Begriff der Zweitwohnung

Guido Anderka, Sonntag, 06.04.2014 (vor 3810 Tagen)

Hallo Alfred,
meine Frau soll nun ZWST zahlen da Sie angegeben hat die Nebenwohnung 2,5 Tage pro Woche zu nutzen und die Stadt Köln hier nicht von einem überwiegenden Aufenthalt spricht.
Kann wie im Fall Rostock argumentiert werden das es sich um eine Wohngelegenheit und somit Mangels Innehabung nicht um eine Zweitwohnung handelt. Meine Frau hat die Adresse der Freunde als Nebenwohnung angemeldet hat. Sie hat dort nur übernachtet.

Gruß
Guido

Begriff der Zweitwohnung

Alfred @, Sonntag, 06.04.2014 (vor 3810 Tagen) @ Guido Anderka

Was heißt „soll zahlen“? Gibt es schon einen Steuerbescheid? Falls ja, hilft nur noch eine Klage beim VG

Die Argumentation, dass „es sich um eine Wohngelegenheit und somit Mangels Innehabung nicht um eine Zweitwohnung handelt“ ist grundsätzlich richtig. Hat aber mit Dem "Fall Rostock" nichts zu tun und sollte zu "einer jederzeit widerruflichen Wohngelegenheit" ergänzt werden.

Begriff der Zweitwohnung

Himbim13 @, Freitag, 18.04.2014 (vor 3798 Tagen) @ Guido Anderka

Siehe Himbim13 vom 18.04.2014. Wie kann man gemeinsam gg. diese Steuer vorgehen?
Vorschläge!