Wird Illegaler Tourismsus nun legal und die Folgen??

Rebell @, Sonntag, 10.05.2015 (vor 3268 Tagen)

Vermietung in Wohngebieten : Illegaler Tourismus vor dem Ende


vom 9. Mai 2015
Aus der Redaktion des Flensburger Tageblatts

Eine Bundesrats-Initiative will Vermietung von Ferienappartments in reinen Wohngebieten erlauben. Eine Neuregelung gibt es frühestens Ende des Jahres.

Grund sei „der Wunsch, zunächst die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe der Fachkommission Städtebau abzuwarten, die ihre Tätigkeit im Herbst abschließen und das Ergebnis der Bauministerkonferenz vorlegen wird“. Deshalb könne die Baunutzungsverordnung in veränderter Form frühestens zum Jahreswechsel in Kraft treten.

Hiermit stelle ich stellvertretend für viele Bürger zur Diskussion

Wie und was werden wohl die Gremien vom Städtebau dazu sich äußern?
Das wird wohl sehr schwierig werden diese BNVO – so zu ändern, dass in ganz Deutschland auch die Vermietung als Ferienwohnung legalisiert wird.
Vermietung an ständig sich wechselnde Gäste in Städten bringt manchem Eigentümer einer Immobilie einen vielfacheren Ertrag als wie bei Vermietung an Dauerbewohner.

Damit freuen sich schon viele Vermieter endlich legal die Einkommenslage zu verbessern auch die Mietpreisbremse ist dann ausgeschaltet!

Der Dank an den Bundesrat wird wohl diese paar Tourismusgemeinden im Verhältnis zu den bundesdeutschen Städten noch für viel Überraschung sorgen.
Eigentlich sollten damit auch die Mieter (Nutzer) solcher Ferienwohnungen mit einer Zweitwohnungssteuer veranlagt werden, denn während des Aufenthalts am Ferienort betreiben diese ebenfalls einen gewissen Aufwand außerhalb ihres Erstwohnsitzes!

Nur Sooo wird der Gleichheitsgrundsatz gewahrt!

Wird Illegaler Tourismsus nun legal und die Folgen??

René ⌂ @, Montag, 11.05.2015 (vor 3267 Tagen) @ Rebell

Hier erst mal das Printerzeugnis:

http://www.shz.de/nachrichten/deutschland-welt/wirtschaft/illegaler-tourismus-vor-dem-e...

(Ist es so schwer, die Quelle zu verlinken?)

In der Sache hatte ich schon alles gesagt: diese Ini ist schwachsinn. Die Kommunen können selber die Bebauungspläne ändern, wenn sie den Bedarf sehen...

Wird Illegaler Tourismsus nun legal und die Folgen??

Rebell @, Dienstag, 12.05.2015 (vor 3266 Tagen) @ René

In der Sache hatte ich schon alles gesagt: diese Ini ist schwachsinn. Die Kommunen können selber die Bebauungspläne ändern, wenn sie den Bedarf sehen...

OK - aber jede Änderung eines Bebauungsplanes verursacht in einer Kommune enorme Kosten.

Dazu bedarf es allerdings entscheidende Begründungen und Mehrheiten für Beschlüsse in den jeweiligen Kommunalparlamenten. Es sind nicht nur solche vertreten, die es begrüßen. Entweder ja zur Änderung oder nein mit allerlei Bedenken.

Die Bundesgesetzgeber hatten bestimmt einmal Gründe dafür diese BNV
O auf den Weg zu bringen.

Ein Jurist kann es sich nicht gut vorstellen, dass hier schnell eine sehr zuverlässige - für alle mit der Materie beschäftigte oder Betroffene eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann.

Beispiel Gastronomie bzw. Hotelerie im Geltungsbereich des Bebauungsplanes - das ist ja jetzt schon so der Fall, dass auch aus dieser Ecke Kritik an der Vermietung von Fewo in Wohngebieten geübt wird.

Eine gewisse Neidkampagne unter den Einheimischen oder zwischen den "reichen" Fremden, die ein Geschäft wittern!

Warten wir mal ab was und wie es geschieht - die Bedenken sind angebracht.

Wird Illegaler Tourismsus nun legal und die Folgen??

René ⌂ @, Montag, 18.05.2015 (vor 3260 Tagen) @ Rebell

OK - aber jede Änderung eines Bebauungsplanes verursacht in einer Kommune enorme Kosten.

Die Kosten einer solchen Änderung dürften sich (verglichen mit der einstigen Aufstellung) im Rahmen halten, da wohl weder Umweltprüfung, Verkehrsgutachten oder ähnliches notwendig werden. Aber ja, es entstehen eben Kosten.

Aber mal umgekehrt gedacht: Erlaubst du nun in verschiedenen Wohngebietsformen Ferienwohnungen mittels BauNVO, entstehen den Kommunen wahnsinnige Kosten, nur um den StatusQuo zu behalten. Also in der Regel zunächst die Aufstellung zur Änderung samt Veränderungssperre bis zum Beschluss des Kommunalparlaments.

Dazu bedarf es allerdings entscheidende Begründungen und Mehrheiten für Beschlüsse in den jeweiligen Kommunalparlamenten. Es sind nicht nur solche vertreten, die es begrüßen. Entweder ja zur Änderung oder nein mit allerlei Bedenken.

Damit B-Pläne geändert werden, bedarf es einer einfachen Mehrheit des jeweiligen Kommunalparlaments. Klar. Und wenn die nicht in Sicht ist, wird sich auch nichts ändern. Das ist Demokratie. Das nun von oben herab zu beschließen, ist eben wenig demokratisch.

Rechtlich müsste das Areal von einem reinen Wohngebiet in ein allgemeines Wohngebiet umgewandelt werden (§4 BauNVO) und ausnahmesweise erlaubt werden.

Wird Illegaler Tourismsus nun legal und die Folgen??

Gustav @, Samstag, 16.05.2015 (vor 3262 Tagen) @ René

Die Kommunen können selber die Bebauungspläne ändern, wenn sie den Bedarf sehen...


ob das mit der Änderung der Bebauungspläne wohl gelingen kann?

bestes Beispiel - Verpfeifen hat wieder Saison


Seit Jahren tobte eine bisher eher verbale Auseinandersetzung zwischen den Hoteliers und den privaten Ferienvermietern. Seit einigen Tagen ist dieser Krieg der Worte in einen Krieg der Taten umgeschlagen. Obwohl es nach dem neuen spanischen Mietrecht möglich wäre, Privatzimmer zu vermieten, hat es die mallorquinische Hotel-Lobby verstanden, die balearische Regierung unter Druck zu setzen. Zum Wohle der heimischen Hoteliers wurde das alte Vermietungsverbot für Wohnungen und auch Reihenhäuser nicht aufgehoben. Dies ist auch die Grundlage für eine „denuncia“, also einer Anzeige von Wohnungsvermietern, die auf Internetseiten wie FEWO MALLORCA, Ferien privat oder auch FEWO direkt ihre Wohnungen anbieten

Auch hat die Hoteliersvereinigung eine Detektei beauftragt, die beauftragt ist, Apartments in Mehrfamilienhäuser aufzuspüren und beim Tourismusministerium und bei der Steuerbehörde Anzeige zu erstatten.

http://www.el-aviso.es/news/verpfeifen-hat-wieder-saison/

Ist so eine Vorgehensweise in Deutschland auszuschließen ?