Lebensmittelpunkt

Mara, Freitag, 11.10.2013 (vor 3842 Tagen)

Liebe Forum-Nutzer,

ich habe eine Frage zum Thema "Lebensmittelpunkt"und Festlegung der Hauptwohnung. Ihre Meinung dazu würde ich sehr danken.
Ich habe bis September letzten Jahres 8 Jahre in Freiburg mit meinem Lebenspartner gelebt. Musste beruflich nach Dresden umziehen aber fahre seitdem zwei Mal in Monat am Donnerstag nach Freiburg wo wir noch unsere gemeinsame Wohnung haben (und gemeinsam zahlen). Manchmal bin ich auch ein drittes Wochenende da. In der Wohnung in Freiburg sind die meisten meiner Sachen denn ich hier in Dresden nur das nötigste für den Alltag habe. Die "enge persönliche Beziehungen" habe ich nach 12 Jahren alle in Freiburg und die pflege ich natürlich. Für mich ist es klar, dass mein Lebensmittelpunkt in Freiburg ist, aber die Stadt Dresden hat den Antrag für meine Wohnung in Dresden als Zweitwohnung abgelehnt. Sie haben's wie folgend begründet "Abzüglich der Wochenenden (104 Tage), des Urlaubes (30 Tage) und der Feiertage (11 Tage) ist für Sie ein Aufenthalt von jährlich ca 220 Tagen in Dresden zu ermitteln. Der Anreise von Ihrer Wohnung in Freiburg zum Arbeitsort Dresden und Abreisetag von Dresden nach Freiburg sind als komplette Tage zum Aufenthalt in Dresden zu rechnen. Die Dresdner Wohnung ist daher als vorwiegend benutzte Wohnung festzustellen".

Wenn ich zwei Freitage im Monat noch abziehe (was sie nicht getan haben) sind es dann nicht 220 sondern 196 Tage in Dresden. Also bin ich etwa über die Grenze von 365/2. Wenn der Abreisetag nicht als Aufenthalt in Dresden zu rechnen wäre (so behaupten sie aber ohne ein § zu zitieren), hätte ich dann 184 Tage Aufenthalt in Dresden. Wie ist Ihre Meinung? Könnte ich noch widersprechen und meine Wohnung in Freiburg als Hauptwohnung noch geltend machen? Wenn nicht, ist es möglich für mich eine doppelter Hausführung steuerlich abzusetzen?

Vielen Dank im Voraus,
Mara

Lebensmittelpunkt

Gustav @, Samstag, 12.10.2013 (vor 3841 Tagen) @ Mara

Eigentlich müssten nicht verheiratete von der Zwst Betroffene wegen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz Klage erheben ?

Hallo dazu passt auch ein im Südkurier erschienener Artikel bitte nachlesen und eventuell verwerten:

http://www.suedkurier.de/tipps/geld-job-karriere/steuer/Zweitwohnungssteuer-als-Werbung...

bei berufsbedingter anfallender Zwst. steuerlich absetzbar.

Lebensmittelpunkt

Mara, Samstag, 12.10.2013 (vor 3841 Tagen) @ Gustav

Vielen Dank für Deine Antwort Gustav! ja, eigentlich ist es etwas unfair, dass die Partnerschaft wenn nicht eingetragen nicht anerkannt wird, anderseits kann ich verstehen, dass sonst viele da tricksen würden richtung scheinbare Ehen oder so....

Danke auch für den Link und sowieso für die so schnelle Antwort!

Schönes Wochenende,
Mara.

Lebensmittelpunkt

Alfred @, Samstag, 12.10.2013 (vor 3841 Tagen) @ Mara

1. Melderecht
Die Festlegung der Hauptwohnung erfolgt bei volljährigen, alleinstehenden (ledigen/verwitweten/geschiedenen/entpartnerten) Personen, die mehrere Wohnungen nutzen, vorrangig nach rein quantitativ zeitlichen Gesichtspunkten. Insofern entspricht nach Deinen Angaben die Entscheidung des Dresdener Einwohnermeldeamtes der Gesetzeslage. Der Lebensmittelpunkt (im Melderecht „der Schwerpunkt der Lebensinteressen) ist nur in Ausnahmefällen von Bedeutung. Näheres dazu bei Bedarf hier auf der Startseite im Menü unter Hauptwohnung nachlesen.
Was die Zählweise der Reisetage angeht: Bei Ankunft von 12:00 Uhr bzw. Abfahrt nach 12:00 Uhr zählt der Tag als Aufenthaltstag in Dresden und wird damit der dortigen Wohnung zugerechnet. Halbe Tage bzw. stundenweise Berechnung zählen im Melderecht nicht. Das ist durchaus übliche Praxis und durch Verwaltungsbestimmungen und die Rechtsprechung gedeckt. Dagegen erfolgreich anzugehen, dürfte schwer bis unmöglich sein.

2. Einkommensteuerrecht
Hier ist der Lebensmittelpunkt von entscheidender Bedeutung, die zeitlichen Kriterien des Melderechts zählen nicht. Entscheidend ist (u. a.), dass Arbeitsort und Lebensmittelpunkt nicht übereinstimmen, dann können unter bestimmten Voraussetzungen eine Reihe von Kosten steuermindernd geltend gemacht (doppelte Haushaltsführung). So wie Du das schilderst, dürfte zumindest die Bestimmung des Lebensmittelpunktes dem Finanzamt plausibel darzulegen sein. Verwirrend ist hier allenfalls, dass man in solchen Fällen oft von Hauptwohnung (= Lebensmittelpunkt) und (Erwerbs)Zweitwohnung spricht. Steht aber so nicht im Gesetz.

3. Zweitwohnungsteuer
Die Frage der Zweitwohnungsteuer spielt dabei auch eine Rolle und ist zu beachten. Die dürfte, bei korrekten melderechtlichen Verhältnissen, möglicherweise in Freiburg im Breisgau anfallen. Kann ich aber wegen fehlender Informationen nicht beurteilen.

PS:
Der Hinweis von Gustav richtet sich nur an verheiratete/verpartnerte Personen und ist für Dich allein schon deswegen nicht weiterführend.

Lebensmittelpunkt

Mara, Samstag, 12.10.2013 (vor 3841 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

vielen herzlichen Dank für Deine sehr schnelle und detaillierte Antwort. Jetzt meine ich zu wissen, wie ich vorgehen soll.

Wenn alles geklärt ist, poste ich es hier im Forum, ev. ist es auch für andere Interessant.

Schönes Wochenende,
Mara.

Lebensmittelpunkt

Rebell @, Samstag, 12.10.2013 (vor 3841 Tagen) @ Mara

Der Hinweis von Gustav richtet sich nur an verheiratete/verpartnerte Personen und ist für Dich allein schon deswegen nicht weiterführend.

vielleicht hilft folgender Hinweis, gehe davon aus, dass Alfred diesen noch nicht kennt ? oder doch?
VGH Baden Württemberg Beschluss v. 25.2.2013 2S 2515/12
Bei Nichtehelichen Lebenpartnern ist Inhaber einer Zweitwohnung in aller Regel nur derjenige Partner der Eigentümer oder sonst Nutzungsberchtigter dieser Wohnung ist.
Punkt 10 Allein der Umstand, das bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft unter normalen Umständen auch der Partner, der den Mietvertrag NICHT geschlossen hat, die Wohnung tatsächlich nutzt, rechtfertigt keine abweichende Einschätzung.....
Die tatsächliche Nutzungsmöglichkeit vermag nach der vorstehenden Ausführung keine steuerbaren Aufwand begründen!

Diese Urteil wird so manchen Kämmerer ins Schwitzen bringen!

Für Mara ist nun wichtig - nicht im Mietvertrag aufgeführt zu sein, bezahlen ja - damit auch keine Zwst fällig !!! Und der Dresden- Kämmerer schaut in die Röhre wenn Mara dort den Erstwohnsitz annimmt. Lediglich über den kommunalen Finanzausgleich genießt sodann Dresden zu Unrecht !
Aus diesem Grunde sollte der kommunale Finanzausgleich reformiert werden.
Ginge es nach den Vorschlägen von Freunde für Ferien in Bayern e.V. sollte jene Kommune mit Erstwohnsitz nur noch 50 % des FAG zustehen wenn ein Zweitwohnsitz erforderlich ist und diese Kommune ebenfalls mit 50 am Kommunalen Finanzausgleich beteiligt sein.
Das gegensitige Abjagen auch noch mit Begrüßungsgeld um nur an die höheren Ausgleichszahlungen zu gelangen bzw. Einwohnerveredelung wurde ein Ende gesetzt. Es gibt nämlich nur Bürger in Deutschland, die Entwürdigung vom Bürger als Gast sollte beendet werden. Ein Gleichbehandlung unter dem Gleichheitsgrundsatz gem Grundgesetz. Wenn wie in diesem Falle Ummeldung erfolgt bleibt dieser Bürger entweder benachteiligt oder er ist mehr Wert!
Lasst uns hoffen die Regierungsneubildung sollte sich mit diesem Thema ehrlicher befassen und der Abzocke einen Riegel schieben. Bürger bzw. Betroffene wacht auf und stellt entweder Forderungen oder macht Vorschläge!

Lebensmittelpunkt

Alfred @, Samstag, 12.10.2013 (vor 3841 Tagen) @ Rebell

Die genannte Entscheidung (nachzulesen unter
http://openjur.de/u/611923.html )
dürfte eigentlich keinen Kämmerer ins Schwitzen bringen. Das was da erkannt wurde, ist im Grundsatz spätestens seit 1963 höchstrichterlich entschieden (BVerfG Beschluss vom 17. Mai 1963 - 2 BvL 8, 10/61; BVerfGE 16, 64) und wurde durch das BVerwG 2008 dem Bayer. VGH (mit mäßigem Erfolg) ins Stammbuch geschrieben. Ob es die Freiburger begriffen haben, ist zu bezweifeln. Fraglich ist allein schon, ob Rat und Verwaltung überhaupt wissen, was sie tun. Da ist der Hinweis auf eine Entscheidung des eigenen VGH sicherlich hilfreich. Diese Unwissenheit/Ignoranz ist ja nicht nur für Freiburg typisch sondern in fast allen Kommunen anzutreffen. Deswegen sollte man bei Auskünften - insbesondere der Meldebehörden - auch vorsichtig sein und nicht alles glauben (s. Esterella, 11.10.2013)

Im konkreten Fall fehlen mir sämtliche Informationen über die relevanten Wohnverhältnisse in Freiburg. Da wäre alles Spekulation.