Hauptwohnsitz verlegen

krabbe, Donnerstag, 16.01.2014 (vor 3725 Tagen)

Hallo, ich wohne in Berlin mit meinem Ehemann in einem Einfamilienhaus und möchte demnächst meinen Wohnsitz nach Rostock verlegen, wo wir beide eine Ferienwohnung besitzen.Für die Ferienwohnung zahlen wir Zweitwohnsitzsteuer.
Meine Frage ist nun, muß ich dann für Berlin Zweitwohnsitzsteuer zahlen?
Vorab vielen Dank für die Antwort.
Gruß krabbe

Hauptwohnsitz verlegen

Alfred @, Donnerstag, 16.01.2014 (vor 3725 Tagen) @ krabbe

Wie immer: Wo Du Deinen Wohnsitz hast, interessiert eigentlich niemand.

Das Melderecht sieht anders aus. Wenn Du, verheiratet, nicht dauernd getrennt lebend – die Ferienwohnung in Rostock dauernd nutzen willst, musst Du aus der Wohnung Du in Berlin ausziehen und Dich mit alleiniger Wohnung in Rostock registrieren lassen. Zweitwohnungsteuer fällt dann weder in Berlin noch in Rostock an. Wie auch, es gibt ja keine Nebenwohnung.

Alternative: Du lässt Dich in Berlin, Dein Mann in Rostock mit Nebenwohnung registrieren, dann fällt ZWSt in beiden Orten an.


Bürokratischer Ärger ist vorprogrammiert.

Hauptwohnsitz verlegen

krabbe, Montag, 20.01.2014 (vor 3721 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred, vielen Dank für die schnelle Antwort. Ja, es wird wohl nicht so einfach werden. Wenn nur ich meinen Hauptwohnsitz nach Rostock verlege, geht das Finanzamt davon aus, dass wir getrennt leben und das ist steuerlich dann die ungünstigste Variante.
Gruß Krabbe