Bitte um Erledigung von Stadt Köln…was tun?

ExKoelner, Mittwoch, 02.07.2014 (vor 3558 Tagen)

Hallo!


Auch mir hat die Stadt Köln geschrieben: Der Sachbearbeiterin sei es erst jetzt möglich zu meinem Schreiben vom 20.06.2011 Stellung zu nehmen.

Sie bittet ferner um Erledigung bis zum 16.07.2014.
Dafür soll ich den Mietvertrag für die angegebene Nebenwohnung ODER entsprechende Kontoauszüge für Juni-September '07 nachreichen.
Und ich soll nachweislich belegen, wer noch Mitmieter war.

Ich war damals Student in Köln. Ich hatte es leider verpasst mich direkt beim Bürgeramt anzumelden, und bin dem dann aber im Juni 2007 nachgekommen. Warum ich die Wohnung als Nebenwohnung angegeben habe erschließt sich mir nicht mehr, weil ich regulär in Köln gewohnt habe.

Wie es so kam, bin ich im September 2007 von Köln weggezogen, habe mich in meiner neuen Stadt direkt angemeldet, und war somit in Köln wohl auch abgemeldet, bzw. hab mich in Köln abgemeldet (woran ich mich aber nicht mehr erinnern kann).

Ich hab damals mit einer Freundin zusammen gewohnt. Die Miete haben wir uns geteilt. Ich weiß leider nicht mehr genau wie hoch mein Anteil war, noch wieviel wir zusammen gezahlt haben. Schätze zusammen ca. 600 EUR.

Ich hab auch keine Unterlagen mehr.

Irgendwann habe ich schon einmal Post wegen der Zweitwohnugssteuer aus Köln bekommen. Ich erinnere mich, dass ich damals alles soweit ausgefüllt habe, und auch meinen Mietvertrag nachgereicht habe. Das weiß ich sicher, weil es ein gutes Stück Arbeit war nach so verhältnismäßig lander Zeit diesen wieder von meinem Ex-Vermieter in Kopie aufzutreiben. Die Kopie hab ich aber auch nicht mehr :-(


Und jetzt habe ich wieder Post bekommen. Der gelbe Brief ist jedoch nicht direkt an mich, sondern an meine Eltern gegangen (dort hatte ich vor Köln gewohnt) – Zustelldatum 17.06.2014.
Die haben mir den Brief jetzt zugeschickt, und ich habe ihn heute erst erhalten, weil meine Eltern im Urlaub waren.

Fragen:
1. Geht eine Berichtigung des Melderegisters noch um der Steuer zu entgehen?

2. Geht das in meinem Fall überhaupt noch, weil ich ja schon einmal zur Zweitwohnungssteuer Stellung genommen habe?

3. Wie sieht es mit Verjährung aus?

4. Und lohnt sich das überhaupt, weil es sich in meinem Fall ja um einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum handelt?

Tausend Dank an alle die mir helfen können!!!

Bitte um Erledigung von Stadt Köln…was tun?

Alfred @, Mittwoch, 02.07.2014 (vor 3558 Tagen) @ ExKoelner

1. Geht eine Berichtigung des Melderegisters noch um der Steuer zu entgehen?

Gemessen an Deinen tatsächlichen Wohnverhältnissen erweisen sich die Melderegister von drei Meldebehörden als falsch, die nun unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung einer Zweitwohnungsteuer sieben Jahre rückwirkend geändert werden sollen. Kann man natürlich versuchen, dürfte aber kaum durchschlagende Wirkung haben.

2. Geht das in meinem Fall überhaupt noch, weil ich ja schon einmal zur Zweitwohnungssteuer Stellung genommen habe?

Deiner Erklärung zur Zweitwohnungsteuer würde das natürlich widersprechen.

3. Wie sieht es mit Verjährung aus?

Steuererklärung 2011, das bedeutet den Ablauf der Festsetzungsfrist zum 31,12,2015.

4. Und lohnt sich das überhaupt, weil es sich in meinem Fall ja um einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum handelt?

Die Frage, ob es sich lohnt. Kannst nur Du selbst beantworten. Für die Stadt scheint es sich zu lohnen, wenn sie drei Jahre nach Eingang der Steuererklärung noch tätig wird.

Bitte um Erledigung von Stadt Köln…was tun?

ExKoelner, Donnerstag, 03.07.2014 (vor 3557 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank für Deine Auskunft, Alfred!


Ich hatte mir schon sowas gedacht.

Ich habe damals in einer ca. 60qm großen Wohnung für wenn ich mich recht erinnere ca. 650 Euro in Ehrenfeld gewohnt.
Der Anteil der Miete der auf mich viel, waren ca. 320 Euro. Ich habe allerdings keinen Kontakt mehr zu meiner damaligen Mitbewohnerin und kann auch nicht beweisen, dass ich dort nicht alleine gewohnt habe.
Da ich ja keine Nachweise mehr erbringen kann: Mit welchen Kosten muss ich denn ca. rechnen?
Hat jemand Erfahrungen?

Bitte um Erledigung von Stadt Köln…was tun?

Alfred @, Donnerstag, 03.07.2014 (vor 3557 Tagen) @ ExKoelner

Wenn Du keine Nachweise vorlegen kannst, wird die Stadt Dich voraussichtlich mit einer Nettokaltmiete von 600 EURO schätzen, was zu einer Steuer von 60 EURO pro Monat führt.