Zweitwohnungsinhaber grundsätzlich Steuerunehrlich???

Rebell @, Mittwoch, 24.02.2016 (vor 2956 Tagen)

folgenden Sachverhalt per Zufall als Zuhörer beim Verfahren Au 6 K 15.1451 vor dem Verwaltungsgericht Augsburg wahrgenommen.

In der Sache ging es einem Kläger darum die Kurbeitrags-Satzung zur Erhebung einer Jahreskurpauschale für Zweitwohnsitz zusätzlich zur Zweitwohnungssteuer, als ungültig zu erklären. Gem. gültiger Rechtsprechung ist die Erhebung einer Jahrespauschale zulässig, allerdings – so der Anwalt des Klägers, bedarf es von der Kommune eines Nachweises einer zeitnahen Erhebung an wie vielen Tagen pro Jahr im Durchschnitt diese Bürger mit Zweitwohnsitz in der betreffenden Gemeinde sich aufhalten. Danach steht der Gemeinde das Recht zu eine Jahreskurpauschale auch zusätzlich zur Zweitwohnungssteuer zu erheben.

Allem Anschein nach gab es dazu schon mehrere Gerichtsverfahren, welche bisher fast immer zu Gunsten dieser erhabenen Kommune im Allgäu entschieden worden sind. Vom Klägeranwalt in diesem Verfahren wurde über das Gericht eine Akteneinsicht erfolgreich erreicht.

Zur Ergänzung sei hiermit erwähnt, hat man in dieser relativ hoch gelegenen Vorzeigegemeinde im Jahre 2001 den Bürgern mit Zweitwohnsitz vermittelt, dass man nach dem wegen des 1988 erlassenen Verbot keine Zweitwohnungssteuer erheben dürfe, die Gemeindeverwaltung um Verständnis bitte, doch die Kurbeiträge ordentlich zu erhöhen müsse. Im Jahre 2005 wurde sodann die Zweitwohnungssteuer eingeführt und danach der Jahreskurbeitrag im Jahre 2006 und 2014 nochmals kräftiger erhöht. Dabei ist man von einer Aufenthaltsdauer von 50 Tagen ausgegangen gem. einer Erhebung im Jahre 1996 und auch nach der Umfrage aus dem Jahr 2014 unverändert beibehalten.
Klägeranwalt stellte fest, dass die durchschnittlichen Aufenthalte bei 42 Tagen und nicht bei 50 Tagen anwendbar sei, dieses hätte die Marketingumfrage 2014 nachweislich ergeben. Von der Beklagten Gemeinde wurde argumentiert, dass von 1803 angeschriebenen Zweitwohnungsinhabern von nur 968 Antworten eingegangen seien und das sei auch genügend Beweis, über die Steuerunehrlichkeiten dieser betroffenen Bürger, ob diese Aussage im Protokoll auftaucht – ist einem Zuhörer allerdings unbekannt.
Solche Aussage hat wohl das Gericht überzeugt die Klage abzuweisen und der Marktgemeinde Recht zuzusprechen. Im Endergebnis, so war zu erfahren
Es konnte nicht geklärt werden weshalb und aus welchen Gründen denn von den 1803 angeschriebenen die restlichen 835 Zweitwohnungsinhaber keine Antwort nach Oberstdorf übermittelt haben. Gemäß Aussage der beklagten Gemeinde habe man 3621 erwachsene Personen über die Zweitwohnung pauschaliert erfasst (das ergibt 470 730.€ i die Kasse)

Eigentlich eine schallende Ohrfeige für die nicht steuerehrlichen Zweitwohnungsbürger - haben denn diese 835 angeschriebenen tatsächlich keine Antwort gegeben, weil diese, so zu argumentieren- an weit mehr als 50 Tagen ihre Zweitwohnung nutzen??
Wenn es Trägheit war, ja dann handelte diese Verwaltung doch wohl richtig - dieses allerdings vor Gericht zu behaupten und vom Klägeranwalt ohne Regungen und Kommentierung akzeptiert lässt viele Spekulationen offen!!!

Zweitwohnungsinhaber grundsätzlich Steuerunehrlich???

Kommunalfreund @, Freitag, 26.02.2016 (vor 2954 Tagen) @ Rebell

das sei auch genügend Beweis, über die Steuerunehrlichkeiten dieser betroffenen Bürger, ob diese Aussage im Protokoll auftaucht – ist einem Zuhörer allerdings unbekannt.


ES erhebt sich nun die Frage: Sind denn alle diese Zweitwohnungsinhaber Steuerehrlich?

Die Antworten dazu sind ziemlich einleuchtend - Es wird einfach mit der Zweitwohnung Geldwäsche betrieben ?? Mafiaähnliche Gemeinsamkeiten ??

http://derstandard.at/1381373851015/Deutsche-Mafia-Ermittlungen-Razzia-auch-in-Oesterreich

http://www.studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?10,227092

http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/europa/europachronik
/588262_Razzia-wegen-Mafia-Geldwaesche-in-Oesterreich.html

Der Wahlschweizer habe einen Zweitwohnsitz in Österreich und soll mit einem Mitglied des \'Ndrangheta-Clan Geschäfte gemacht haben. Gemeinsam mit Partnern soll die Idee entstanden sein, den Windpark als Generalunternehmer schlüsselfertig zu bauen und dann mit Gewinn zu verkaufen. Die HSH Nordbank soll das Projekt mit 225 Mio. Euro finanziert haben.Der Beschuldigte hat dem "Spiegel" zufolge ein Haus in Österreich, das offiziell seinen Kindern gehöre. Er habe seinen Wohnsitz "vorsorglich" zu einer Festung ausbauen lassen - "mit einem Tor aus Stahl, hohen Mauern und einer Tiefgarage, die einen direkten Zugang in die Wohnräume ermöglicht", wie das Magazin schreibt.


noch deutlicher nachstehende Meldung>>
Ich hab mich immer gewundert, warum ich das Hinkebein Lambsdorff, als er Bundesvorsitzender der FDP von 1988 bis 1993 war, so oft in der Schweiz gesehen habe, wie er im Metro-Hauptquartier im Kanton Zug ein und aus ging. Wahrscheinlich hat er sich die Befehle vom Milliardär Otto Beisheimer abgeholt und "Parteispenden" gesammelt, der in Baar lebte. Beisheimer hatte einen Zweitwohnsitz in Rottach-Egern am Tegernsee. Was für ein Zufall, die Bilderberg-Konferenz 2005 fand genau dort statt. Wer waren die deutschen Teilnehmer aus Politik damals? Edmund Stoiber, Otto Schily, Gerhard Schröder und Angela Merkel. Das Merkel wurde ja auch ab 2005 Kanzlerin. Zufälle gibt's, die gibt's gar nicht.

Hier weiterlesen: Alles Schall und Rauch: Genscher, der Schleuser von Schwerstkriminellen http://alles-schallundrauch.blogspot.com/2013/12/genscher-der-schleuser-von.html#ixzz41...

Nur ganz Reichen sollte es überlassen sein, all diese zahlen doch diese Zweitwohnsitzsteuer um nicht entlarvt zu werden ???

Empfehlung für die Kommunen: Erhöht die Zweitwohnungssteuer- denn die Schmerzgrenze dieser "Reichen" ist noch lange nicht erreicht!!

Leider haben dieses nur wenige Kommunen schon entdeckt.

Zweitwohnungsinhaber grundsätzlich Steuerunehrlich???

Alfred @, Freitag, 26.02.2016 (vor 2954 Tagen) @ Kommunalfreund

Die ZwSt als Waffe im Kampf gegen die Mafia - tolle Idee. Da muss man erst Mal draufkommen.