Längerer Umzug-Zweitwohnsitz?

ischmir, Freitag, 31.03.2017 (vor 2720 Tagen)

Guten Morgen,

Folgende Fragestellung ergibt sich bei mir:
Mein Freund und ich sind beide noch Studenten und wollen bald zusammenziehen.
Wir haben jetzt auch eine Wohnung in Düsseldorf angemietet für den 1. Mai.
Allerdings ziehen wir erst ab dem 1.9. dort ein aufgrund familiärer Gegebenheiten, wir werden aber natürlich ordnungsgemäß unsere Miete für die Wohnung zahlen, aber nun Mal nicht ständig darin wohnen, sondern langsam nach und nach alles einrichten da wir beide auch momentan ausgelastet sind mit dem Studium und lieber alles langsam angehen.
Ab September sind wir da aber natürlich drin und das wird auch unseren Lebensmittelpunkt darstellen.
Müssen wir die Wohnung in Düsseldorf als Zweitwohnsitz angeben trotz der Tatsache, dass wir in naher Zukunft dort komplett einziehen?
Und falls ja, muss ich eine Steuer zahlen? Ich bin nämlich noch Essenerin (erhebt ja ZWST) und er Düsseldorfer, aber da Düsseldorf keine Steuer erhebt, fällt das für ihn weg. Wie sieht es bei mir aus?

Längerer Umzug - Neben-/Zweitwohnung?

Alfred @, Freitag, 31.03.2017 (vor 2720 Tagen) @ ischmir

Soweit ich weiß, gibt es in D. keine ZWSt (steht auch nichts davon auf der Internetseite der Stadt). Zur Sicherheit beim Bürgerservice nachfragen und dann ggf. noch mal hier.

Bleibt also „nur“ die Frage der melderechtlichen Registrierung. Dazu:
1. Der Beginn des Mietvertrages begründet für sich allein keine Meldepflicht.
2. Maßgeblich ist der Bezug der Wohnung.
3. Die Angaben sind nicht ganz deutlich.
a) Wenn ihr euch in der Wohnung nur aufhaltet, um „langsam nach und nach alles“ einzurichten, ist das kein melderechtlich relevantes „Wohnen oder Schlafen“. Der 1.9. wäre dann das Datum des Einzugs.
b) Wenn ihr „nicht ständig darin“ wohnt sondern nur gelegentlich, wäre das der Bezug der Wohnung und damit meldepflichtig. Die Registrierung müsste mit Nebenwohnung erfolgen, am 1.9. wäre dann die Änderung auf alleinige Wohnung oder Hauptwohnung fällig.
Sollte es wider Erwarten in D. doch eine ZWSt geben, fiele sie – vorbehaltlich einer anderslautenden Satzungsregelung - für euch beide an.
c) Was zutrifft, müsst ihr für euch entscheiden.