Angemeldet, aber keine Wohnung inne - ZWS?
Moosauge, Dienstag, 04.11.2014 (vor 3604 Tagen)
Hallo zusammen,
ich war bis zum 31.3. in Mainz wohnhaft und mit Nebenwohnsitz gemeldet, bin dann ausgezogen und für ein halbes Jahr in meinen Hauptwohnsitz zurückgezogen, ohne mich in Mainz abzumelden. Das habe ich damals so gedacht, weil ich nun im Oktober wieder hergezogen bin (auch mit einer Zweitwohnung). Nun erhielt ich eine Mahnung wegen ZWS, klar, hatte mich ja nicht abgemeldet, trotzdem nicht bezahlt.
Aber die ZWS wird doch nur erhoben, wenn man auch dort WOHNT - oder? Oder gilt die Meldung in der jeweiligen Stadt als aussschlaggebend? Kann ich das Finanzamt bitten, einfach für dieses halbe JAhr keine Gebühren zu erheben, wenn ich den Auszug nachweisen kann? (Kündigung vorzeigen)
Danke im Voraus!
Angemeldet, aber keine Wohnung inne - ZWS?
Alfred , Dienstag, 04.11.2014 (vor 3604 Tagen) @ Moosauge
Die melderechtliche Registrierung mit Nebenwohnung allein rechtfertigt keine Zweitwohnungsabgabe, man muss sie auch innehaben.
Wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Nebenwohnung tatsächlich nicht genutzt wurde, verstößt die Erhebung einer ZWA gegen Bundesrecht.
Allerdings stellt eine unterlassene Abmeldung eine Ordnungswidrigkeit dar, die ggf. mit Bußgeld geahndet wird.
Das Finanzamt ist in Mainz nicht für die Erhebung der ZWA zuständig.
Angemeldet, aber keine Wohnung inne - ZWS?
Moosauge, Mittwoch, 05.11.2014 (vor 3604 Tagen) @ Alfred
Hallo Alfred,
danke für die Antwort, dann bezahle ich wohl besser die ZWS. Oder hast du eine Ahnung, wie viel die für ein halbes Jahr wollen könnten?
Doch, das Finanzamt ist zuständig, von denen kam die Post. :)
Grüße!
Angemeldet, aber keine Wohnung inne - ZWS?
René , Mittwoch, 12.11.2014 (vor 3597 Tagen) @ Moosauge
danke für die Antwort, dann bezahle ich wohl besser die ZWS. Oder hast du eine Ahnung, wie viel die für ein halbes Jahr wollen könnten?
Laut §36 Meldegesetz RLP bis zu maximal 500 Euro Ordnungswidrigkeit möglich. Wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass sie sich am oberen Ende bewegen werden...
Angemeldet, aber keine Wohnung inne - ZWS?
Himbim13 , Mittwoch, 05.11.2014 (vor 3603 Tagen) @ Moosauge
“Die melderechtliche Registrierung mit Nebenwohnung allein rechtfertigt keine Zweitwohnungsabgabe, man muss sie auch innehaben“
Das mag so auf dem Papier stehen. Nur welche Kommune hält sich daran und wie, mit welchem Aufwand, weise ich glaubhaft der Kommune diese gegebene Sachlage nach?
Die örtliche Meldebehörde ist infolge von Rückmeldungen stets in der Lage fest zu stellen, ob die Meldpflichtige Person seiner Meldepflicht nachgekommen ist. Wenn nein, sind die Fakten der Gesetzeslage erfüllt.
Deshalb an dieser Stelle nochmals der dringende Hinweis:
1. Die Einwohnermeldebehörde ist in allen Fällen die Ausgangsbehörde bezüglich der Erhebung dieser Abgabe.
2. Eine unterlassene An- oder Abmeldung hat insbesondere hinsichtlich der
Zweitwohnungssteuer besondere Bedeutung.
3. Maßgeblich sind dabei immer die landeseigenen Ausführungsbestimmungen zum jeweiligen
Landesmeldegesetz die unterschiedliche Fassungen haben, allerdings die Grundelemente
des Bundesmelderechtsrahmengesetzes zu berücksichtigen haben.
4. Im Internet sind die einzelnen Meldegesetze der Länder nachlesbar.
5. Deshalb lieber einmal bei einem kurzfristigen Wechsel eine Auszugs- oder Einzugsmeldung tätigen als diese zu unterlassen. Das erhöht nur den Arbeitsaufwand der
Meldbehörde. Um so mehr, wenn diese infolge ihrer Meldung prüfen will, ob sie diese
gemeldete oder abgemeldete Wohnung weiter innehaben.
6. Die An- Um- oder Abmeldebestätigungen als unumstößlichen Nachweis gut aufheben.
7. Man stelle sich vor dieses würde in einer Universitätsstadt passieren!
8. Dabei könnte eine schriftlich Option eines späteren Wiedereinzugs ihre Angaben gegenüber
der Behörde untermauern.
9. Man stelle sich ein solches Pflichtbewusstsein der Meldpflichtigen nicht nur in einer
Universitätsstadt vor.
10. Die Abgabe ist in der Regel eine Jahresabgabe. Die Satzungen regeln im einzelnen wann
innerhalb dieser Jahresfrist die Abgabe beginnt oder endet. Gesteuert, in der Regel durch
bei der Meldbehörde erfolgten Meldungen.
11. An Hand dieser vielfältigen unterschiedlichen , uneinheitlichen örtlichen Regelungen
wird sichtbar mit welcher Raffinesse die Abgabenpflichtigen rechtlich wehrlos gemacht
werden.
Angemeldet, aber keine Wohnung inne - ZWS?
Alfred , Mittwoch, 05.11.2014 (vor 3603 Tagen) @ Himbim13
“Die melderechtliche Registrierung mit Nebenwohnung allein rechtfertigt keine Zweitwohnungsabgabe, man muss sie auch innehaben“
Das mag so auf dem Papier stehen. Nur welche Kommune hält sich daran und wie, mit welchem Aufwand, weise ich glaubhaft der Kommune diese gegebene Sachlage nach?
Das ist seit 2008 - spätestes 2009 - bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit rechtlich ohne Weiteres durchsetzbar, wenn eine Kommune Zicken machen sollte..
Angemeldet, aber keine Wohnung inne - ZWS?
Himbim13 , Mittwoch, 05.11.2014 (vor 3603 Tagen) @ Alfred
Es steht jedem frei den Rechtsweg zu betreten. Es wäre schön, von den erzielten Erfolg und die Höhe der Aufwendungen zu erfahren.
Angemeldet, aber keine Wohnung inne - ZWS?
Moosauge, Donnerstag, 06.11.2014 (vor 3603 Tagen) @ Himbim13
Nein, danke, ich bin erstens kein Erbsenzähler und zweitens Studentin, also anderweitig beansprucht. Ich habe mich enschieden, das Risiko der Strafzahlung wegen Nichtabmeldung nicht einzugehen und stattdessen die ZWA zu bezahlen. Was soll´s, dafür ist mir meine Zeit zu schade.
Vielen Dank für Eure Tipps!!
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Kommunalfreund , Donnerstag, 06.11.2014 (vor 3602 Tagen) @ Moosauge
Ich habe mich enschieden, das Risiko der Strafzahlung wegen Nichtabmeldung nicht einzugehen und stattdessen die ZWA zu bezahlen. Was soll´s, dafür ist mir meine Zeit zu schade.
Vielen Dank für Eure Tipps!!
Solche Menschen bfrauchen wir auch für die Zukunft und nicht die Erbsenzähler,
Gratualtion an solche Studenten, hoffentlich rückt Papa und Mama mit dem Geld heraus!
Angemeldet, aber keine Wohnung inne - ZWS?
Alfred , Donnerstag, 06.11.2014 (vor 3602 Tagen) @ Kommunalfreund
Ich habe mich enschieden, das Risiko der Strafzahlung wegen Nichtabmeldung nicht einzugehen und stattdessen die ZWA zu bezahlen.
Solche Menschen bfrauchen wir auch für die Zukunft und nicht die Erbsenzähler,
Klar, solche Leute, die aus irgendwelchen Gründen Gesetze nicht beachten, brauchen wir für unsere Zukunft.
Erbsenzähler sind dann wohl solche Leute, die Gesetzte beachten und deswegen für die Zukunft unbrauchbar sind. Ich erlaube mir die Frage: wohin mit ihnen? Dir lieber KF fällt dazu bestimmt was Passendes ein.
Angemeldet, aber keine Wohnung inne - ZWS?
Kommunalfreund , Samstag, 08.11.2014 (vor 3601 Tagen) @ Alfred
Klar, solche Leute, die aus irgendwelchen Gründen Gesetze nicht beachten, brauchen wir für unsere Zukunft.
damit darf doch die Frage lauten: Kann es der Gesetzgeber ändern ?
Erbsenzähler sind dann wohl solche Leute, die Gesetzte beachten und deswegen für die Zukunft unbrauchbar sind. Ich erlaube mir die Frage: wohin mit ihnen? Dir lieber KF fällt dazu bestimmt was Passendes ein.
ja lieber Alfred Du hast richtig getippt, denn die Antwort dazu ist einfach: Die sollten alle sich politisch betätigen und in irgend eine Partei eintreten - der Schutz steht Ihnen auf alle Fälle zu - beste Beispiele?
Der Ärger um nicht gezahlte Zweitwohnungssteuer von Bundestagsabgeordneten schwelt weiter. Die Staatsanwaltschaft Berlin bestätigte einen Bericht des MDR Thüringen, wonach in den vergangenen Wochen mehrere steuersäumige Abgeordnete überprüft wurden. In zwei Fällen bestehe der Anfangsverdacht einer Steuerstraftat
Wer hat inzwischen in Erfahrung gebracht was mit den vielen Befürwortern zur Zweitwohnungssteuer im Bundestag passiert ist obwohl diese doch selbst befürwortete Gesetze nicht beachtet haben ?
was ist nun nach Monaten passiert ?
Die kommen alle ungeschoren davon , eine Supermarktkassiererin welche nur im Centbereich Pfandflaschengebühren in die eigene Tasche steckte- und dieses nachgewiesen worden konnte- ja die wurde saftig gestraft!
Solche Dinge gehören einfach zu unserem Rechtsstaat ?
Richter sind unantastbar!
Kritik ist auch nicht erlaubt!
Wenn so reiche Zweitwohnungsbesitzer gerupft werden, ja das ist im Interesse der kommunalen Selbstverwaltung - wem das nicht passt sollte solche Orte die eine Zwst erheben einfach verlassen und ächten!!
sooooo einfach ist es - denn es gibt mehr Orte ohne Zweitwohnungssteuererhebung als solche die eine erheben - basta
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Alfred , Samstag, 08.11.2014 (vor 3601 Tagen) @ Kommunalfreund
Klar, solche Leute, die aus irgendwelchen Gründen Gesetze nicht beachten, brauchen wir für unsere Zukunft.
damit darf doch die Frage lauten: Kann es der Gesetzgeber ändern ?
Klar, solche Leute, die aus irgendwelchen Gründen Gesetze nicht beachten, brauchen wir für unsere Zukunft.
Soll der Gesetzgeber denn ein Gesetz erlassen, dass Gesetze nicht zu befolgen sind und solche, die es trotzdem tun als Erbsenzähler zu bezeichnen sind? Selbst dann, wenn sie in eine Partei eingetreten sind?
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Himbim13 , Sonntag, 09.11.2014 (vor 3599 Tagen) @ Kommunalfreund
Heißt es nicht vor dem Gesetz sind alle gleich!
BtAte. sind halt gleicher, wie können diese Herren wissen,
was auf Länder.- und Kommunalebene passiert. Sich darum zu kümmern ist doch
unter ihrer Würde. Hier wird eben die Unkenntnis anders bewertet.
Der kleinen Normalbürger unterliegt doch ganz andere Maßstäbe.
Letzteres hat doch auch Norbert Blüm festgestellt.
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Moosauge, Dienstag, 11.11.2014 (vor 3598 Tagen) @ Kommunalfreund
Okay bitte, wenn Sie gleich persönlich werden müssen, dann darf ich einige Worte über mich verlieren: ich habe drei Jobs gleichzeitig und bin, seit ich 18 bin, vollkommen autark. Soviel zu Mama/Papa.
Ich mag Leute nicht, die sich immer nur als Underdog verstehen und gegen die hohe Politik schimpfen, die sich nicht um den kleinen Bürger kümmert. Die Politik ist genau dafür da! UNd das sieht sie auch nicht anders. Beschäftigen Sie sich mal außerhalb des Fernsehens wirklich mit Politik; gehen Sie auf die Website der Ministerien, lesen Sie Beschlüsse, gehen Sie in die Parlamente, lesen Sie Protokolle - ich bin sicher, Sie bekommen ein anderes Bild. Die Medien fördern dur4ch ihre oberflächliche Struktur Denkweisen wie die Ihren.
Und ja, wir leben in einem Rechtsstaat; gehen Sie mal ein paar Jahre zurück, da hätten Sie viel mehr gehabt, um sich drüber aufregen zu können. Heute dürfen Sie das sagen, wo und wann Sie wollen.
Wir haben eine Demokratie, in der jeder (!) ein Amt anstreben kann, außerdem haben wir Gewaltenteilung mit voneinander unabhängigen Gewalten! Richter nicken nicht alles ab, was die Exekutive bestimmt! Siehe Hartz IV-Urteile etc.
Der Sinn einer ZWS ist der, dass die Gemeinde für den "Nebeneinwohner" kein Geld aus dem Kommunalen Finanzausgleich erhält; da hätte sie einen Nachteil, das will sie natürlich wieder reinholen. Das kann ich gut verstehen, Sie nicht?
Oder benutzen Sie nicht die Straßen, Schwimmbäder, Konzerte der Stadt, für die sie auch für Sie Geld ausgegeben hat? Da würde ich mal den Wutbürger für einen Augenblick beiseite lassen und ohne Vorbehalte drüber nachdenken.
Ach, und noch ein Literaturhinweis! Nehmen Sie mal unser Grundgesetz in die Hand und blättern, nein, lesen Sie ein wenig darin. Da müssten Sie mit Blick auf die Situation anderer Menschen eigentlich merken, wie gut wir es hier in Deutschland haben. (Sie hätte auch woanders geboren werden können!) Es ist nicht alles so, wie es sein sollte, ja. Aber beschweren dürfen wir uns nicht ernsthaft.
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Gustav , Dienstag, 11.11.2014 (vor 3598 Tagen) @ Moosauge
Der Sinn einer ZWS ist der, dass die Gemeinde für den "Nebeneinwohner" kein Geld aus dem Kommunalen Finanzausgleich erhält; da hätte sie einen Nachteil, das will sie natürlich wieder reinholen. Das kann ich gut verstehen, Sie nicht?
Super Beitrag, damit triffst Du den Nagel auf den Kopf. Damit ist doch alles gesagt, der Gesetzgeber ist es und nicht die Kommune. Da allerdings so manche Kommunen total überziehen wirft es deshalb dunkle Schatten auf Kommunen - wobei es nur ganz wenige Kommunen sind ! der Kommunale Finanzausgleich könnte viele Ungereimtheiten abmildern- sei es im Länderfinanzausgleich oder auch im EU-Finanzausgleich- es gibt immer wieder Gelegenheiten sich zu den Empfängern zu begeben - das ist leichter als zu den Gebern abgestraft zu sein.
Oder benutzen Sie nicht die Straßen, Schwimmbäder, Konzerte der Stadt, für die sie auch für Sie Geld ausgegeben hat? Da würde ich mal den Wutbürger für einen Augenblick beiseite lassen und ohne Vorbehalte drüber nachdenken.
Ja wenn ich ins Schwimmbad gehe oder Konzerte besuche bin ich und alle gerne bereit dafür die Leistungen zu bezahlen. Bei der Benützung der Straßen fällt mir auf, dass für jedes Fahrzeug Kfz- und Mineralölsteuer von jedem ohne wenn und aber akzeptiert wird. Inzwischen ist auch noch die Maut ein Thema, aber solange die Erfassung mehr auffrisst als es einen Ertrag einfährt dürfte die Diskussion wohl in eine andere Richtung auch zulässsig sein.
In München frisst die Erfassung und Überwachung der Zwst übber 50 % auf von dem was den Betroffenen abverlangt wird.
In diesem Forum wurde doch schon ein Vorschlag gemacht, den Kommunalen Finanzausgleich soo zu reformieren, damit die Diskriminiserung abgemildert werden könnte.
Leider sind Fehlentwicklungen in allen Bereichen möglich und nicht auszuschließen!!!
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Alfred , Dienstag, 11.11.2014 (vor 3598 Tagen) @ Gustav
Der kommunale Finanzausgleich als Rechtfertigung für die Zweiwohnungsteuer ist eine - zugegeben gelungene - Erfindung. Diese Erfindung - und nur diese - würde bei der Berücksichtigung der Nebenwohnungen im kF ihre Berechtigung verlieren. Ansonsten würde sich nichts ändern.
Eine diesbezügliche Diskussion ist müßig.
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René , Mittwoch, 12.11.2014 (vor 3597 Tagen) @ Gustav
Ja wenn ich ins Schwimmbad gehe oder Konzerte besuche bin ich und alle gerne bereit dafür die Leistungen zu bezahlen. Bei der Benützung der Straßen fällt mir auf, dass für jedes Fahrzeug Kfz- und Mineralölsteuer von jedem ohne wenn und aber akzeptiert wird. Inzwischen ist auch noch die Maut ein Thema, aber solange die Erfassung mehr auffrisst als es einen Ertrag einfährt dürfte die Diskussion wohl in eine andere Richtung auch zulässsig sein.
Ich weiß, du kannst dir das nicht vorstellen. Aber viele dieser kommunalen Betriebe würden sich selbstständig kaum tragen. Eine Schwimmhalle vielleicht, klassische Konzerte schon sehr selten, eine Bibliothek nie.
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René , Mittwoch, 12.11.2014 (vor 3597 Tagen) @ Moosauge
Vielen Dank für diesen Beitrag!
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Schmunzel , Mittwoch, 12.11.2014 (vor 3597 Tagen) @ Moosauge
Am Ort Ihres Zweitwohnsitzes können Sie engagiert arbeiten und studieren.
Wählen und daher ein Amt anstreben können Sie dort jedoch nicht.
Siehe auch auf der ZWS-Seite einleitend:
"Die Zweitwohnungsteuer als politisches Paradoxon"
Ob Jemand die kulturellen Möglichkeiten nutzt oder (wie ich) diese gar nicht zu nutzen beabsichtigt, spielt bei der ZWS keine Rolle.
Es ist zu zahlen, ob es genutzt wird oder nicht.
Ein Stadtkämmerer hat mir gegenüber zugegeben, dass die Einnahmen der ZWS fest eingeplant sind, um Schulden abzubauen.
Dies und die von Ihnen genannten Punkte wären ja hehre Ziele.
Nur dann kann ich eben als Stadtkämmerer (Stadtrat) nicht gleichzeitig dies durch höhere Gehälter konterkarrieren. Oder durch überflüssige Ausgaben.
Konkret zur ZWS für Studenten wird auf der ZWS-Seite einleitend bemerkt:
"Studenten werden dagegen voll belastet, wenn sie über keine bzw. nur geringe Einnahmen verfügen. In Bezug auf das verhältnismäßig geringe Budget ist so eine Maßnahme als kritisch einzustufen."
In der Lektüre, an die Sie erinnerten findet sich u.a.:
"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."
Da ist die ZWS aber gerade ein Paradebeispiel dafür, dass da nicht alle gleich sind.
Beispiele:
Der verheiratete Pendler zahlt keine ZWS, der Ledige schon.
Der Erstwohnsitzler ist ein ZWS-technisch betrachtet "wertvollerer" Bürger als der Zweitwohnsitzler.
Bei ansonsten gleichen Voraussetzungen(1 Haupt- und eine Nebenwohnung): Der Inländer zahlt ZWS und kann aber nicht wählen - beim EU-Ausländer ist es genau umgekehrt ...