News: Interview in der Berliner Zeitung
Am 19.05.2014 erschien in der Berliner Zeitung ein Interview mit mir zum Betrieb dieser Seite. In der Printausgabe bekam das Interview die Überschrift "Eine Blamage für die Volksvertreter".
Susanne Rost, Berliner Zeitung: Herr Pönitz, die Zweitwohnsitzsteuer ist ja ein eher trockenes Thema. Wie kommt man dazu, eine solche Internetseite aufzubauen und über Jahre zu pflegen?
René Pönitz, zweitwohnsitzsteuer.de Im Januar 2005 erfuhr ich erstmals von der Steuer. Die Stadt Dresden kündigte an, sie ab 2006 einzuführen. Ich studierte damals und hatte meine Nebenwohnung da. Ich war damals Betroffener. Deshalb habe ich begonnen, mich mit der Steuer zu beschäftigen, und einen zynischen Artikel darüber in meinem Blog veröffentlicht. Die Resonanz darauf war gigantisch. Ich merkte, dass es ein großes Informationsdefizit gibt. Zudem führten auch andere Großstädte wie Leipzig und München die Steuer 2006 ein. Da ich ohnehin alle nötigen Fakten für meinen Artikel zusammengetragen hatte, habe ich sie dann einfach auf eine Internetseite gepackt und fortlaufend erweitert. Die Internetadresse zweitwohnsitzsteuer.de war damals noch frei.
SR: Haben Sie denn selbst einmal Zweitwohnsitzsteuer bezahlt?
RP: Ich wurde von 2006 bis April 2007 veranlagt. Das waren etwa 150 Euro. Der Studentenrat der TU-Dresden initiierte ein Musterklageverfahren, welches über zwei Instanzen hinweg erfolgreich für die Studenten ausgegangen war, so dass ich 2008 die gezahlte Steuer zurückbekam.
SR: Ihre Seite listet mehr als 450 Kommunen auf – darunter 400 Städte, die die Steuer erheben und mehr als 50, die das nicht tun. Wie steht Berlin mit seinem Steuersatz von fünf Prozent der Nettokaltmiete im Vergleich zu anderen Orten da?
RP: Das liegt am unteren Limit, die meisten Kommunen verlangen zwischen 8 und 13 Prozent, Erfurt sogar 16 Prozent. In der Regel bemisst sich diese Steuer an der Kaltmiete. Manche Kommunen rechnen auch bestimmte kalte Nebenkosten hinzu, das ist dann die sogenannte Rohmiete. Wenige Gemeinden orientieren sich an der Wohnfläche. Die Kommune Wandlitz berücksichtigt auch die Außenwandstärke. In einem Punkt ist die Berliner Regelung so locker wie keine andere in Deutschland: Man muss erst dann Zweitwohnsitzsteuer bezahlen, wenn man länger als zwölf Monate hier lebt.
SR: Mehrere Bundestagsabgeordnete mussten in den vergangenen Tagen einräumen, dass sie versäumt haben, die Zweitwohnungssteuer gezahlt zu haben. Was sagen Sie dazu?
RP: Nach Paragraph 30 des Berliner Meldegesetzes ist dieser Verstoß eine Ordnungswidrigkeit. Ob der Tatbestand der Steuerhinterziehung greift, müssen Gerichte entscheiden. Aber es ist schon eine Blamage für Volksvertreter, wenn sie gegen die Anforderungen des Melderechtsrahmengesetzes verstoßen, was letztendlich auch sie zu verantworten haben.
SR: Wird Ihre Seite öfter angeklickt, seit die Zweitwohnungssteuer durch die säumigen Bundestagsabgeordneten in aller Munde ist?
RP: Seit dem vergangenen Samstag gibt es mehr Zugriffe. Ob dies aber nun auf diesen Vorfall zurückzuführen ist, kann ich nicht sagen.
SR: Ihre Homepage kommt richtig seriös daher. Führte das in der Vergangenheit zu Missverständnissen?
RP: Es kommt hin und wieder vor, dass mir verärgerte Zahlungspflichtige ihren Unmut kundtun, weil sie glauben, ich sei dafür verantwortlich. Auch habe ich schon E-Mails erhalten, die wohl eher ans örtliche Finanzamt zu adressieren wären. Der Höhepunkt aber war ein Steuerberatungsbüro, das mir mitteilte, dass ihr Mandant fälschlicherweise veranlagt worden sei. Als ich denen zurückgeschrieben habe, haben die sich noch nicht mal entschuldigt.