Kassel erhebt ZWS von Verheirateten

MiB8888, Sonntag, 30.03.2014 (vor 3673 Tagen)

Hi,

Ich bin Freiberufler mit regelmäßig wechselndem Einsatzort, meine Projekte dauern zwischen drei Monaten und einem Jahr, dann geht es in eine andere Stadt.

Ich habe meinen Hauptwohnsitz in Essen und miete mir um Hotelkosten zu sparen idR eine kleine Wohnung am Projektstandort an, derzeit in Kassel. Meine Ehefrau ist nicht berufstätig und ist diesmal mitgekommen. Sie ist wie ich mit Nebenwohnsitz dortselbst gemeldet.

Die Stadt Kassel hat uns jetzt Bescheide für mich *und* meine Frau geschickt und verlangt von uns beiden ZWS. Unser Widerspruch wurde abgelehnt, mit einem vagen Verweis auf einen Artikel in der "Zeitschrift für Kommunalfinanzen 2010", wo zwei Lobbyisten offenbar geschrieben haben, das sei so rechtens.

Dürfen die das wirklich? Das Verfassungsgerichtsurteil von 2005 kann einfach so ignoriert werden, weil zwei Städtische Beschäftigte eine andere Meinung in einem esoterischen Magazin mit 2000 Exemplaren Auflage kundtun?

Liebe Grüße,

MiB.

Kassel erhebt ZWS von Verheirateten

Rebell @, Sonntag, 30.03.2014 (vor 3673 Tagen) @ MiB8888

Dürfen die das wirklich? Das Verfassungsgerichtsurteil von 2005 kann einfach so ignoriert werden, weil zwei Städtische Beschäftigte eine andere Meinung in einem esoterischen Magazin mit 2000 Exemplaren Auflage kundtun?

Oh je, das ist nicht neu, die kommunale Selbstverwaltung kann sich vieles erlauben, der Gesetzgeber hat dieses alles in Kauf genommen, man will einfach die Reichen schröpfen - egal wo und wie ? Geld stinkt nicht- egal wo und wie man es sich beschafft- es darf auch gestohlen werden- oder über gestohlene CD `s versucht sich der Staat zu bereichern. Das Steuergeheimnis ist nur noch ein illegale Fluchtburg?
Stellen Sie es sich vor Sie lebten in der NS- Zeit und beide werden einer bestimmten Volksgruppe zugeordnet - Enteignung - Ächtung und noch vieles mehr war damals von oben angeordnet. Volkshetze hat damals funktioniert! Danach als der Saustall öffentlich publick geworden ist- hat niemand etwas gesehen und ist niemand etwas aufgefallen - alles hat einfach weggeschaut.
Es ist heute ähnlich - nur mit anderen Vorzeichen.
Wer glaubt das Verfassungsgericht sei neutral- oder gar für die Bürger eingestellt- der wird sich immer wieder trösten müssen- denn es gibt zahlreiche solche Fälle, mit der Zeit haben schon viele Betroffene aufgegeben die Begründung zu erforschen- es ist und bleibt sinnlos sich zu ärgern. Übrig bleibt nur noch entsprechend handeln!
Schließlich sind die Voraussetzungen geschaffen, dass es immer nur bei Einzelkämpfern bleibt, so ist die gesetzliche Grundlage verankert.
Ein Zusammenschluß von Betroffenen - aber da müssten sich schon einige huntertausend zusamamenfinden wie es z.B. bei der Pferdesteuer innerhalb weniger Wochen möglich war- bleibt als eine Seltenheit- könnte dienlich sein.
Seit Jahren existiert schon in Bayern ein eingetragener Verein und nennt sich "Freunde für Ferien in Bayern e.V. Sitz Oberstdorf"

Die Erfolge sind sehr bescheiden und die politische Elite sorgt inzwischen auf Umwegen die Führungspersönlichkeiten mit allerlei Schikanen undurchsichtig zu ignorieren.

zu empfehlen sei auch die Jürgen Keitel Infos (Zweitwohnugnssteuer)
http://www.juergenkeitel.homepage.t-online.de/seite5.htm

Kassel erhebt ZWS von Verheirateten

Gustav @, Sonntag, 30.03.2014 (vor 3672 Tagen) @ MiB8888

Ich habe meinen Hauptwohnsitz in Essen und miete mir um Hotelkosten zu sparen idR eine kleine Wohnung am Projektstandort an, derzeit in Kassel. Meine Ehefrau ist nicht berufstätig und ist diesmal mitgekommen. Sie ist wie ich mit Nebenwohnsitz dortselbst gemeldet.

Das wäre eigentlich kein dummer Gedanke- aber in Sache Zweitwohnungssteuer sollte man vorher überlegen - was kann auf mich zukommen ?

Ach wie kann man denn so dämlich sein und beide mit Nebenwohnsitz sich anmelden?

Schließlich sei die Frage gestellt: Wer steht eigentlich im Grundbuch als Eigentümer?
Hoffentlich nicht auch beide?

Wenn nur ein Ehepartner mit Nebenwohnsitz gemeldet, dann steht doch dem Anderen Partner zu, wiederholt einen Besuch abzustatten ?

Kassel erhebt ZWS von Verheirateten

Himbim13 @, Montag, 31.03.2014 (vor 3671 Tagen) @ Gustav

Man kann nicht oft genug darauf hinweisen, dass nichts isoliert zu betrachten ist. Und wieder einmal ist Ausgangspunkt die Anmeldung bei der Einwohnermeldebehörde. Denn bei vorheriger Informierung über die richtigen Angaben bei der Einwohnermeldebehörde würde die Steuerbehörde, zumindest wenn es sich um eine gemietete Wohnung handelt nur Fakten erhalten, die nicht zu einer 2.WhgSt-Veranlagung führen würde. Vorher den Brunnen zunageln, dann fällt man in auch nicht hinein.
Aber wer will sich schon etwas reinreden lassen. Im übrigen an den Ratsuchenden, lesen Sie Himbim13 in diesem Forum, denn das Wiederkäuen ist anstrengend. Machen Sie sich klar, in diesen Fall könnte eine rechtliche Auseinandersetzung zum Erfolg führen, ansonsten hilft nur der gemeinsame politische Weg.

Kassel erhebt ZWS von Verheirateten

Alfred @, Sonntag, 30.03.2014 (vor 3672 Tagen) @ MiB8888

So wie das klingt, könnte in Kassel die Erstwohnung sein.
Das BVerfG hat nie entschieden, dass Verheiratete keine ZWSt zahlen. Insofern ist derArtikel der kommunalen Lohnschreiber obsolet. Was Gerichte nicht daran hindert sich danach zu richten.

wer waren denn die Verfasser?

Kassel erhebt ZWS von Verheirateten

MiB8888, Sonntag, 30.03.2014 (vor 3672 Tagen) @ Alfred

Als Autoren werden ein Stadtrechtsdirektor Dr. Kay-Uwe Rhein (Mönchengladbach) und ein Stadtrechtsrat Dirk Zitzen (Viersen) genannt.

Klingt nicht nach neutralen Gutachtern.

Kassel erhebt ZWS von Verheirateten

Alfred @, Montag, 31.03.2014 (vor 3672 Tagen) @ MiB8888

Natürlich sind Verwaltungsangehörige wie Dr. Rhein, Zitzen u.a. keine unabhängigen Gutachter. Das ändert aber nichts daran, dass sie mit ihren Aufsätzen in den Augen vieler Richter „die ganz allgemein herrschende Meinung in der Literatur“ darstellen und so die Rechtsprechung beeinflussen.

Ob diese Artisten mit ihren Aufsätzen gegen Art. 80der NRW Landesverfassung verstoßen, will niemand ernsthaft überprüfen. In der Sache hilft Dir das aber nicht weiter. Gegen den Zweitwohnungsteuerbescheid kannst Du nur vorgehen, wenn Du nachweisen kannst, dass es sich bei Eurer Nebenwohnung tatsächlich um die Erstwohnung handelt. Was dann wieder andere Folgen haben kann.