Mahnung in Nürnberg

Robert_Berlin, Donnerstag, 13.03.2014 (vor 3669 Tagen)

Hallo,
habe folgendes Problem / Situation:

Meine Freundin hat zum Jahreswechsel einen neuen Job in Nürnberg angetreten. In diesem Zuge haben wir entschieden, dass wir auch zusammenziehen können und für Sie und zukünftig uns eine entsprechend große Wohnung gesucht. Den Mietvertrag haben wir beide unterschrieben. Da ich bisher keinen Job in Nürnberg haben und wir uns an den Wochenenden gegenseitig besuchen, habe ich mich auch noch nicht angemeldet.
Nun hat die Stadt Nürnberg eine Mahnung zur Anmeldung und ein Bußgeldbescheid von 15€ geschickt. Wie ist hier am besten zu verfahren?

Vorab vielen Dank.

Mahnung in Nürnberg

Alfred @, Donnerstag, 13.03.2014 (vor 3669 Tagen) @ Robert_Berlin

1. da muss doch vorher schon was passiert sein?
2. solange du nicht eingezogen bist, besteht auch keine Meldepflicht. Das Mieten einer Wohnung ist melderechtlich unerheblich. das sollte man der Stadt klarmachen. Wird aber mühsam.
3. gegen den unberechtigten Bußgeldbescheid helfen nur Rechtsmittel.

Mahnung in Nürnberg

Robert_Berlin, Montag, 17.03.2014 (vor 3665 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank für die Rückmeldung. Nein, vorausgegangen ist nur der gemeinsame Mietvertrag. Nach dem Besuch bei meiner Freundin handelt es bei dem Schreiben um eine Ordnungswidrigkeitsanzeige zum Verstoß gegen das Meldegesetz, dem ich jetzt per Mail gemäß Art 13 (1) (Meldepflicht bei Einzug) widersprochen haben.
Mal schauen wie die Antwort der Stadt Nürnberg aussieht.
Update folgt.

Mahnung in Nürnberg

Robert_Berlin, Dienstag, 18.03.2014 (vor 3664 Tagen) @ Robert_Berlin

Liebes Forum,
hier das Update: Die Stadt Nürnberg hat sofort die Verwarnung zurückgezogen.
Letztendlich bleibt der Beigeschmack unsauberer Methoden.
Grüße,
Robert

Mahnung in Nürnberg

Himbim13 @, Freitag, 14.03.2014 (vor 3668 Tagen) @ Robert_Berlin
bearbeitet von Himbim13, Freitag, 14.03.2014

Könnte diese Mahnung infolge eines Datenaustausches zwischen Berlin und Nürnberg beruhen, die infolge der Angaben ihrer Freundin bei der Meldebehörde gemacht wurden. Bei der Gebührenhöhe der Mahnung könnte es sich zunächst um melderechtliche Vorgänge handeln, da ggf. von dort ausgegangen wird, dass die Mitanmietung einer Wohnung auch ein eventuelles Mitwohnen uns somit Mitinhaben bedingt.Kurzfristige Besuchsaufenthalte sind zwar nicht Meldepflichtig, wie bereits richtig hier geschrieben wurde. Nur ob Ihnen das die Behörde glaubt ist eben fraglich!