ZWS Köln Studentin

maike @, Montag, 29.01.2007 (vor 6466 Tagen)

Hi,

habe heute ein Schreiben von der Stadt Köln bekommen.
Ich soll 190€ zahlen für 2005.
Hallo, gehts noch> Ich dafür kein Geld.
Jetzt habe ich gelesen, dass i dagegen klagen kann!
Aber das kostet doch bestimmt unmengen an Geld, oder>
Bin ja auch nur ne arme Studentin.
Vielleicht kann ich ja auch nur unter vorbehalt zahlen.
und dann noch in Raten.

Weiß jemand Rat>

Maike

ZWS Köln Studentin

Yvonne Winkler @, Montag, 29.01.2007 (vor 6466 Tagen) @ maike

Hallo Maike,

Klagen kann man mit Prozesskostenhilfe (PKH), vorausgesetzt man hat kein Geld und die Klage hat Aussicht auf Erfolg. Davon hängt es ab.
PKH -formulare kann man sich aus dem Netz ziehen, hier:

http://www.justiz-nrw.de/BS/formulare/index.php

ausfüllen, Belege dazu und dann einen Antrag ans Gericht, PKH zu gewähren zur Duchsetzung der beigefügten Klage.
Die Klage muss entsprechend begründet sein, setzt natürlich voraus, dass man sich mit dem Thema eingehend befasst hat.

Mit der PKH werden die eigenen Anwalts - und die Gerichtskosten abgedeckt, nicht die Kosten des Gegners. Die hat man zu tragen, wenn man die Klage verliert.


Fehlendes Geld ist also kein Grund nicht dagegen vorzugehen.

Gruß
Yvonne Winkler

ZWS Köln Studentin

Christian @, Montag, 29.01.2007 (vor 6466 Tagen) @ maike

Hallo Maike,
das Finanzielle wäre ja nun zumindest teilweise geklärt.
Kein Geld haben genügt allein aber nicht:-( . Klagen sollte man aber nur, wenn man Aussicht auf Erfolg hat.
Und bevor Du klagen kannst, musst Du Widerspruch einlegen. Das Schreiben von der Stadt Köln ist ja wohl ein „Steuerbescheid“. Da steht am Ende ein Rechtsbehelf, bei wem und bis wann der Widerspruch einzulegen ist. Üblicherweise hat man dafür 1 Monat Zeit. Wenn Du keinen Widerspruch einlegst (dazu brauchst Du noch keinen Anwalt) kannst Du später die Klage vergessen. Der Widerspruch allein befreit Dich aber nicht von der Zahlungspflicht.
„Zahlen unter Vorbehalt“ kannst Du (so lange Du nicht willst). Das entspricht zwar der Realität, stört die Stadt Köln nicht die Bohne, denn es hat keine rechtliche Wirkung.
Ratenzahlung ist immer eine gute Idee, die kann man gleich mit dem Widerspruch beantragen.
Also, kurz nachgedacht
- widerstandslos zahlen oder
- wehren>
Noch Fragen>
Gruß