2 Hauptmieter, aber nur 1 wohnt in der Wohnung

UrsulaSabine0, Freitag, 07.07.2017 (vor 2478 Tagen)

Hallo,
Befinde mich z. Zt.in einem Eigenbedarfskündigungsverfahren, das kurz vor einem außergerichtlichen Vergleich steht.
So weit so gut.
Meine erste Kündigung wegen Eigenbedarf konnte ich erfolgreich abwenden, da in meinem Mietvertrag ich und ein ehem. Freund stehen, dem nicht gekündigt wurde.

Nun ist die Wohnung ordnungsgemäß erneut gekündigt, aber der Gegenanwalt hat meinen Mitmieter, der nicht in meiner Wohnung wohnt, beim Einwohnermeldeamt wegen einer Zweitwohnsteuer gemeldet. Ebenso hat er telefonisch bei ihm nachgefragt, ob er noch bei mir wohnt. Das hat er bejaht.(um mir im Rechtsstreit zu helfen)
Jetzt kam ein Schreiben an ihn, er solle doch seine Zweitwohnung in Nürnberg anmelden.
Was soll er machen? Soll er sich anmelden, obwohl er nur der Form halber in meinem Mietvertrag steht? Bin wirklich ratlos. Vielen Dank für eine Antwort

2 Hauptmieter, aber nur 1 wohnt in der Wohnung

Alfred @, Dienstag, 11.07.2017 (vor 2474 Tagen) @ UrsulaSabine0
bearbeitet von Alfred, Dienstag, 11.07.2017

Meldepflichtig ist das Einziehen in oder das Ausziehen aus einer Wohnung – beides trifft hier nicht zu.

Wenn der „ehemal. Freund" nie in der Wohnung gewohnt hat, sollte er dies dem Einwohnermeldeamt so mitteilen und zukünftig Fragen eines generischen Anwalts nicht beantworten oder die Wahrheit sagen..

2 Hauptmieter, aber nur 1 wohnt in der Wohnung

UrsulaSabine0, Dienstag, 11.07.2017 (vor 2474 Tagen) @ Alfred

Lieber Alfred,

vielen Dank für Deine prompte Antwort. Jetzt bin ich sehr erleichtert. Das machen wir so.

2 Hauptmieter, aber nur 1 wohnt in der Wohnung

UrsulaSabine0, Donnerstag, 17.08.2017 (vor 2438 Tagen) @ UrsulaSabine0

Hallo, mein ehemaliger Mitbewohner (Auszug 1992) aber mir zuliebe im Mietvertrag geblieben, hat dem EWMA Nbg geschrieben, dass er 1992 ausgezogen ist. Nun bekam er ein Schreiben, dass es dem EWMA vor kurzem bekannt wurde, dass er noch Mieter in meiner Wohnung sei (Anfrage des RA des Vermieters wegen Eigenbedarfskündigung und Klage). Und weil er im Mietvertrag steht könne er ja jederzeit wieder in der Wohnung wohnen und sei deshalb verpflichtet, von 2007 rückwirkend Zweitwohnsteuer zu bezahlen. Ist das wirklich so? Oder gilt das nach wie vor, dass er denen sagen kann, dass er nur mir zu liebe im Vertrag dringeblieben ist, was der Wahrheit entspricht.Vielen Dank für die Antwort!

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Alfred @, Donnerstag, 17.08.2017 (vor 2437 Tagen) @ UrsulaSabine0

Die Stadt zielt offensichtlich wegen des bestehenden Nutzungsrechts (Mietvertrag)an der Wohnung auf eine offen gehaltene Nutzungsmöglichkeit und damit auf das Vorhalten der Wohnung zur persönlichen Lebensführung ab. Diese Vermutung muss durch objektive Umstände widerlegt werden, wozu aber die bloße Äußerung fehlender Nutzungsabsicht nicht genügt.

1992 aus der Wohnung ausgezogen, aber immer noch im Mietvertrag stehend. Das klingt für mich nach 25 Jahren etwas seltsam und wirft Fragen auf, die sich die Verwaltung auch stellen wird.

Wer zahlt eigentlich seit dem Auszug die Miete für die nur vertraglich gemeinsame Wohnung? Und hat der ehemalige Mitbewohner seine neue, alleinige Wohnung in N? Hat er noch einen Wohnungsschlüssel? Trifft es nicht eher zu, dass er 1992 beim Auszug schlicht vergessen hat, den Mietvertrag aufzulösen und bisher niemand daran gerührt hat? Hat der ehemalige Mitbewohner eigentlich noch einen Wohnungsschlüssel?

2 Hauptmieter, aber nur 1 wohnt in der Wohnung

UrsulaSabine0, Donnerstag, 17.08.2017 (vor 2437 Tagen) @ Alfred

Danke für die rasche Antwort. Meine Wohnung ist extrem groß und als mein Exfreund damals ausgezogen ist haben mir Rechtsanwälte geraten, den Ex im Mietvertrag bestehen zu lassen. Er ist wirklich ausgezogen, die Miete bezahle ich seitdem alleine. Einen Schlüssel hat er selbstverständlich nicht mehr.

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Alfred @, Samstag, 19.08.2017 (vor 2435 Tagen) @ UrsulaSabine0

Was der Wahrheit wohl am nächsten kommen dürfte ist wohl, dass er seinerzeit beim Auszug sowohl die tatsächliche und rechtliche Verfügungsgewalt hinsichtlich der Wohnung als auch die alleinige Mietzahlung überlassen und es nicht für nötig erachtet hatte, den Mietvertrag seinerseits zu kündigen hat.

Das sollte er ggf. sinngemäß der Stadt mitteilen, einschließlich der Tatsache, dass er Dir seinerzeit sämtliche Wohnungsschlüssel ausgehändigt hatte und zu keinem Zeitpunkt eine Hauptwohnung innehatte.

Ob das reicht hängt davon ab, wie die Nürnberger die bayer. Verwaltungsgerichtsbarkeit einschätzen bzw. schätzen.

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UrsulaSabine0, Montag, 21.08.2017 (vor 2433 Tagen) @ Alfred

Ich habe es so jetzt sinngemäß an die Stadt geschrieben, dass es vergessen wurde und er hat es auch so formuliert.
Danke für Deine rasche Antwort und für Deinen Rat! Dann bin ich gespannt, ob das damit erledigt ist.

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UrsulaSabine0, Donnerstag, 17.08.2017 (vor 2437 Tagen) @ Alfred

Mein Ex lebt seit 1996 in Freiburg