Enteignung von Zweitwohnungen gerecht?

Rebell @, Freitag, 08.05.2015 (vor 3248 Tagen)

Nachstehende Diskussionen von der Insel Sylt sind bestimmt auch bald in Bayern bzw. ganz Deutschland möglich wenn es um Zweitwohnungen insgesamt geht, sind sich Kommunalverbände und auch alle Politiker bestimmt ganz schnell einig, denn von den so oder so unbeliebten Zweitwohnungsbesitzern gehen keine Gefahren aus wegen Stimmenverlusten, weder bei den Kommunenwahlen noch bei allen anderen Mandaten ,ob bei Landtags- oder Bundestagswahlen!!!

Das sind die interessantesten Nachrichten aus der Sylter Rundschau dazu

Bürgermeisterin Frau Petra Reiber im Videointerview mit unserem Verlag sagte, theoretisch bestünde im Notfall aus ihrer Sicht auch die Möglichkeit, dass die Gemeinde leerstehende Zweitwohnungen beschlagnahmt. Geht gar nicht, findet Riel: „Mich rufen Kunden an, die mit einem gewissen Ernst fragen, ob ich ihre Ferienwohnung nicht schnell belegen könnte, weil ja sonst die Beschlagnahmung droht“.
Etwas differenzierter sieht Rainer Frankenberg die Situation. Der Vermieter und Vorsitzender des Fremdenverkehrsvereins Wenningstedt: „Grundsätzlich ist es natürlich so, dass die Gemeinde etwas tun muss, um die Asylbewerber unterzubringen.“ Gleichzeitig ist er aber auch der Ansicht, dass genau abgewägt werden muss, ob wirklich Privateigentum beschlagnahmt werden muss, oder ob es für die Gemeinde nicht doch andere Möglichkeiten gibt. „Es kommt natürlich nach außen schon ein bisschen negativ rüber, wenn die Sylter Bürgermeisterin hier Gebäude beschlagnahmt.“ So etwas könnte natürlich mögliche Interessenten abschrecken, die sich ansonsten vielleicht eine Immobilie auf Sylt gekauft hätten. Die Hintergründe, also die schwierige Wohnraumsituation auf der Insel, sei vielen Gästen ja gar nicht so bewusst.
Das sieht Bürgermeister Nikolas Häckel etwas anders: „Es muss auch den Sylter Zweitwohnungsbesitzern klar sein, dass sie hier Wohnraum belegen, während für uns Raumnot für Sylter und Asylsuchende herrscht.“ Er appelliere an das soziale Gewissen von Hausbesitzern, ihre Gebäude gegebenenfalls zur Vermietung zur Verfügung zu stellen: „Dass der mangelnde Wohnraum unser Kernproblem ist, wird jedem, der hier Eigentum besitzt, bewusst sein.“
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Quelle: http://www.shz.de/lokales/sylter-rundschau/immobilienbranche-kritisiert-beschlagnahmung...

Enteignung von Zweitwohnungen gerecht?

Gustav @, Freitag, 08.05.2015 (vor 3248 Tagen) @ Rebell

Unterbringung von Asylbewerbern "Goldgräberstimmung" in der Provinz

Denn statt der ortsüblichen Kaltmiete von etwa 700 Euro erhält Stork für die 105 Quadratmeter von der Stadt Kassel eine Pauschale zwischen zehn und 16 Euro pro Flüchtling und Tag. Für die acht Syrer im Haus macht das zwischen 2400 und 3800 Euro im Monat.

Ein Kind demonstriert mit dem Schild 'Refugees are welcome': Nicht alle meinen es gut mit den Flüchtlingen.

Wo längst keine Gäste mehr absteigen, werden Flüchtlinge untergebracht
Flüchtlinge sollen leben wie andere Leute auch

• Asylbewerberheime: Das Geschäft mit den Flüchtlingen
Die 500 000 Neuankömmlinge, die die Bundesländer für dieses Jahr erwarten, brauchen schließlich ein Dach über dem Kopf. Bringen private Unterkünfte hier die Lösung - oder sind sie Teil einer Industrie, die Geschäfte auf Kosten des Staates und der Flüchtlinge macht?

• Unterbringung von Asylbewerbern "Unheilige Allianz" zwischen Betreibern und Kommunen
• Heile Welt: Werbe-Broschüre für Wohn-Container
• Gegenmodell zu den Großunterkünften
"Eine gewisse Betreuungsleistung ist inbegriffen"

lesen Sie bitte alles dazu in > olitik/unterbringung-von-asylbewerbern-goldgraeberstimmung-in-der-provinz-1.2416931

Enteignung von Zweitwohnungen gerecht? < ja sagt die Linke und Piraten

Kommunalfreund @, Samstag, 09.05.2015 (vor 3247 Tagen) @ Rebell

Mit der Aktion „Kampen kapern“ hatte „Die Linke“ vergangenen Sommer auf Sylt für mehr soziale Gerechtigkeit demonstriert. Diese Aktion soll in diesem Jahr wiederholt werden.

Reiber hat die Beschlagnahmung des leer stehenden Gebäudes eingeleitet, weil die Gemeinde sonst nicht in der Lage sei, die ihr zugewiesenen Flüchtlinge unterzubringen (wir berichteten). Dass sie sich solch eine Aktion theoretisch auch für leer stehende Zweitwohungen vorstellen könnte, sagte die scheidende Bürgermeisterin in einem Interview mit unserer Zeitung.

http://www.shz.de/lokales/sylter-rundschau/die-linke-lobt-petra-reibers-vorgehen-id9594...

Auch wenn es dem einen oder anderen sauer aufstoßen mag, dass sich die Bürgermeisterin an Privateigentum vergreift: Sie macht das Richtig
So schnell kann sich die Stimmung ändern: Im Juli 2013 sorgte der Sylter Piraten-Politiker Christian Thiessen für bundesweite Schlagzeilen, weil er in einer Sitzung des Sozialausschusses fragte, ob die Gemeinde nicht im Notfall Häuser für die Unterbringung von Asylbewerbern „zwangsenteignen“ könne.
die Gemeinde leer stehende Häuser oder Wohnungen zwangsweise anmieten. Damals sorgte dieser Vorschlag tendenziell für Kopfschütteln und für den Kommentar „Grober Unfug“ vom stellvertretenden Bürgermeister.

ww.shz.de/lokales/sylter-rundschau/sie-macht-das-richtige-id9586436.html

Enteignung von Zweitwohnungen gerecht?

René ⌂ @, Samstag, 09.05.2015 (vor 3247 Tagen) @ Rebell

1. Ich wäre dankbar, wenn nicht jeder Pforz, den irgendjemand lässt, hier erörtert werden muss.

2. Bei diesem Pforz ging es nicht um Zweitwohnungen, sondern um nicht genutzte Wohnungen, wenngleich wohl irreführend der Term Zweitwohnung gesagt wurde.
Der Unterschied liegt doch auf der Hand: es geht um freie Wohnungen, die eben nicht genutzt sind (und folglich auch keine ZWS fällig ist)

3. Ich empfehle Grundgesetz Art. 13 Absatz 7 zu lesen.

4. Darüber hinaus geht's hier um Lokalpolitik. Weder ihr in Bayern noch ich in Berlin können wohl wirklich einshcätzen, ob diese Maßnahmen eben gerechtfertigt sind.

Enteignung von Zweitwohnungen gerecht?

Alfred @, Samstag, 09.05.2015 (vor 3247 Tagen) @ René

...es geht um freie Wohnungen, die eben nicht genutzt sind (und folglich auch keine ZWS fällig ist)

Diese Schlussfolgerung - wenn auch in Klammer - ist falsch.

Enteignung von Zweitwohnungen gerecht?

René ⌂ @, Montag, 11.05.2015 (vor 3245 Tagen) @ Alfred

...es geht um freie Wohnungen, die eben nicht genutzt sind (und folglich auch keine ZWS fällig ist)

Diese Schlussfolgerung - wenn auch in Klammer - ist falsch.

Nach Konsultation der Satzung: ja.

Enteignung von Zweitwohnungen gerecht?

Rebell @, Samstag, 09.05.2015 (vor 3247 Tagen) @ René

1. Ich wäre dankbar, wenn nicht jeder Pforz, den irgendjemand lässt, hier erörtert werden muss.

ob es nötig oder falsch ist - das wird sich noch erweisen oder beweisen

2. Bei diesem Pforz ging es nicht um Zweitwohnungen, sondern um nicht genutzte Wohnungen, wenngleich wohl irreführend der Term Zweitwohnung gesagt wurde.

Hallo hallo wozu eigentlich diese Aufregungen´? Bitte mal ehrlich bleiben, steht denn in der Sylter Runschau überhaupt nicht von Zwst Enteignungsgedanken?

Der Unterschied liegt doch auf der Hand: es geht um freie Wohnungen, die eben nicht genutzt sind (und folglich auch keine ZWS fällig ist)

Also Rene bleib doch dabei, jede freie Wohnung sollte belegt werden, das ist doch im Sinne dieses Forumgs? !

3. Ich empfehle Grundgesetz Art. 13 Absatz 7 zu lesen.

bitte nicht nur Hinweis- gleich aufführen was da drinsteht!

4. Darüber hinaus geht's hier um Lokalpolitik. Weder ihr in Bayern noch ich in Berlin können wohl wirklich einshcätzen, ob diese Maßnahmen eben gerechtfertigt sind.

OK - wo Du Recht hast sollst auch Recht behalten, kann Dir nur nachstehend eingegangene Mailhinweise zur Info hier einbringen die da lautet:in Oberstdorf wird über die Enteignung von FW diskutiert, außerdem soll die ZWSt erhöht werden. Auch der Kurbeitrag ist zu niedrig, finden die Räte.

Auf gehts in den Kampf.

Wenn es jemand bezweifeln sollte, der sollte sich melden, gebe gerne die Mail-Absenderadresse bekannt!

Enteignung von Zweitwohnungen gerecht?

Kommunalfreund @, Samstag, 09.05.2015 (vor 3247 Tagen) @ René

3. Ich empfehle Grundgesetz Art. 13 Absatz 7 zu lesen.

(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

Wenn in Kürze mehr als eine halbe Million Bürger aus Afrika flüchten, ja inzwischen wird auch noch das Camp v. Kenia mit hundertausenden Somaialflüchtlingen zwangsweise aufgelöst - und alle wollen nach Deutschland bzw. nach Europa - ja dann wird`s wohl eng auf dem Continent.
Die erforderlichen Unterkünfte können gar nicht so schnell gebaut werden, also zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Orndung in nicht allzuferner Zeit in Kraft - da sind doch die Politiker aufgerufen für die Behebung der RAumnot auf das Grundgesetz zurückzugreifen.

4. Darüber hinaus geht's hier um Lokalpolitik. Weder ihr in Bayern noch ich in Berlin können wohl wirklich einshcätzen, ob diese Maßnahmen eben gerechtfertigt sind.

Berlin gehört zu Deutschland und nicht Deutschland zu Berlin.