ZWS bei teilgewerblicher Nutzung

Alexander_W, Montag, 26.10.2015 (vor 3077 Tagen)

Hallo zusammen,

Ich besitze eine Eigentumswohnung in Berlin und möchte eine angemietete Zweitwohnung teilgewerblich nutzen.
Die Tatsache, dass es sich um eine Eigentumswohnung handelt spielt ja keine Rolle wenn ich das richtig verstanden habe, aber wie verhält es sich bei der Zweitwohnung..

Gibt es steuerliche Unterschiede wenn die Zweitwohnung privat, teilgewerblich oder rein gewerblich genutzt wird?

Vielen Dank schon mal!

Viele Grüße,
Alex

ZWSt bei teilgewerblicher Nutzung

Alfred @, Montag, 26.10.2015 (vor 3077 Tagen) @ Alexander_W

Eine gewerblich genutzte Wohnung ist keine Zweitwohnung.
Zu beachten ist in Berlin das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsverbot-Gesetz - ZwVbG).

ZWSt bei teilgewerblicher Nutzung

Alexander_W, Montag, 26.10.2015 (vor 3077 Tagen) @ Alfred

Ja das ist richtig, aber gilt das auch wenn die Wohnung teilgewerblich, also wenn beispielsweise nur ein Raum der Wohnung gewerblich genutzt wird?

ZWSt bei teilgewerblicher Nutzung

Alfred @, Montag, 26.10.2015 (vor 3077 Tagen) @ Alexander_W

Dann ist es eine Wohnung, als solche melderechtlich zu erfassen und wenn es sich um die Nebenwohnung handelt, wird Zweitwohnungsteuer fällig. Ob man mit Erfolg den gewerblich genutzten Teil aus der Miete herausrechnen kann, entzieht sich meiner Kenntnis.

ZWSt bei teilgewerblicher Nutzung

René ⌂ @, Montag, 26.10.2015 (vor 3077 Tagen) @ Alexander_W

Ja das ist richtig, aber gilt das auch wenn die Wohnung teilgewerblich, also wenn beispielsweise nur ein Raum der Wohnung gewerblich genutzt wird?

Wie alfred schon schrieb, ist es dann eine Wohnung. Die Frage wird dann sein, ob du auch für den Anteil der Wohnräume ZWS zahlen musst, die gewerblich genutzt sind.

ZWSt bei teilgewerblicher Nutzung

Alexander_W, Donnerstag, 29.10.2015 (vor 3074 Tagen) @ René

So, bin nun auch endlich mal beim Finanzamt durchgekommen.

Gewerblich genutzte Räume spielen keine Rolle bei der Berechnung wenn die Wohnung als Privatwohnung angemeldet ist, es gibt dann also keine Ermäßigung für evtl. Büroräume.

Danke für die Antworten!

Gruß Alex