Widerspruch in Erfurt

Darkmark @, Mittwoch, 14.02.2007 (vor 6253 Tagen)

Meine Freundin studiert seit ca. 1,5 Jahren in Erfurt. Und natürlich soll sie auch die Zweitwohnsitzsteuer bezahlen.
Leider kann sie die Wohnung nicht als Erstwohnsitz anmelden, da ihr Eltern sich ein Haus gekauft haben und auf die Eigenheimzulage angewiesen sind. Da meine Freundin kaum Bafög bekommt (Sie hat nach Abzug aller laufenden Kosten, und das sind nur Wohnungskosten, 20 € Minus auf dem Konto), kann sie die Steuer natürlich nicht wirklich bezahlen.
Den Steuerbescheid hat sie schon bekommen und sie soll pro Jahr 355 € zahlen plus der Nachzahlung.
Was soll sie nun tun damit es rechtlich einwandfrei ist und sie im günstigsten Falle keine Steuer bezahlen muß>

Widerspruch in Erfurt

Christian @, Mittwoch, 14.02.2007 (vor 6253 Tagen) @ Darkmark

». Und natürlich soll sie auch die Zweitwohnsitzsteuer bezahlen.
Die (Erfurter) Zweitwohnungsteuer hat nichts Natürliches - sie ist ….

» Leider kann sie die Wohnung nicht als Erstwohnsitz anmelden, da ihr Eltern
» sich ein Haus gekauft haben und auf die Eigenheimzulage angewiesen sind.

Das ist kein Grund, ein Gesetz nicht zu befolgen. Wenn sie sich, zeitlich gesehen, vorwiegend in Erfurt aufhält, hat sie sich dort mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung anzumelden. Wenn sie sich dort nicht vorwiegend aufhält, z.B. weil sie in den Semesterferien, an Wochenenden und sonstigen vorlesungsfreien Zeiten, Praktika usw. bei ihren Eltern wohnt, hat sie sich in Erfurt mit Nebenwohnung anzumelden.

Hält die Freundin sich derzeit vorwiegend in Erfurt auf, will aber, aus welchen Gründen auch immer, ihre Hauptwohnung in der elterlichen Wohnung behalten, muss sie ihre Lebens- und Wohnverhältnisse so einrichten, dass sie sich vorwiegend dort aufhält oder zumindest ein Zweifelsfall wird, bei dem sich bei zeitlicher Betrachtung nicht feststellen lässt, wo sie sich vorwiegend aufhält. Das muss sie - so oder so - der Meldebehörde plausibel darlegen.

Was bei einem Zweitwohnungsteuerbescheid zu tun ist> Widerspruch einlegen und dann, weil Erfurt den vermutlich ablehnen wird, muss die Freundin wohl oder übel vor dem Verwaltungsgericht Weimar klagen. Dieses hat für eine derartige Fallkonstellation bei der Stadt Weimar (ähnlich rechtswidrige Satzung wie Erfurt) in bereits entschieden, dass keine Zweitwohnungsteuerpflicht besteht. Sieht also gut aus, aber klagen muss jeder selbst.

Noch Fragen>

Gruß

Widerspruch in Erfurt

Darkmark @, Donnerstag, 15.02.2007 (vor 6252 Tagen) @ Christian

Jas ich hab noch eine Frage und zwar was sollte man in den Wiederspruch denn so hineinschreiben>
Oder kann man ihn auch ganz einfach und Formlos halten>

Widerspruch in Erfurt

Christian @, Donnerstag, 15.02.2007 (vor 6252 Tagen) @ Darkmark

Hallo,
ein Widerspruch ist formlos (nicht inhaltlos) und wird - darüber musst Du Dir klar sein - von der Stadt (die darüber zu entscheiden hat) aller Wahrscheinlichkeit abgelehnt (verbunden mit einer „Bearbeitungsgebühr“). Das bedeutet im Klartext: Widerspruch macht nur Sinn, wenn man bereit ist, dann auch den nächsten Schritt zu gehen - die Klage vor dem Verwaltungsgericht. Nur dann gibt es das Geld zurück.

Der Widerspruch befreit auch nicht von der fristgerechten Zahlung des angeforderten Betrags. Dazu bedürfte es einer Klage auf aufschiebende Wirkung des Widerspruchs. Ist durchaus möglich, mag ich aber nichts. So hoch ist der Betrag nicht, und die Gerichte werden mit dem Unfug, den die Städte da anrichten, nur unnötig belastet. Falls es zu sehr drückt: Mit dem Widerspruch Ratenzahlung beantragen und erst mal in Raten zahlen - monatlich ca. 7,5% des Jahresbetrages halte ich für durchaus angemessen. Wenn man dann irgendwann feststellt, dass das immer noch zu viel ist, kann man ja um Minderung der Raten bitten und einstweilen weniger zahlen - was die nicht vorhandene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit halt so hergibt.:-) :-(

Nun ist Erfurt vermutlich ein zäher Brocken. So wie ich von der Jury gehört habe, soll die Satzung bei „Deutschland sucht die supermieseste Satzung 2006“ ganz oben stehen und wird wahrscheinlich gewinnen (vor Kempten im Allgäu - die Satzung ist nur miserabel). Es konnten aber noch nicht alle Bewerbungen gesichtet werden. Manche Städte halten ihre Satzung sogar (schamhaft> - eigentlich unvorstellbar) verborgen.

Ein Hinweis auf den Sachverhalt und auf ein oder zwei relevante gerichtliche Entscheidung sollte genügen. Bei Erfurt ist VG Weimar empfehlenswert und wegen der Aktualität zusätzlich das OVG RLP - die waren besonders gründlich. Den Artikel von Yvonne Winkler kann man auch „lobend“ erwähnen - dann hätte die Verwaltung sogar was Sinnvolles zu tun. Wenn sie sich denn überhaupt mit dem Inhalt des Widerspruchs zu beschäftigen gewillt ist. Wo ich so meine Zweifel habe.

Reicht das oder gibt es noch Fragen>

Gruss

Widerspruch in Erfurt

FG @, Freitag, 16.02.2007 (vor 6251 Tagen) @ Darkmark

» Meine Freundin studiert seit ca. 1,5 Jahren in Erfurt. Und natürlich soll
» sie auch die Zweitwohnsitzsteuer bezahlen.
» Leider kann sie die Wohnung nicht als Erstwohnsitz anmelden, da ihr Eltern
» sich ein Haus gekauft haben und auf die Eigenheimzulage angewiesen sind.

Die Kinderzulage im Rahmen der Eigenheimzulage hängt nicht vom Meldestatus des Kindes ab.

Die Inanspruchnahme der Kinderzulage setzt voraus, dass der Zulageberechtigte für das jeweilige Jahr des Förderzeitraums zumindest für einen Monat für das Kind Kindergeld oder einen Freibetrag für Kinder im Sinne des § 32 Abs. 6 EStG erhält und das Kind im Jahr der Anschaffung des hauses oder zu einem späteren Zeitpunkt im Förderzeitraum zum Haushalt des Anspruchsberechtigten gehört oder gehört hat. Dass das Kind in dem begünstigten Objekt wohnt ist nicht Voraussetzung. (BMF-Schreiben vom 18. 2. 2003 - BStBl I S. 182).

Macht Euch in der Frage noch mal richtig schlau. Das ist wirklich kein Hinderungsgrund für eine Ummeldung (die nach dem Melderecht, wie schon von Christian erwähnt, zwingend vorgeschrieben ist).

Widerspruch in Erfurt

Darkmark @, Samstag, 17.02.2007 (vor 6250 Tagen) @ FG

Ersteinmal vielen Dank für eure Infos das waren alles Dinge die wir noch nicht wussten.
Aber noch eine kleine Nachfrage:
Meint Ihr man kommt um die Nachzahlung herum> sind ja immerhin auch ca. 700 Euro!

Widerspruch in Erfurt

Christian @, Sonntag, 18.02.2007 (vor 6249 Tagen) @ Darkmark

»Hallo,

die nicht beantwortete Frage war, ob Deine Freundin sich vorwiegend in Erfurt aufgehalten hat. Ich gehe mal davon aus, dass es so war und die Meldung mit Nebenwohnung daher berichtigt ist oder war.

Wenn die Zweitwohnungsteuer unberechtigt ist, und das ist sie in diesem Fall, ist jede Steuerforderung unberechtigt (auch die nachträgliche). Voraussetzung ist allerdings, dass FRISTGERECHT gegen ALLE Forderungen der Stadt Widerspruch eingelegt und nach Ablehnung des Widerspruchs geklagt wird. Das gilt auch für neue/zukünftige Steuerforderungen.

Bis zur endgültigen Entscheidung ist der Steuerbescheid allerdings erst Mal zu bedienen, es sei denn, es wird auf aufschiebende Wirkung geklagt. Davon rate ich meist ab, weil des die Gerichte nur unnötig belastet. Da ist es besser, bei der Stadt Ratenzahlung zu beantragen bzw. in (kleinen) Raten zu zahlen.

Noch Fragen>

Gruß

Widerspruch in Erfurt

Darkmark @, Sonntag, 25.03.2007 (vor 6213 Tagen) @ Christian

So hier sind wir mal wieder.
Haben jetz die Ablehnung des Widerrufs bekommen (noch mal danke für die HIlfe bei verfassen desselben).
Nun haben wir mit dem Brief auch einen Fragebogen erhalten und welcher folgende Auswahlmöglichkeiten enthält:
1. ich nehme den Widerspruch zurück
2. Ich erhalte den Widerspruch aufrecht und bitte darum, wie weitere Rechtsentwicklung abzuwarten und das Widerspruchsverfahren noch nicht an das Thüringer Landesverwaltungsamt zur Widerspruchsentscheidung abzugeben.
3. Ich erhalte den Widerspruch aufrecht und bitte um Erlass eines förmlichen Widerspruchbescheides. Die Kostenfolge ist mir bekannt. Ergänzend trage ich folgende/keine weiteren Gründe vor

Hinter dem letzten Punkt kann man dann gegebenenfalls was eintragen.

Da wir die erste Rate schon bezahlen haben und meine Freundin sich sowieso hier anmelden will (als Erstwohnsitz), wollte ich nun fragen was der richtige Punkt zum ankreuzen wäre> Vor allem im Blickpunkt darauf das man das Geld wieder haben möchte.
Wir tendieren ja zu 2., aber kann sie sich dann auch hier anmelden oder sollte sie es besser lassen>

Widerspruch in Erfurt

Yvonne Winkler @, Montag, 26.03.2007 (vor 6213 Tagen) @ Darkmark

Das kommt darauf an, was man will:

bei 1. war alles für die Katz'
bei 2. schiebt man die Sache auf die lange Bank
bei 3. beschleunigt man das Verfahren und tritt einer Klage näher

Je nachdem, wie lange das Zeitfenster ist, dass man sich zur Klärung der Angelegenheit lassen möchte. Ich weiß nicht, wie die Rechtsentwicklung weitergeht. Es sind in vielen Städten etliche Klagen anhängig und ich gehe davon aus, dass es dieses Jahr noch viele Entscheidungen geben wird. Welcher Auffassung sich das Thüringer Landesverwaltungsamt anschließt, kann ich nicht abschätzen.

Selbstverständlich kann die Freundin sich ab dem Moment ab-,bzw. ummelden, ab dem ihr Meldestatus sich ändert oder geändert hat.

YW