3 Jahre Rückforderung

trauriges Opfer, Freitag, 27.11.2015 (vor 3066 Tagen)

Hallo zusammen,

ich wohne seit 3 Jahren in HH. Habe eine Zweitwohnung angemeldet.
Habe vorbildlich meine Meldung beim entsprechenden Amt erledigt und habe nie wieder etwas gehört.
Nun plötzlich nach ziemlich genau 3 Jahren möchte das Amt von mir für 3 Jahre komplett die Zweitwohnungssteuer haben.
Das kann ich mir jedoch nicht leisten. :-( :-( :-( :-( :-( :-( :-(
Hätten diese sich eher gemeldet hätte ich ja etwas ändern können.
Ich habe hier Dinge gelesen wie "die Hauptwohnung ist die wo der Lebensmittelpunkt stattfindet" dies ist mittlerweile bei mir in HH.
Ich bin beruflich seiner Zeit nach HH gezogen. Eine Partnerin ist über die Jahre auch verschwunden. Also ein ganz normales Leben.
Wie weißt man denn seinen Lebensmittelpunkt nach? Bringt das überhaupt etwas, wenn man eine Zweitwohnung angemeldet hat?
In diesem Fall bin ich einfach mal der unwissende Bürger den es nach 3 Jahren böse erwischt hat.
Ich freue mich über Ratschläge

3 Jahre Rückforderung

Alfred @, Freitag, 27.11.2015 (vor 3066 Tagen) @ trauriges Opfer

Ich glaube nicht, dass Du in den letzten drei Jahren eine Steuererklärung nach Paragraph 8 HZWStG abgegeben hast. Wenn Du beruflich in HH zu tun hast, war Deine Registrierung mit Nebenwohnung vmtl. von Anfang an falsch, denn die melderechtliche Hauptwohnung ist da, wo Du Dich vorwiegend aufhältst.
Zuständig für die Eintreibung der ZWSt ist in HH das Finanzamt und dami die Finanzgerichtsbarkeit.

3 Jahre Rückforderung

trauriges Opfer, Samstag, 28.11.2015 (vor 3066 Tagen) @ Alfred

Danke für die Antwort.
dies hat mein Steuerberater getan, hier auch einige Fahrten angesetzt seiner Zeit (Pendeln).
Bedeutet das ich kann dies nachträglich ändern? Weil mein Wohnsitz sich ja in HH befindet.
Wie kann ich mich am besten Verhalten?

3 Jahre Rückforderung

Alfred @, Dienstag, 01.12.2015 (vor 3062 Tagen) @ trauriges Opfer

Du wirfst Zweitwohnungsteuer, Einkommensteuer und Melderecht durcheinander.

Ich vermute mal, Du hast Dich vor drei Jahren beim Einwohnermeldeamt mit Nebenwohnung registrieren lassen („Habe vorbildlich meine Meldung beim entsprechenden Amt erledigt“)- Die gesetzlich vorgeschriebene Meldung der Zweitwohnung (§ 8 HZWStG) hast Du unterlassen.

Dein Steuerberater mag Deine Einkommensteuererklärungen abgegeben und dabei die doppelte Haushaltsführung berücksichtigt haben. Ich bezweifle aber, dass er auch die gesetzlich vorgeschriebene Erklärung zur Zweitwohnungsteuer beim Hamburger Finanzamt für Dich erledigt hat.

Deine melderechtliche Hauptwohnung war vmtl. von Anfang an in HH. Dort dürftest Du Dich berufsbedingt vorwiegend aufgehalten haben. Mit Deinem (damaligen) Lebensmittelpunkt hat das nichts zu tun. Diese falsche melderechtliche Registrierung musst Du korrigieren – wenn das Einwohnermeldeamt mitmacht, so weit wie möglich rückwirkend. Das könnte die Steuerschuld vermindern (wenn Du schon einen Steuerbescheid bekommen hast, musst Du dazu fristgerecht Einspruch einlegen). Dabei beachten, dass es sich bei der falschen melderechtlichen Registrierung um eine Ordnungswidrigkeit handeln könnte, die mit Bußgeld bewehrt ist - und dann evtl. ZWSt für Deine bisherige Hauptwohnung fällig wird.