Zweiwohnsitzsteuer

t.act @, Freitag, 02.02.2007 (vor 6285 Tagen)

Hallo, ich weiß überhaupt nicht ,was ich machen muss bzw. soll....
will ab nächstem Semester in Göttingen studieren, mir ein Einzelappartment im Wohnheim o. anders mieten(kriege BaföG)

werde nur in den Semesterferien und am Wochenende (nicht jedes)nach Hause fahren, wohne bei meiner Mutter

beide Städte haben Zweitwohnsitzsteuer

wo ist Hauptwohnsitz, wo Nebenwohnsitz>

wenn Nebenwohnsitz bei meiner Mutter ist, muß ich dann auf die ganze Miete Zweitwohnsitzsteuer zahlen oder nur anteilig>

viele Grüße
Sarah

Zweiwohnsitzsteuer

Christian @, Freitag, 02.02.2007 (vor 6285 Tagen) @ t.act

Hallo Sarah,

1. Ist das Melderecht zu beachten. Du wirst also voraussichtlich mehrere Wohnungen nutzen. Ich gehe davon aus, dass Du volljährig und ledig bist. Die Hauptwohnung ist dann dort, wo Du Dich - zeitlich gesehen - vorwiegend aufhältst. Das lässt sich aus Deinen Angaben nicht genau erkennen und ist wahrscheinlich heute auch noch nicht eindeutig zu beantworten. Genau besehen, hast Du da so was wie „freie Wahl“. Die musst Du zwar plausibel begründen, aber das ist in jede Richtung möglich.
Völlig aus dem Weg kannst Du der Zweitwohnungsteuer mit Sicherheit nur, wenn du bei Deiner Mutter ausziehst und Dich in Göttingen mit alleiniger Wohnung anmeldest. Auch das lässt sich plausibel machen.

2. Gilt das Zweitwohnungsteuerrecht.
Um zu sagen, wie es da mit dem „wohnen bei Mutter“ - egal ob mit Neben- oder Hauptwohnung -, aussieht, müsste man die Stadt kennen, in der sich diese Wohnung befindet. Diese Frage müsstest Du beantworten, ehe ich weitermachen kann
Für Göttingen gilt:
„Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jede baulich abgeschlossene Gesamtheit von Räumen, die zum Wohnen oder Schlafen bestimmt ist und zu der eine Küche oder Kochnische sowie eine Toilette und ein Bad oder eine Dusche gehören.“
Da hängt es davon ab, ob das im Wohnheim zutrifft oder nicht. Ich gehe allerdings (nur eine Vermutung), davon aus, dass Göttingen sich um die eigene Wohnungsdefinition wenig scheren wird und jeden mit Nebenwohnung gemeldeten erst Mal zur Zweitwohnungsteuer veranlagt. Wer sich dann nicht wehrt, zahlt eben.

3. Dass Du BAFöG beziehst, ist für die Zweitwohnungsteuerpflicht völlig unerheblich.

Gruß

Zweiwohnsitzsteuer

t.act @, Freitag, 02.02.2007 (vor 6285 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,
danke für die schnelle Beantwortung.

Ich werde beide Wohnungen nutzen. Ich bin volljährig und ledig.

Es gibt mehrere Gründe bei meiner Mutter nicht auszuziehen.

1. Was ist für mich finanziell günstiger:
Hauptwohnsitz bei meiner Mutter in Erfurt
(VG Weimar:Studierende mit Hauptwohnsitz im Elternhaus müssen keine Zweitwohnungssteuer bezahlen>>>>>>oder trifft das auf mich nicht zu>)
oder am Studienort in Göttingen> (Einzelappartment mit Kochnische, Toilette und Dusche im Wohnheim)

2. Wenn Hauptwohnsitz in Göttingen (evtl. vorwiegender Aufenthalt)und Nebenwohnsitz in Erfurt, muss ich dann auf die ganze Miete Zweiwohnsitzsteuer zahlen oder nur anteilig m² meines Zimmers>

lg Sarah

Zweiwohnsitzsteuer

Christian @, Freitag, 02.02.2007 (vor 6285 Tagen) @ t.act

Hallo Sarah,

1. Bleibt also bei „mehreren“ Wohnungen. Welche davon Haupt- und welche Nebenwohnung ist, da gilt das Melderecht. Die Frage habe ich schon beantwortet, Was finanziell günstiger ist, spielt im Melderecht keine Rolle. Der Wohnsitz übrigens auch nicht.

2. „Wohnen im Elternhaus“ bedeutet bei Dir, so nehme ich an, dass Du weder Miteigentümerin noch Untermieterin bei Deiner Mutter bist, die Wohnung also nicht innehast. In Göttingen hast Du als Mieterin das Zimmer oder die Wohnung inne. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hast Du damit keine Zweitwohnung.
Die Städte Göttingen und Erfurt sehen das allerdings anders. Die Satzungen beider Städte knüpfen an das Melderecht an und sind von daher mehr als dubios.

3. Da Erfurt zum Bezirk des Verwaltungsgerichts Weimar gehört und dieses Gericht sich nach den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts richtet, hast Du dort gute Chancen, keine Zweitwohnungsteuer zahlen zu müssen, wenn Du in Erfurt mit Nebenwohnung gemeldet bist.
Falls die Stadtverwaltung Erfurt vernünftig ist, lässt sie von sich aus die Finger davon. Ob die Erfurter Stadtverwaltung allerdings vernünftig sein wird, wage ich zu bezweifeln, denn das Weimarer Urteil dürfte noch nicht rechtskräftig sein. Das würde dann für Dich bedeuten, dass Du bei Veranlagung zur Zweitwohnungsteuer auf jeden Fall den Rechtsweg beschreiten musst.

4. Berechnungsbasis für die ZWSt ist in beiden Städten die „Jahreskaltmiete“, davon werden 8% in Göttingen und 16% in Erfurt als Jahressteuer fällig. Nach der Erfurter Satzung könnte es durchaus sein, dass die dortige Stadtverwaltung so „unvernünftig“ ist, dass sie die ganze Wohnung berechnet.

Noch Fragen

Gruß