Nicht immer liegt die Schuld beim MdB

Alfred @, Samstag, 17.05.2014 (vor 3604 Tagen)

So schreibt der Südkurier zu Agnieska Brugger, B90/G seit 2009 im Bundestag, seit 2011 verheiratet, Kandidatin für Direktmandat in Ravensburg
„Sie ist in Berlin mit Zweitwohnsitz gemeldet und hat eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt Tiergarten abgegeben. Da Bruggers Ehemann in Berlin seinen Erstwohnsitz hat und der Familienmittel-punkt in Berlin liegt, besteht laut Finanzamt keine Steuerpflicht für die Zweitwohnung.“

Daraus kann man schließen, dass Frau B. in Ravensburg mit Hauptwohnung und in Berlin mit Nebenwohnung registriert ist. Ob sie von 2009 bis 2011 ZWSt entrichtet hat, lässt sich der Meldung nicht entnehmen. Seit ihrer Heirat entrichtet sie auf jeden Fall keine ZWSt.

Das erstaunt mehrfach:
1. Melderechtliche Regelungen für Verheiratete (im Meldegesetz Berlin und B-W gleichlautend) gehen davon aus, dass die Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie ist. Frau müsste also mit Hauptwohnung in Berlin registriert sein.
Allerdings gibt es Ausnahmen. Denn In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwer-punkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt. Auch demnach müsste Frau B. – so die Meldung – in Berlin mit Hauptwohnung registriert sein. Wenn auch diese Norm nicht greifen würde, ist Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung.
Frau B. wäre also dann mit Hauptwohnung in Ravensburg richtig registriert, wenn dort ihre vorwie-gend genutzte Wohnung wäre und die anderen Normen nicht greifen würden.

2. Das Zweitwohnungsteuergesetz Berlin befreit nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete von der ZWSt für die Innehabung einer Wohnung diese aus beruflichen Gründen gehalten wird, wenn die gemeinsame Wohnung die Hauptwohnung und außerhalb des Landes Berlin belegen ist. Der melderechtliche Status einer Wohnung ist für das zuständige Finanzamt bindend (so auch der BFH in ständiger Rechtsprechung). Demnach wäre Frau B. zweitwohnungsteuerpflichtig.

3. Selbst wenn Frau B. die einschlägigen Bestimmungen kennen würde, wäre es unmenschlich, von ihr zu verlangen, der Entscheidung des Finanzamtes (immerhin eine Behörde) zu widersprechen.

4. Zu fragen ist allerdings, warum das Einwohnermeldeamt den melderechtlichen Status nicht ändert.

Nicht immer liegt die Schuld beim MdB

Himbim13 @, Mittwoch, 21.05.2014 (vor 3601 Tagen) @ Alfred

4. Zu fragen ist allerdings, warum das Einwohnermeldeamt den melderechtlichen Status nicht ändert.

Würde denn durch die zuständige Berliner Meldebehörde bei korrekter Anwendung des MRRG und des Berliner MeldeG nicht der Tatbestand der Nichtverfolgung einer Ordnungswidrigkeit in Verbindung mit einer Begünstigung der Steuerhinterziehung vorliegen. Denn beide Gesetzte müssten doch für die Behörde bindend sein.
Diese Gesetze beinhalten doch eine "Ist-Bestimmung" und nicht eine "Soll- oder Kann-Bestimmung.

Nicht immer liegt die Schuld beim MdB

Himbim13 @, Mittwoch, 21.05.2014 (vor 3600 Tagen) @ Himbim13

4. Zu fragen ist allerdings, warum das Einwohnermeldeamt den melderechtlichen Status nicht ändert.

Halt, ich habe vergessen, dass es ja noch zum Berliner MeldeG eine VwV, eine DVO und ggf. eine Dienstanweisung vorhanden sein könnte, wonach eventuell die Befreiung der Bundestagsabgeordneten von der 2.WhgSt hervor geht.

Nicht immer liegt die Schuld beim MdB

Alfred @, Mittwoch, 21.05.2014 (vor 3600 Tagen) @ Himbim13

Darüber, ob Frau B.s melderechtliche Registrierung richtig oder falsch ist und ob ihrerseits ein Verstoß gegen das Meldegesetz (Berlin und B-W)vorliegt, lassen sich nur Vermutungen anstellen. Bei meinem Beitrag ging es mir vorrangig um die Entscheidung des Finanzamtes, das den melderechtlichen Status gesetzwidrig ignorierte bzw. keine Berichtigung veranlasst hat.

Nicht immer liegt die Schuld beim MdB

Rebell @, Sonntag, 25.05.2014 (vor 3596 Tagen) @ Alfred

So schreibt der Südkurier zu Agnieska Brugger, B90/G seit 2009 im Bundestag, seit 2011 verheiratet, Kandidatin für Direktmandat in Ravensburg


Das ganze Dilemma Zweitwohnsitzsteuer und das Meldegesetz - das Wahlrecht und die Möglichkeit zu einer Kandidatur - ist mehr als verwirrend.
Es liest sich alles mit größter Genugtuung, Abgeordnete - über Macht aus und wissen im Grunde überhaupt nicht was es für den Normalbürger bedeutet und sitzen dann oft selbt in der Falle so wie diese B90/ Grüne!!

Als Direktkandidatin braucht diese A.Brugger einen Hauptwohnsitz in Ravensburg und nicht in Berlin!

Es ist sehr schade, dass man in der Wowo Stadt nur 5 % Zwst fordert,
es sollten ruhig 35 % fällig sein, denn wowi - Stadt könnte das Geld dringend brauchen umd noch mehr Geld zuverpulvern können.!

Nicht immer liegt die Schuld beim MdB

Alfred @, Montag, 26.05.2014 (vor 3595 Tagen) @ Rebell

Eigentlich ist es ja noch viel schlimmer. Frau B. hat in der vergangenen Legislaturperiode über das neue Bundesmeldegesetz mitentschieden und es dabei versäumt, eine Sonderregelung für Mandatsträger und Kandidaten zu diktieren. Aber in der Steuerfrage ist sie, ausgehend davon, dass sie in der Steuererklärung nicht gelogen hat, unschuldig. Da ist der Sünder eindeutig das FA.

Die Wähler in ihrem Wahlkreis könnten sich natürlich fragen, was von einer Kandidatin zu halten ist, die amtlich bestätigt ihren Lebensmittelpunkt nicht im Wahlkreis hat oder einfachste Gesetze missachtet. Aber das stört letztlich nur kleine Geister und ab und an mal die Presse.