News: Steuer in Leipzig gekippt

René ⌂ @, Donnerstag, 28.01.2016 (vor 3004 Tagen)

Weil die Stadt Leipzig die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der Steuergerechtigkeit nicht erfüllte, hat Leipziger Verwaltungsgericht mit einem Urteil vom 8.12.2015 der dortigen Satzung "keine wirksame Rechtsgrundlage" attestiert und einen Bescheid entsprechend aufgehoben (Aktenzeichen 6 K 594/15).

Leipzig hatte einen gestaffelten Steuersatz. Dies führt insbesondere zu Ungerechtigkeiten an der Grenze der Staffeln. Das Bundesverfassungsgericht stellte klar, dass ein degressiver Zweitwohnungsteuertarif (und dazu zählen auch Staffeln) das Grundrecht auf Gleichbehandlung des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz verletzt.