Anmelden des Zweitwohnsitzes versäumt

Toni, Mittwoch, 05.02.2014 (vor 3704 Tagen)

Hallo,

ich habe eine dringende Frage. Ich arbeite seit knapp 2 1/2 Jahren in Stuttgart, wohne aber in Würzburg (Hauptwohnsitz). Da die Entfernung aber auf Dauer zu weit ist, habe ich in Stuttgart auch ein Zimmer in einer WG. Mich mit einem Zweitwohnsitz in Stuttgart zu melden, darüber habe ich mir damals nicht so viele Gedanken gemacht. Nun habe ich aber festgestellt, dass das wohl ein großes Versäumnis war, da Stuttgart ja Zweitwohnsitzsteuer verlangt. Ich habe auch gelesen, dass das nicht Melden eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen kann. Stimmt das? Was soll ich tun? Macht es Sinn, sich jetzt noch anzumelden?

Vielen Dank für eure Hilfe und Liebe Grüße

Toni

Anmelden der Wohnung versäumt

Alfred @, Donnerstag, 06.02.2014 (vor 3703 Tagen) @ Toni

Was bedeutet „noch“?

Es geht wohl um die melderechtliche Registrierung der Wohnung in Stuttgart. Unterlassenes Anmelden einer bezogenen Wohnung ist eine Ordnungswidrigkeit – bis 500.-- € Geldbuße.

Ob als Nebenwohnung oder Hauptwohnung ist die Frage. Arbeit in Stuttgart deutet allerdings darauf hin, dass Du Dich dort vorwiegend aufhältst. Damit wäre die Wohnung in S. keine Zweitwohnung.

Anmelden der Wohnung versäumt

Toni, Montag, 10.02.2014 (vor 3699 Tagen) @ Alfred

Hallo,

ja, es geht um die melderechtliche Registrierung der Wohnung in Stuttgart. Was könnte denn passieren, wenn ich die Wohnung als Zweitwohnsitz anmelde? Wird dann eine Nachzahlung der Steuern fällig?

Die Benutzung des Wortes „noch“ war fälschlich. Bitte ignorieren.

Danke und LG T
Toni

Anmelden der Wohnung versäumt

Alfred @, Dienstag, 11.02.2014 (vor 3699 Tagen) @ Toni

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich bei der Meldebehörde anzumelden. So das Melderechtsrahmengesetz. Die Registrierung kann mit alleiniger Wohnung oder Haupt- und Nebenwohnung erfolgen. Was richtig ist, ergibt sich aus den Lebens- und Wohnverhältnissen des Einwohners, Wahlmöglichkeiten haben - in engen Grenzen – nur nicht dauernd getrennt lebende Verheirate/Lebenspartner.

Wer Inhaber einer Zweitwohnung ist bzw. wird oder eine Zweitwohnung aufgibt, hat dies der Landeshauptstadt Stuttgart – Stadtkämmerei, Abteilung Grundbesitzabgaben – innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. Die Anmeldung oder Abmeldung von Personen nach dem Meldegesetz gilt als Anzeige im Sinne dieser Vorschrift. So die Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Stuttgart.

Damit wird die melderechtliche Registrierung einer Nebenwohnung zur Anmeldung einer Zweitwohnung.

Anmelden der Wohnung versäumt

Toni, Dienstag, 11.02.2014 (vor 3698 Tagen) @ Alfred

Deine Antwort verstehe ich nicht so ganz. Inwiefern ist das eine Antwort auf meine Frage?