Zweitwohnsitzsteuer bei Umzug zu Eltern und gemeinsame Wohnung mit Freundin

mcmed, Dienstag, 20.12.2016 (vor 3019 Tagen)

Guten Tag,

meine Freundin und ich werden nach Kiel ziehen. Sie beginnt dort eine neue Stelle. Ich werde jedoch die erste Zeit (ca 4 Monate) pendeln zwischen Leipzig und Kiel und zwischenzeitlich im Haus meiner Eltern wohnen. Leider geht das nicht anders, da sich meine Arbeitsstelle aktuell noch in Leipzig befindet.
Müsste ich nun eine Zweitwohnsitzsteuer bei meinen Eltern zahlen? Sie sind Eigentümer des Hauses und die gemeinsame Nutzungsfläche beträgt ca 90m2. Somit müsste ich 100 Euro monatlich zahlen oder?
In Kiel werde ich auch im Mietvertrag stehen. Ich könnte auch die Wohnung in Kiel vorerst zum Zweitwohnsitz machen. Dort würde ich dann ca 70 Euro zahlen. Oder kann sich das auch reduzieren, wenn ich das als WG angeben würde? Meine Freundin wird Kiel als Hauptwohnsitz angeben.

Vielen Dank für die Hilfe!
Viele Grüße!

Zweitwohnungsteuer bei Umzug zu Eltern und gemeinsame Wohnung mit Freundin

Alfred @, Dienstag, 20.12.2016 (vor 3019 Tagen) @ mcmed

Das liebe Melderecht und die Zweitwohnungsteuer- eine unendliche Geschichte.

Du bist derzeit also mit alleiniger Wohnung in Leipzig registriert. Deine Freundin vmtl. auch und wird mit dem Umzug nach Kiel dort vmtl. mit alleiniger Wohnung (d.h. keine weitere Wohnung in Leipzig) registriert werden.

Du und Deine Freundin seid gemeinsam Mieter der Wohnung in Kiel, die Du vmtl. bis zu Deinem Umzug ach Kiel nur an den (meisten) Wochenenden nutzen wirst, indem Du von Leipzig nach Kiel fährst. D

as dürfte wohl eher besuchsweise erfolgen und nicht mit dem „Beziehen einer Wohnung“ (= Auslöser für die Meldepflicht) gleichzusetzen sein. Könnte man zumindest so sehen. Dann bestünde keine Meldepflicht).

Mit ein bisschen Zynismus könnte man auch argumentieren, dass diese “Besuche“ nicht mit der Absicht gleichzusetzen sind, diese Wohnung in vier Monaten auch zu beziehen. Auch dann bestünde keine Meldepflicht.
Der Mietvertrag allein löst noch keine Meldepflicht aus.

Eine melderechtliche Registrierung in Kiel müsste für die Zeit des Pendelns vmtl. zwingend mit Nebenwohnung erfolgen. Dein rein zeitlich gesehen vorwiegender Aufenthalt ist – schon wegen der beruflichen Tätigkeit – in Leipzig zu sehen. Und allein dieser vorwiegende Aufenthalt ist für Deine melderechtlichen Verhältnisse entscheidend. In Kiel fiele dann Zweitwohnungsteuer an (12 % von etwa der der Hälfte der
Jahresrohmiete).