Zweitwohnungssteuer bei nicht vorwiegender Nutzung

thomasP, Freitag, 27.05.2016 (vor 3183 Tagen)

Hallo,
ich habe eine Verständnisfrage:
Ich habe eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen in Wiesbaden. Bin zudem Telearbeiter und arbeite 50% von daheim, also von meinem Erstwohnsitz. Verheiratet bin ich auch und lebe mit Familie am Erstwohnsitz. Die Stadt Wiesbaden besteht auf die Zweitwohnsitzsteuer, da ich die Zweitwohnung nicht vorwiegend benutze. Wenn ich werktäglich immer dort wäre, bräuchte ich nicht zu bezahlen, aber da dies nicht der Fall ist, ist diese Wohnung tatsächlich eine echte Zweitwohnung. Also muss ich Zweitwohnungssteuer bezahlen, obwohl ich verheiratet bin und diese aus beruflichen Gründen innehabe.
Ist das Korrekt?

Zweitwohnungsteuer bei nicht vorwiegender Nutzung

Alfred @, Freitag, 27.05.2016 (vor 3183 Tagen) @ thomasP

Naja, korrekt? Stimmt aber mit der Satzung und der anerkannten Rechsprechung überein.
Hintergrund:
Verheiratete, die sich wegen des Melderechts für eine Wohnung, die sie vorwiegend benutzen, mit Nenenwohnung registrieren lassen müssen, dürfen gegenüber Ledigen, die bei gleichen Wohnverhältnissen mit Hauptwohnung zu registrieren sind, nicht benachteiligt werden,

Zweitwohnungsteuer bei nicht vorwiegender Nutzung

thomasP, Freitag, 27.05.2016 (vor 3183 Tagen) @ Alfred

Ok, verstehe ich irgendwie.
Aber dann werde ich als Telearbeiter benachteiligt. Wenn ich nicht in Telearbeit wäre, wäre ich überwiegend in Wiesbaden und müsste nicht zahlen.
Telearbeiter (und das bin ich aus gesundheitlichen Gründen) also benachteiligt.
Fair ist das nicht...

Zweitwohnungsteuer bei nicht vorwiegender Nutzung

Rebell @, Freitag, 27.05.2016 (vor 3183 Tagen) @ thomasP

Ok, verstehe ich irgendwie.
Aber dann werde ich als Telearbeiter benachteiligt. Wenn ich nicht in Telearbeit wäre, wäre ich überwiegend in Wiesbaden und müsste nicht zahlen.
Telearbeiter (und das bin ich aus gesundheitlichen Gründen) also benachteiligt.
Fair ist das nicht...

Von wegen Fair in Sachen Zweitwohnungssteuer das ist es bestimmt nicht.

Weshalb eigentlich ?

Wer sich in solchem Falle das gefallen lässt , dem kann wohl auch nicht geholfen werden.

Versuche es bitte Deinen Fall mit allen Unterlagen bei fffbayern@gmx.net
vorzutragen, weshalb und wie- das sollte nicht hier im Forum erläutert werden- sofern dieser Eintrag nicht vorher gelöscht worden ist.

Zweitwohnungsteuer bei nicht vorwiegender Nutzung

Alfred @, Sonntag, 29.05.2016 (vor 3181 Tagen) @ thomasP

Benachteiligt werden viele - vor allem berufstätige Ledige mit zwei Wohnungen. Aber Fairness hat im Recht nicht unbedingt was zu suchen.