Die Ferienwohnung in Wohngebieten nicht zulässig?

Rebell @, Dienstag, 29.04.2014 (vor 3622 Tagen)
bearbeitet von René, Dienstag, 29.04.2014

Berichte von gerichtlichen Entscheidungen aus dem Raum Ostsee nun bald auch in Bayern möglich ?

Gericht: Keine Ferienvermietung im Wohngebiet

Strandkörbe am Strand von Boltenhagen © NDR Fotograf: Helmut Kuzina Wismar Detailansicht des Bildes Der Strand von Boltenhagen lockt viele Gäste an. Im Ostseebad Boltenhagen dürfen im Wohngebiet "Am Reek" Wohnungen nicht an Feriengäste vermietet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Schwerin entschieden. Die Klagen mehrerer Hauseigentümer gegen eine Anordnung der zuständigen Landrätin wurden am Montag abgewiesen.
Ferienwohnung ist eigenständige Nutzungsart

Das Gericht schloss sich der Argumentation der Verwaltungschefin des Kreises Nordwestmecklenburg an, wonach laut Bebauungsplan für das "allgemeine und reine Wohngebiet" die Nutzung als Ferienwohnung unzulässig ist. Das Urteil folge früheren, vom Oberverwaltungsgericht Greifswald bestätigten Entscheidungen. Demnach sei die Nutzung als Ferienwohnung keine Unterform der Wohnnutzung, sondern eine eigenständige Nutzungsart. Die Urteile zu Boltenhagen sind noch nicht rechtskräftig.
Schutz vor unerlaubter Konkurrenz

Boltenhagen und der östliche Ortsteil Tarnewitz sind wegen ihrer Strandlage und der nahen Marina begehrte Urlaubsziele. Um gewerbliche Tourismusanbieter vor illegaler Konkurrenz zu schützen, war das Landratsamt schon 2009 und 2010 gegen die zweckentfremdete Nutzung von Wohnungen eingeschritten. Ähnliche Auseinandersetzungen hatte es unter anderem auch auf Poel gegeben.
entnommen aus Meldungen von NDR
zusätzliche Info zu diesem Thema:>>>

http://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/Streit-um-Feriendomizile-eskaliert-...

Was wird wohl noch alles angestellt in unserer BRD?
Wie wäre es denn mit einer grundsätzlichen Enteignung?

Die Ferienwohnung in Wohngebieten nicht zulässig?

Rebell @, Dienstag, 29.04.2014 (vor 3622 Tagen) @ Rebell

Aha die SPD macht sich schon längst stark - zumindest in Rostock so zu vernehmen?
Start › Ferienwohnungen in Wohngebieten
← Sebastian Constien – Landratskandidat für den Landkreis Rostock

Publiziert am 17. September 2013 von ph

Grundsätzlich spricht sich die Kühlungsborner SPD hinsichtlich der neuen
Baugebiete für reine Wohngebiete zur Verbesserung der Wohnungsversorgung in der Stadt aus, d.h. ohne Ferienwohnungen. Damit sollen natürlich auch spätere Umnutzungen zu Ferienwohnungen nicht möglich sein

Bitte diesen Hinweis an alle SPD- Bürgermeister auch in Bayern übermitteln, auch Herr Maly - SPD OB- Nürnberg als Präsident des Bayerischen Städtetages wird sich wohl gerne damit anfreunden. Danach könnte sich auch der NEUE Münchner SPD OB bestimmt anschließen!

Die Ferienwohnung in Wohngebieten nicht zulässig?

Himbim13 @, Dienstag, 29.04.2014 (vor 3622 Tagen) @ Rebell

Die NACHT BRICHT AN, DIE SCHAKALE FANGEN AN ZU HEULEN!:-D

Die Ferienwohnung in Wohngebieten nicht zulässig?

René ⌂ @, Dienstag, 29.04.2014 (vor 3622 Tagen) @ Rebell

Auch wenn das Thema eigentlich nichts mit Zweitwohnungsteuer zu tun hat, so möchte ich mal eine positive Sicht aufs Urteil bringen. Ich hoffe, dass es auch Wirkung auf Berlin und andere Großstädte hat.

Ein Bebauungsplan hat die die Aufgabe, die Bebauung und die Nutzung eines Gebietes zu regeln. Dieser wird von der politischen Vertretung der jeweiligen Kommune beschlossen.

Wenn eine Kommune also einen akuten Mangel an Wohnungen feststellt, ist eine Ausweisung eines neuen Gebietes als reines Wohngebiet sinnvoll. Gerade Orte mit vielen Touristen haben häufig das Problem, dass mit Touristen mehr Geld zu machen ist als mit Mietern. Das führt dann dazu, dass der Wohnungsmarkt extrem angespannt ist. Solche Probleme gibt es aber nicht nur an der Küste. Auch Großstädte wie Berlin haben das Problem ("Zweckentfremdungsverbotsverordnung")

Ferner sollte man auch an die Mitbewohner eines Hauses denken. Das mag bei Einfamilienhäusern kein Problem sein, bei gemischten Häusern dagegen sehr wohl.

Mit Enteignung hat dies nichts zu tun. Der Bebauungsplan wird ja vorher beschlossen.

Die Ferienwohnung in Wohngebieten nicht zulässig?

Rebell @, Mittwoch, 30.04.2014 (vor 3621 Tagen) @ René

Auch wenn das Thema eigentlich nichts mit Zweitwohnungsteuer zu tun hat

Hallo hallo lieber Rene, wenn jemand so etwas behaupten will, darf schon die Frage gestellt werden: Wo nimmst Du denn diese Behauptung her?

Diese Sache hat wohl mit der Zweitwohnungssteuer und der Grundlage zur Erhebung zu tun, denn in fast allen Satzungen wird die Besteuerungsgrundlage und auch die Höhe der Steuer festgelegt.
Dabei spielt es eine sehr wichtige Rolle ob der "Innehaber" die Ferienwohnung grundsätzlich selbst nutzt bzw. nur die mögliche bestehende Eigenutzungsmöglichkeit, bestimmt die Höhe der Steuer.
Bei Vorlage eines Vertrages mit einer Vermietungsagentur, in welcher z.B. die Eigenutzungsmöglichkeit für max 2 Wochen im Jahr nachweist, wird die Zweitwohnungssteuer um z.B. 50 oder 80 % ermäßigt.
Fakt ist nun abgeleitet auf die BauNutzungs-Ver-Ordnung, dieses nicht zulässig sei wenn diese Ferienwohnung sich in einem Wohngebiet befindet.
Somit sind sämtliche Satzungen mit diesem Inhalt von Beginn an nicht gültig zu erklären, da dafür die Rechtsgrundlage fehlt. Es kann doch nicht in Ordnung sein wenn jemand in die falsch Richtung auf der Autobahn auffährt und danach behaupten will " er wollte schneller ans Ziel" kommen. Was verboten ist sollte auch verboten bleiben.

Entweder es ist die Bauordnung gültig und hat Bestandskraft, sodann ist eine Vermietung rechtswidrig und dieser Punkt wird wohl noch bundesweite juristische Schlagzeilen auslösen, sobald jemand auf diesen Verstoß hinweist muss die kommunale Aufsichtsbehörde tätig werden, ja die ist sogar dazu verpflichtet.Und das hat das Landratsamt an der Ostseeküstenregion nun zur Durchsetzung gezwungen.
Bisher haben diese Kommunen entweder unwissentlich oder vorsätzlich zum Schutze der eigenen Bürger die rechtsstaatlichen Fakten einfach ignoriert. Mit der Einführung der Zweitwohnungssteuer wollte man zwar dies "Eindringlinge" nur dulden, wenn zusätzliches Geld in die Kasse fließt. Dieses ohne Gegenleistung und als versteckte, gerichtlich bestätigte "Abzocke" einer Sorte von wehrlosen Bürgern. Es ist inzwischen doch beim deutschen Staat schon alltäglich neue Einnahmen zu erkunden und erfinden um die ausufernde Geldverschwendung ungebremst und uneingeschränkt weiter betreiben zu können, denn es gibt ja niemanden der dieses verhindert es wird von allen Parteien ignoriert und über Selbsstbedinungsmentalität auch bestätigt.(Besoldungserhöhungen von Kabinettsmitgliedern )
Lasst uns gespannt sein wie sämtliche Institutionen im Rechtsstaat Deutschland darauf nun reagieren werden.
Bin gespannt mit welchen Mitteln die Kommunalverbände für diese Verstöße einen Ausweg suchen und finden werden zu argumentieren.
Aufruf:
Hallo Rene und alle Forumteilnehmer bringt bitte auch weiteren Zündstoff in dieses Forum!!
:-)

Die Ferienwohnung in Wohngebieten nicht zulässig?

René ⌂ @, Donnerstag, 01.05.2014 (vor 3620 Tagen) @ Rebell

Ok, du hast Recht. Die ZWS-Problematik ist da.

Das Ausbleiben der erwarteten Mehreinnahmen (also Ferienwohnung im Gegensatz zu Mietwohnung) dürfte den Betroffenen wesentlich schwerer fallen als die fällige ZWS. Allerdings können die Betroffenen die Wohnung wieder dem Mietmarkt zur Verfügung stellen und sich damit der ZWS entziehen. In so einem Fall hat die ZWS sogar eine wohnungsmarktpolitische Funktion.

Was du mir mit den weiteren Absätzen sagen wolltest, kann ich nur ahnen.

Ein Bebauungsplan wird geregelt in §1 BauGB. Dieser gilt nicht für die gesamte Kommune, sondern eben auf ein abgestecktes Gebiet. Hier eben für dieses Neubauprojekt. Bestands- und Gewohnheitsrecht greift nicht. Der Bauherr wusste, auf was er sich eingelassen hat, bevor er gebaut hat. Sollte er die Wohnungen als lukrative Ferienwohnungen verkauft haben, werden sich die Gerichte wohl auch zivilrechtlich damit beschäftigen müssen. Eine "Abzocke" kann ich hier eben nicht feststellen.

Den eigentlichen Bebauungsplan kann ich online nicht finden. Möglicherweise bin ich zu blöd. Die örtliche CDU ist bereit den Bebauungsplan zu ändern, wenn alle Eigentümer das gleiche wollen und die Kosten der Umplanung tragen. Damit führt sie das Instrument ad absordum. Man ändert einen Bebauungsplan, wenn die Annahmen sich als falsch erwiesen haben oder sich mittlerweile verändert haben. So bekommt das eine Geschmäckle. Auf die Erklärung nach §10(4) BauGB für diese Planänderung bin ich gespannt!

Die Ferienwohnung in Wohngebieten nicht zulässig?

Rebell @, Donnerstag, 01.05.2014 (vor 3620 Tagen) @ René

Allerdings können die Betroffenen die Wohnung wieder dem Mietmarkt zur Verfügung stellen und sich damit der ZWS entziehen

OK- Rene – soweit so gut – ABER hier unterliegst Du einem Trugschluss, denn die ortsansässigen Einheimischen Vermieter sind dabei stocksauer auf solche Eindringlinge in das Marktgefüge. Das Angebot wird erhöht, Du wirst Dich wundern, wenn Du Deine Wohnung dem Markt zur Verfügung stellst, die Zwst ist immer Nebensache gewesen, aber aber Du bist Störenfried. Um Deine Fewo zu vermieten bist gezwungen eine´Betreuungs- oder Vermietungsagentur vor Ort zu beauftragen. Damit sitzt jeder Fremde in der Falle. Eine derartige Agentur ist gezwungen sich vor Ort so zu benehmen, dass die Einheimischen keinen Schaden erleiden. Also Du musst billiger sein wie diese Einheimischen und solange diese ihr Angebot nicht belegt haben, hast Du keine Chance – erst wenn die übrigen Fewos belegt sind kommst Du an die Reihe. Das lässt sich doch gar nicht verhindern. Aus der Ferne fehlen Dir die Kontrollmöglichkeiten total. Hast das nun verstanden ?

Ein Bebauungsplan wird geregelt in §1 BauGB. Dieser gilt nicht für die gesamte Kommune, sondern eben auf ein abgestecktes Gebiet.

Nun zu diesem Aspekt kann ich Dir nur sagen, es gibt grundsätzlich für jede Gemeinde und auch nicht nur für Neubaugebiete einen amtlichen gültigen Bebauungsplan. Du kannst kein Fenster zumauern oder vergrößern wie es Dir gerade einfallt, denn so etwas ist immer genehmigungspflichtig und den Bestimmungen des für dieses Grundstück oder die Ortsteilfläche verbindlich maßgebend Bebauungsplan festgelegt.
Was bedeutet dieses nun wenn gem. BNVO hier im Wohngebiet Ferienwohnungen sich mit damit verbundener unzulässiger Nutzung befinden? Soooo einfach ist es nämlich nicht mit der Änderung des Bebauungsplanes. Stell Dir vor im gleichen Gebiet sind Hotels und Gastronomiebetriebe von Einheimischen Eigentümern und diese müssen alle Ihre Zustimmung zur Änderung des Bebauungsplanes signalisieren. Hier setzt nämlich das Konkurrenzdenken erst richtig ein. Den Gemeinderat oder Stadtrat möchte ich kennen, welcher wartet bis Du kommst und als Fremder den Einheimischen das Brot versauern möchte.
Mit Sicherheit wird die Verwaltung erst dann den Bebauungsplan ändern , wenn Du Deine Wohnung an einen Einheimischen möglichst billig verkauft hast. Solange aber in diesem Gebiet ein – so ungeliebter Fremder der Besitzer ist wird man wohl oder Übel auf die BauNutzungsVerOrdnung hinweisen und Dir die Nutzung untersagen.
Folglich eine Änderung der Bundesbaugesetze vom Gesetzgeber ist Voraussetzung diese inzwischen aufgedeckte Misere zu ändern. Nach Rücksprache mit mehreren Bauamtsleitern konnte ich in Erfahrung bringen, dass diese meine Version im Zusammenhang mit der Zweitwohnungssteuer bisher unentdeckt geblieben sei. Die Zweitwohnungssteuer ist ein Steuerlicher Aspekt und die BNVO ist im Baugesetz geregelt. Das ist eben das Verrückte an der Sache!!!
Stell Dir vor ein Bundesbaugesetz verbindlich für alle Regionen in Deutschland zu erreichen, da garantiere ich Dir – bestimmt nicht innerhalb von 10 bis 12 Jahren – also mindestens 3 Wahlperioden gehen ins Land und danach ist es noch nicht sicher ob auch noch die EU damit einverstanden sei.
Auch die Kommunalverbände werden Blockade total fahren!
Baugesetz ist Bundessache- die Zweitwohnungssteuer nur kommunale Selbstverwaltung es gibt kein Gesetz, dass die Kommune ein Zwst erheben muss aber auch kein Gesetz das diese Zwst verboten sei!

Die Ferienwohnung in Wohngebieten nicht zulässig?

Soraya @, Samstag, 03.05.2014 (vor 3618 Tagen) @ René

zum Beitrag Rene

Damit führt sie das Instrument ad absordum. Man ändert einen Bebauungsplan, wenn die Annahmen sich als falsch erwiesen haben oder sich mittlerweile verändert haben. So bekommt das eine Geschmäckle. Auf die Erklärung nach §10(4) BauGB für diese Planänderung bin ich gespannt!
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Hallo hallo liebe eifrigen Forumsteilnehmer, ich verfolge diese Diskussion ein wenig misstrauisch- besonders in Bayern bei der CSU- Übermacht etwas zu erreichen, kann ich mir nicht gut vorstellen. Dazu folgenden passenden Hinweis die meine Befürchtungen schon fast bestätigen. Noch nicht im Amt, hat sich der Neu-gewählte Landrat vom Oberallgäu schon aus dem Fenster gelehnt oder man könnte auch behaupten sein wahres Gesicht gezeigt - gem Bericht in Allgäuer Anzeigeblatt >>
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„Ich schaue nicht ins Gesetzbuch, bevor ich entscheide.“ Sagt Anton Klotz, der neue Landrat des Oberallgäus.
http://www.allgaeuer-anzeigeblatt.de/index.shtml?allgaeuer-anzeigeblatt&press=00000...
Im Grunde haben die Allgäuer Bürger der gesamten Tourismusregion sooo entschieden>
WV-Nr Partei Stimmen Prozent
1 Klotz, Toni ( CSU ) 38.866 54,33%
5 Dr. Prestel, Philipp ( FW OA ) 15.759 22,03%
4 Hitzler, Ulrike ( Grüne ) 7.036 9,84%
2 Hilbert, Jörg ( SPD ) 5.857 8,19%
8 Finger, Michael ( ödp / UB ) 4.022 5,62%
• Stand: 20.03.2014 11:05:26
Warum? Ja diese wussten schon bei der Abgabe ihrer Stimme, das man sich auf den und die CSU- Kandidaten verlassen kann, wenn es um erfolgreichen Tourismus geht, die CSU- Partei sorgt für paradiesische Zustände – ja Bayern ist das einzige Paradies i

Die Ferienwohnung in Wohngebieten nicht zulässig?

Soraya @, Sonntag, 25.01.2015 (vor 3351 Tagen) @ Soraya

zum Beitrag Rene

Damit führt sie das Instrument ad absordum. Man ändert einen Bebauungsplan, wenn die Annahmen sich als falsch erwiesen haben oder sich mittlerweile verändert haben. So bekommt das eine Geschmäckle. Auf die Erklärung nach §10(4) BauGB für diese Planänderung bin ich gespannt!
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Hallo Rene möchtest denn die jüngsten Berichte eventuell kommentieren?

Die Bauaufsicht in Mecklenburg-Vorpommern ermittelt landesweit gegen Vermieter illegaler Ferienwohnungen. Inzwischen sind an Hunderte Ferienwohnungsbesitzer im Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern Bußgeldbescheide ergangen. Viele mussten zahlen, andere gar ihre Unterkünfte schließen – sofern sie in allgemeinen Wohngebieten befinden. Die meisten Bußgeldverfahren (159) wurden im Vorjahr im Landkreis Rostock eröffnet. 31 Vermieter mussten ihre Ferienwohnung aufgeben.
In MV sind bis zu 10 000 Ferienwohnungen mit 40 000 Betten und fünf Millionen Übernachtungen in Gefahr. Das Wirtschaftsministerium will deshalb eine Bundesratsinitiative starten, damit die deutschlandweit geltende Baunutzungsverordnung geändert wird. „Das wird eine Herausforderung“, betont Pressesprecher Gunnar Bauer. In den anderen Bundesländern gäbe es keine so große Anzeige- und Klagewelle wie in MV. Und: Brandenburg sei mit einem ähnlichen Versuch vor zwei Jahren gescheitert.
http://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/Bussgeld-Flut-wegen-illegaler-Ferie...
http://www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/Politik/Buergerbeauftragter-kritisi...

Es sei hier die Frage erlaaubt? - Gilt die Bau- Nutzungsverordnung oder wie sollte man diese Thematik sonst noch bewerten ?

Fragen kostet zwar nichts aber die Antworten müssen wohl Politiker dem Volk übermitteln?

Oder stehen die Gerichte über der Politik ?

Das Dummvolk nimmt alles gelassen widerspruchslos hin - die Neidhammel freuen sich - die Betroffenen sind als Minderheit wehrlos?

Die Ferienwohnung in Wohngebieten nicht zulässig?

René ⌂ @, Sonntag, 25.01.2015 (vor 3351 Tagen) @ Soraya

Hallo Rene möchtest denn die jüngsten Berichte eventuell kommentieren?

Ich ändere meine Meinung nicht. Ich finde es gut, dass Kommunen diesen Gestaltungsspielraum haben. Wenn nun festgestellt wird, dass 10.000 Ferienwohnungen illegal sind, hieße das umgekehrt, dass nun 10.000 Wohnungen dem Wohnungsmarkt wieder zur Verfügung stehen (so, wie sie es sollten). Wenn nun festgestellt wird, dass damit zu wenig Ferienwohnungen existieren, sollte das Land mit den Kommunen in Verhandlung treten. Wenn nun das CDU-geführte Wirtschaftsministerium eine Bundesratsinitiative startet, ist das zugegebenermaßen eine ganz linke Nummer!

Die Ferienwohnung in Wohngebieten nicht zulässig?

Kommunalfreund @, Dienstag, 27.01.2015 (vor 3349 Tagen) @ René

hieße das umgekehrt, dass nun 10.000 Wohnungen dem Wohnungsmarkt wieder zur Verfügung stehen (so, wie sie es sollten). Wenn nun festgestellt wird, dass damit zu wenig Ferienwohnungen existieren, sollte das Land mit den Kommunen in Verhandlung treten.

Volle Zustimmung - zu diesem Kommentar- all diese Ferienwohnungen sollten ob wenn oder aber dem Wohnungsmarkt voll zur Verfügung stehen um die bestehend Wohnungsnot zu lindern bzw. beheben.

Wenn nun das CDU-geführte Wirtschaftsministerium eine Bundesratsinitiative startet, ist das zugegebenermaßen eine ganz linke Nummer!

Die Kommunen haben doch die Grundstücke zur Verfügung gestellt und in der Regel als Wohnungen genehmigt- ein Zweckentfremdung sollte so geahndet werden welche nicht als Enteignung bezeichnet werden darf es ist das gute Recht der Kommunen und nicht der vielen Reichen die sich so eine Wohnung einfach leisten können.