In Bayern über 140 Satzungen rechtswidrig

Rebell @, Freitag, 29.01.2016 (vor 3002 Tagen)

Zum Jahresende 2015 wurde mit den Urteilen von Bad-Wiessee und Schliersee endlich mal der Anfang gemacht den Kommunen aufzuzeigen, dass die Willkürlichkeit in Sachen Zweitwohnungssteuer Grenzen gesetzt seien.

Endlgültig auch vom Bundesverfassungsgericht anerkannt der Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz mit dem Urteil von Jan. 2015.

Vom bayerischen Gemeindetag erarbeitet Mustersatzungen sind inzwischen überwiegend rechtswidrig von Gerichten bestätigt. Offen bleibt allerdings ob denn die "Geburtshelferin" Dr. Juliane Thimet als Juristin vorsätzlich oder auf Druck des Präsidiums diese Entwurfe den Kommunen empfohlen hatte. (so kommentiert von Freunde für Ferien in Bayern e.V. fffbayern@gmx.net)

Noch weigert man sich diese Nichtigkeit zu akzeptieren, Widerpruch ist fristgerecht beim VG- eingereicht - allerdings fehlt zur Stunde noch die Begründung hierzu- da lasst uns wohl gespannt sein mit welchen Tricks man nun versuchen will eine Kommunenfreundlichere Entscheidung vom VGH München zu erreichen.

Inzwischen erlauben sich manche "Vorzeige-Touristikorte" Satzungsnachträge als Neue - Grundlagen du verkünden, wie z. B. Oberstaufen - alter Wein in neuen _Schläuchen- man hat eben die bisherige degr. Staffelungen belassen und nur zusätzlich nach oben fast unbegrenzt neue Sätze hinzugefügt und in der Presse verkündet Zweitwohnungssteuer in Oberstaufen Steigerung 173 % - !!

Nur ein Betroffener würde genügen gegen seinen Bescheid Widerspruch einzulegen und schon ist es passiert - selbst wenn er ruhendes Verfahren beantragt bis zur VGH- Entscheidung ist sein fristgerechter Widerspruch gültig. WEr allerdings keinen Widersspruch erhebt hat nachher nichts positives zu erwarten

Oberbayerische Schlaumaier- Kommunen schicken neue Bescheide und verzichten vorerst auf den Vollzug - wer aus diesem verlockenden Angebot nicht erkennt, dass die Widerspruchsfrist das Wichtigste sei, nicht der Vollzug ( Zeitpunkt der Fälligkeit) sonder die Widerspruchfrist !!
Ein ganz linker Trick!

In Bayern über 140 Satzungen rechtswidrig

René ⌂ @, Montag, 01.02.2016 (vor 2998 Tagen) @ Rebell

Wenn ihr schon 140 Kommunen gesammelt habt, würde ich mich natürlich um Input für die Stadtdatenbank natürlich freuen. Ganz so viele habe ich für Bayern noch nicht erfasst.

Ansonsten ist es mir auch nicht begreiflich, neue Staffeln einzuführen, nachdem alte Staffeln weggeklagt worden sind. Nun gut. Da haben die Kommunen am Ende auch nichts.

In Bayern über 140 Satzungen rechtswidrig

Rebell @, Dienstag, 02.02.2016 (vor 2998 Tagen) @ René

Wenn ihr schon 140 Kommunen gesammelt habt, würde ich mich natürlich um Input für die Stadtdatenbank natürlich freuen. Ganz so viele habe ich für Bayern noch nicht erfasst.

Es sind nicht nur 140 sondern 162 Kommunen welche eine Zwst erheben- davon sind 140 mit rechtswidrigen Satzungen - um Verluste zu vermeiden
zieht man nun v. Bay. Gemeindetag alle Register.

Eigentlich steht noch ein sehr interessantere weitere Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgericht unmittelbar bevor, da geht es um die totale Ungleichbehandlung im Kommunalen Finanzausgleich - Vorteil von den Zwst. Erhebenden Kommunen und Nachteil für die restlichen 1890 Kommuanen welche keine Zwst erheben!!!

In Bayern gibt`s 2056 Kommunen und diese sind alle im "Verein" Bayerischer Gemeindetag Mitglieder - dort sitzen wiederum Juristen, welche Gerichtsentscheidungen entweder beeinflussen oder sucht man Anhaltspunkte entsprechende Urteile für sich positiv auszulegen -
siehe dazu Eintrag>>http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php?id=17622

Ansonsten ist es mir auch nicht begreiflich, neue Staffeln einzuführen, nachdem alte Staffeln weggeklagt worden sind. Nun gut. Da haben die Kommunen am Ende auch nichts

Eigentlich liegt das Problem bei der aufwendigen Erfassung bzw. Beweretung der Jahresrohmiete - da kein Mietspiegel vorhanden enorm hohe Aufwendungen und Risiko wegen falscher Bewertung Widersprüche zu bearbeiten!! Deshalb die willkürliche Festsetzung über Staffelungen- welche grundsätzlich den Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz beinhalten.

Man geht hier gezielt vor, man legt - wie von Bad-Wiessee vorgenommen- gegen das Urteil Widerspruch ein und versucht zu erreichen, dass mit Ungleichbehandlung eine andere Ungleichbehandlung außer Kraft gesetzt wird.
Am Ende muss eine kräftige Erhöhung der Einnahmen in die Kasse herauskommen. plus 173 % für Oberstaufen ???

Für Gerichtskosten tritt die kommunale Rechtschutzversicherung ein, die Kommune zahlt nur € 250 - im Falle der Niederlage - den Rest übernimmt die Versicherung.

In Bayern über 140 Satzungen rechtswidrig

René ⌂ @, Dienstag, 02.02.2016 (vor 2998 Tagen) @ Rebell
bearbeitet von René, Donnerstag, 04.02.2016

Mir hat die Antwort absolut nicht weiter geholfen. Entweder du postest deine Liste. Oder nicht.

In Bayern über 140 Satzungen rechtswidrig in BaWü reagiert man

Rebell @, Mittwoch, 09.03.2016 (vor 2962 Tagen) @ Rebell

Man geht hier gezielt vor, man legt - wie von Bad-Wiessee vorgenommen- gegen das Urteil Widerspruch ein und versucht zu erreichen, dass mit Ungleichbehandlung eine andere Ungleichbehandlung außer Kraft gesetzt wird.

Ja in Baden Württmberg reagieren die Kommunen gem Entscheidung des BVerfG werden im ganzen "Kretschmer Ländle" wie nachstehend beschrieben die Satzungen entsprechend geändert.
Die Neufassung soll ab 1. Januar 2016 gelten

Auslöser für die Überlegungen zur Neuorientierung war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach sich die Berechnung der Steuer primär an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Steuerpflichtigen orientieren soll. Bei der bisherigen Regelung ist dies nicht der Fall. Der somit "degressiv" gestaltete Tarif stellt denjenigen besser, der mit einem niedrigeren Steuersatz zur Kasse gebeten wird, obwohl er für eine Zweitwohnung eine teurere Miete zahlt und bei ihm von einer höheren finanziellen Leistungsfähigkeit auszugehen ist. Dies stelle eine steuerliche Ungleichbehaltung dar, urteilte das Bundesverfassungsgericht


http://www.badische-zeitung.de/schluchsee/rat-reagiert-auf-aktuelles-urteil--113700691....

Die Kommunalverbände in Bayern behaupten- Ungleichbehandlung müssten diese unbeliebten Bürger mit Zweitwohnsitz einfach ertragen, am 27.4.2016 hat nun VGH München zu entscheiden.

Da sogar die Landesanwaltschaft und das Innenministerium der gleichen Meinung sind wie die Kommunalverbände wird es wohl sehr spannend sein - wie der VGH entscheidet.
Bayern entwickelt sich stärker zum Unrechtsstaat- so der Eindruck der von der Zwst- Betroffenen.