Begriff der Zweitwohnung
Hallo Alfred,
meine Frau soll nun ZWST zahlen da Sie angegeben hat die Nebenwohnung 2,5 Tage pro Woche zu nutzen und die Stadt Köln hier nicht von einem überwiegenden Aufenthalt spricht.
Kann wie im Fall Rostock argumentiert werden das es sich um eine Wohngelegenheit und somit Mangels Innehabung nicht um eine Zweitwohnung handelt. Meine Frau hat die Adresse der Freunde als Nebenwohnung angemeldet hat. Sie hat dort nur übernachtet.
Gruß
Guido