News: Zweitwohnungsteuer und Piraten

René ⌂ @, Donnerstag, 21.08.2014 (vor 3527 Tagen)
bearbeitet von René, Sonntag, 08.11.2015

Der Betreiber der Seite hat am 18.08.2014 einen Vortrag bei der Berliner Piratenpartei zum Thema Zweitwohnungsteuer gehalten. Dabei habe ich im Vorfeld ein wenig recherchiert, wie die Piraten bisher zu dem Thema stehen - und war über die Streuung durchaus überrascht:

  • Die Piraten in Erfurt wollen die Steuer gerne auf den Bundesdurchschnitt senken (Von 16% auf vermutlich 10 bis 11%)
  • Die Piraten in Sylt wollen die Steuer in den kommenden Jahren erhöhen. Im Jahr 2014 auf 15%, 201 18% und 2016 20% (von 14%)
  • Die Piraten in Görlitz haben sich sehr intensiv mit der Steuer beschäftigt. Sie halten das Instrument "für nicht besonders glücklich", sehen aber "im Moment keine andere Idee". Ergebnis: erst mal lassen.
  • Die Piraten in Düren finden die Steuer nicht gut, weil sie Studenten treffen würde
  • Die Gruppe von UWG und Piraten in Osnabrück spricht sich "nach eingehender Prüfung und Abwägung aller Sachargument" für die Einführung der Steuer aus.
  • Die Piraten in München möchten auf die Steuer so lange verzichten, bis die Problematik der Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnungen geklärt ist.
  • Die Piraten in Köln lehnten einen Antrag zur Positionierung zur Abschaffung mit 5:3 Stimmen ab (Keine 2/3-Mehrheit).
  • Die Piraten in Darmstadt kritisieren den "bürgerfeindlichen Beschluss des Stadtrats". Sie fordern den kommunalen Wohnungsausgleich mit Nebenwohnsitzen und begrüßen das Begrüßungsgeld.

Zusammenfassend gab es Forderungen zur Einführung, Erhöhung, Beibehaltung, Reduzierung und Abschaffung.

Ich habe die Präsentation online.

News: Zweitwohnungsteuer und Piraten

Alfred @, Freitag, 22.08.2014 (vor 3527 Tagen) @ René

Ich habe die Präsentation online.

Ergänzung zum Steueraufkommen (in Tausend)
(2007 91 845)
2008 90 988
2009 91 936
2010 94 195
2011 101 943
2012 108 509
2013 110 299
Quelle: Statisches Bundesamt
Am Rande: Die Hundesteuer bringt mehr als das Doppelte(wird allerdings von fast allen Gemeinden erhoben).

News: Zweitwohnungsteuer und Piraten

Alfred @, Freitag, 22.08.2014 (vor 3526 Tagen) @ René

Der Text der "Präsentation online" könnte auch von dem Verwaltungsjuristen einer ZWSt erhebenden Kommune Stammen. Das „gesprochene“ Wort kann ich den Folien nicht entnehmen. Deswegen ein paar Anmerkungen.

§ 3 ZWStG Berlin Persönliche Steuerpflicht: (1) Steuerpflichtig ist der Inhaber der Zweitwohnung. Inhaber der Zweitwohnung ist derjenige, dessen melderechtliche Verhältnisse die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung bewirken.

Diese Norm ist unsinnig. Gemeint sind hier wohl nicht die melderechtlichen Verhältnisse sondern die melderechtliche Registrierung. Aus den melderechtlichen Verhältnissen ist für die Innehabung nicht abzuleiten. Aus der melderechtlichen Registrierung noch nicht einmal, ob es sich um die nicht vorwiegend genutzte Wohnung des Einwohners handelt.

Warum nicht Nebenwohnungen bei der Schlüsselzuweisung beachten?

Das Problem bei dieser Vorstellung ist der miserable Zustand der Melderegister hinsichtlich der Nebenwohnungen.

Kommunen haben auch Aufwand mit Nebenwohnungen (daher auch die Idee der Steuer)

Das behaupten die Kommunen zwar, aber das ist schlicht gelogen – zumindest ist noch keiner Kommune, insbesondere keiner Großstadt - der Nachweis gelungen, dass sie durch Zweitwohnungen einen höheren Aufwand hat.

Mit ZWS werden Meldedaten aktualisiert (wenn Erfassungsbögen verschickt werden). Folge: Scheinbare Landflucht. Aber: die Flucht trat schon eher ein, es wird nur noch dokumentiert,

Im Kern wohl richtig. Aber die meisten haben sehr wohl erkannt, dass die Registrierung mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung zuverlässig vor der ZWSt schützt. Ob das jeweils melderechtskonform ist, hinterfragt die Meldebehörde der aufnehmenden Stadt so gut wie überhaupt nicht. Der größte Effekt besteht in der Beseitigung von Karteileichen, die vorwiegend durch Versagen der für die Bestimmung der Hauptwohnung allein zuständigen Meldebehörden entstanden sind (s.a. Schlüsselzuweisungen). Das verkennen übrigens die Piraten in Görlitz, wenn sie die ZWSt als ein Instrument verstehen, „damit die Bürger sich gesetzeskonform verhalten“.

Mein subjektiver Eindruck aus unzähligen Fragen aus Köln: Nach § 228 AO Verjährungsfrist fünf Jahre. Diesen Zeitraum wurde häufig ausgereizt. Forderungen von sechs Jahren ZWS mit einem Bescheid. Folge: sehr hohes Frustration bei Betroffenen

Köln setzt die Steuer rückwirkend bis zu sieben Kalenderjahren fest – § 169 in Verbindung mit § 170 AO. Das schafft noch mehr Verdruss. Aber Klagen gegen bzw. Entscheidungen zu dieser Vorgehensweise sind mir nicht bekannt.

Plraten Jülich: In Jülich gibt es den Wunsch nach einer Zweitwohnsitzsteuer, die besonders Studierende treffen würde. Finden wir nicht gut.

Der Erlass einer ZWStS, von der Studenten in der Regel nicht betroffen sind, ist durchaus verfassungsgemäß.