mehrfach. Da mir einige Information zum Sachverhalt fehlen, nur ganz allgemein:
Der Haken liegt in der Art der Überlassung. Der Begriff des "Überlassens" kann nach seinem Wortsinn so verstanden werden, dass dem "Dritten" nicht nur eine tatsächliche, jederzeit widerrufliche "Wohngelegenheit" geboten, sondern ein Nutzungsrecht an der Wohnung eingeräumt wird- derjenige, dem die Wohnung überlassen wurde, als deren Inhaber anzusehen ist. Das dürfte bei der Überlassung an Bruder und Schwester der Fall sein, sodass vom Innehaben einer Zweitwohnung nicht gesprochen werden kann. Die Geschwister werden das wohl so bestätigen können. Außerdem nehme ich an, dass Du für diese Wohnung nicht mit Nebenwohnung gemeldet bist und die derzeit von Dir bewohnte Wohnung melderechtlich Deine einzige Wohnung ist. Damit hättest Du keine Hauptwohnung. Zu guter Letzt: Es ist diskriminierend wenn jemand steuerpflichtig würde, weil er die Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf von Angehörigen innehat, aber steuerfrei bliebe, wenn nicht mit ihm verwandte Dritte die Wohnung nutzen. Deswegen ist das, was in der Satzung steht, nach meiner Auffassung Unsinn.
Das beginnt schon damit, dass Du den Vordruck gar nicht wahrheitsgemäß ausfüllen kannst. In Ziffer 04 wir meines Wissens nach der Anschrift der Hauptwohnung gefragt. Die hast Du aber nicht, wenn meine Annahme (s.o.) zutrifft. Und das „Hauptwohnung ein spezifisch melderechtlicher Begriff ist, sieht sogar der Bayerische Verwaltungsgerichtshof so. Die Angaben zur Zweitwohnung im Abschnitt 2 sind gänzlich unmöglich, wenn Du die Wohnung wie oben beschrieben Deinen Geschwistern zur Nutzung überlassen hast. Dann bist Du zwar Eigentümer, aber nicht Inhaber der Wohnung, bei der es sich auch nicht um eine Zweitwohnung handelt. Angaben zum Zeitraum der Innehabung sind demnach nicht möglich. Du hast die Wohnung eben nicht "zur Lebensführung von Familienangehörigen inne " Das würde ich der Behörde in dürren Worten mitteilen, fragen, wie sie überhaupt auf diese Idee kommen und den Vordruck zur meiner Entlastung gleich mit zurückgeben. Dann gelassen abwarten, was der Stadt einfällt.

Zweitwohnungsteuer / Eigentümer / München

alterego135, Sonntag, 25.08.2013 (vor 3564 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank für deine Antwort, Alfred.

Jetzt habe ich noch eine Verständnisfrage, ich hoffe du kannst mir da helfen:

Die Wohnung besteht aus 2 abgetrennten Zimmern. Können die 2 Eigentümer sich diese Zimmer zuordnen oder sind beide Zimmer jeweils immer beiden zuzuordnen?
Sprich: kann ich definitiv sagen: "mein" Zimmer wurde vermietet (obwohl der Mietvertrag immer auf beide läuft/lief) und mit dem anderen Zimmer habe ich nichts zu tun, oder hat jeder Eigentümer immer auch mit der gesamten Wohnung zu tun?

Zweitwohnungsteuer / Eigentümer / München

Alfred @, Sonntag, 25.08.2013 (vor 3564 Tagen) @ alterego135

Die Eigentumsverhältnisse gehen aus dem Grundbuch hervor. Eine Aufteilung wie sie Dir vorschwebt, ist dort nicht vorgesehen und wohl auch nicht möglich. Im Zusammenhang mit der ZWSt ist diese Frage allerdings müßig, denn da geht es um die Innehabung und nicht um Eigentum.

Zweitwohnungsteuer / Eigentümer / München

Himbim13 @, Samstag, 24.08.2013 (vor 3565 Tagen) @ alterego135

Hallo alle miteinander,

folgender Sachverhalt liegt vor, ich hoffe da kann mir jemand einen Rat geben:

Kein Rat aber ein Hinweis: Siehe meierhans und Himbim13.