Satzungen seit vielen Jahren ungültig?

Rebell @, Dienstag, 05.12.2017 (vor 2306 Tagen)

Nach der Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht im Jahre 2014 waren die meisten bayerischen Zweitwohnungssteuersatzungen ungültig - da jedoch die Betroffenen es verschlafen hatten gegen Bescheide - wo die Satzungen mit degr. Staffelungen weiterhin angewandt wurden.
In den meisten Bundesländern haben Kommunen ihre Satzungen geändert, nur in Bayern hat man vom Gemeindetag empfohlen, diese Satzungen nicht zu ändern, denn dort wo es keinen Mietspiegel gibt, müssten die Kommunen eben jede einzelne Wohnung mit einem Gutachten den Mietpreis ermitteln. Das würde nur mit sehr hohem finanziellen Aufwand möglich sein und in bestimmten Fällen die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer mit einem Verlust möglich machen.

Vom Verwaltungsgericht München wurden 2 Satzungen für rechtswidrig erklärt, dieses Urteil wurde sodann in einer Berufungsverhandlung vom VGH München wieder kassiert, allerdings wegen grundsätzlicher Bedeutung Revision zugelassen
Am 14.12.2017 also nächste Woche Donnerstag 10.00Uhr werden die Widersprüche mit mehreren Anwälten vor dem Bundesverfassungsgericht in Leipzig verhandelt.

Gelegenheit für Betroffene und Kämpfer gegen die Zwst. hätten die Möglichkeit als Zuhörer vor Ort die Verhandlung mitzuerleben.

Eigentlich nur eine Wiederholung des Urteils vom Bundesverfassungsgericht dürfte das Ergebnis sein und deshalb für alle jene Kommunen welche der Empfehlung Gemeindetag gefolgt sind eine sehr unangenehme Überraschung werden.
Nach der Verhandlung hier eine Berichterstattung vorgesehen!

Satzungen seit vielen Jahren ungültig?

Rebell @, Samstag, 16.12.2017 (vor 2295 Tagen) @ Rebell

Nach der Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht im Jahre 2014 waren die meisten bayerischen Zweitwohnungssteuersatzungen ungültig - da jedoch die Betroffenen es verschlafen hatten gegen Bescheide - wo die Satzungen mit degr. Staffelungen weiterhin angewandt wurden.
In den meisten Bundesländern haben Kommunen ihre Satzungen geändert, nur in Bayern hat man vom Gemeindetag empfohlen, diese Satzungen nicht zu ändern, denn dort wo es keinen Mietspiegel gibt, müssten die Kommunen eben jede einzelne Wohnung mit einem Gutachten den Mietpreis ermitteln. Das würde nur mit sehr hohem finanziellen Aufwand möglich sein und in bestimmten Fällen die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer mit einem Verlust möglich machen.

Vom Verwaltungsgericht München wurden 2 Satzungen für rechtswidrig erklärt, dieses Urteil wurde sodann in einer Berufungsverhandlung vom VGH München wieder kassiert, allerdings wegen grundsätzlicher Bedeutung Revision zugelassen
Am 14.12.2017 also nächste Woche Donnerstag 10.00Uhr werden die Widersprüche mit mehreren Anwälten vor dem Bundesverfassungsgericht in Leipzig verhandelt.

Gelegenheit für Betroffene und Kämpfer gegen die Zwst. hätten die Möglichkeit als Zuhörer vor Ort die Verhandlung mitzuerleben.

Eigentlich nur eine Wiederholung des Urteils vom Bundesverfassungsgericht dürfte das Ergebnis sein und deshalb für alle jene Kommunen welche der Empfehlung Gemeindetag gefolgt sind eine sehr unangenehme Überraschung werden.
Nach der Verhandlung hier eine Berichterstattung vorgesehen!

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun über 100 Satzungen dieser Art in Bayern gekippt - siehe dazu >https://tegernseerstimme.de/bundesgericht-verwirft-wiesseer-steuermodell/858925.html

Satzungen seit vielen Jahren ungültig?

Alfred @, Samstag, 16.12.2017 (vor 2295 Tagen) @ Rebell

Schön, dass die Kommunen verloren haben. Aber:
Wiessees Kämmerer Franz Ströbel auf Nachfrage.
„Denn mit dem Urteil ist die Zweitwohnungssteuer nicht abgeschafft. Beanstandet worden ist nur die Bemessungsgrundlage. Und die ändert sich jetzt.“
Da muss er nur mit spitzem Bleistift rechnen, bis am Ende mindestens der gleiche Betrag abgemolken werden kann wie bisher. Lieber ein bisschen mehr.

Satzungen seit vielen Jahren ungültig?

Rebell @, Sonntag, 17.12.2017 (vor 2294 Tagen) @ Alfred

Schön, dass die Kommunen verloren haben. Aber:
Wiessees Kämmerer Franz Ströbel auf Nachfrage.
„Denn mit dem Urteil ist die Zweitwohnungssteuer nicht abgeschafft. Beanstandet worden ist nur die Bemessungsgrundlage. Und die ändert sich jetzt.“

Ja dieser anwesende Vertreter der Kommune und die Juristin Frau Funk samt Landesanwaltschaft konnten es kaum beantworten, weshalb man denn auf diese beanstandeten degr. Staffelungen nicht verzichten könne. Diese dienten in erster Linie- so auch die Auffassung der Vorinstanz- der Verwaltungsvereinfachung - es sei nicht zumutbar den Mietwert einer Wohnung ohne Mietspiegel mit hohem Aufwand ddzu ermitteln.

Auf die Frage eines Richters: Hat man denn je vor Einführung einer Zwst. Überlegungen angestellt - wie hoch denn die Aufwendungen seien und mit welcher Begründung man diese eigentlich eingeführt hätte?
Dazu die lapidare ehrliche Auskundt von Franz Ströbel:> Die Zweitwohnungsinhaber lassen kein Geld in der Gemeinde, die belasten nur die Infrastruktur und bringen alles von zu Hause mit!

Da muss er nur mit spitzem Bleistift rechnen, bis am Ende mindestens der gleiche Betrag abgemolken werden kann wie bisher. Lieber ein bisschen mehr.

Inzwischen will man wegen leerstehender Läden in Bad Wiessee die örtlichen Steuern senken um mehr Geschäfte am überleben zu retten!

ist das wohl die besser Idee ???

Satzungen seit vielen Jahren ungültig?

bje, Donnerstag, 15.02.2018 (vor 2234 Tagen) @ Rebell

na ja, diese zunehmenden Leerstände kann man überall beobachten, dort wo unliebsame "Fremde" abgezockt werden.

Geht mal aufmerksam durch Bad Wörishofen!

Dem Leerstand stehen natürlich durch den örtlichen Baulöwen erstellte Luxusbauwerke entgegen, die auf wundersame Weise auch während der Sperrzeiten gebaut werden dürfen. Die zudem eine dem Ort fremde Tradition verpassen sollen.

Diese Wohnungen stehen vermutlich auch teilweise leer oder sind nur gelegentlich genutzt. Bezgl. der (fiktiven) Mietkosten werden diese durch die Obergrenze in der Bemessungsstaffel begünstigt und durch die kleineren Mieten subventioniert.

Bei Widersprüchen spart man sich (teilweise) die Antworten, Schreiben kommen angeblich nicht an und bezgl. Satzung wartet man gerne die Entwicklung ab ...... könnte ja nicht vorhandenes Geld kosten.

Es ist einfacher, ungeliebte, kein Geld ausgebende "Fremdlinge" und Bürger dritter Klasse abzugreifen, als die den Gemeinden zweifelsfrei und unbestritten zur Verfügung stehende Möglichkeit der Gewerbesteueranpassung zu nutzen. Lieber betätigt man sich als Steueroase und nimmt ohne Not nur den niedrigstmöglichen Hebesatz. Bereits geringfügige Anpassungen würden den Ausfall an ZWST mehr als ausgleichen.

Die Geschäfte in BW sterben trotzdem, aber das dämmert einem wohlbestallten Beamten wenig. Gewerbetreibende und Selbsständige sind in deren Augen ohnehin alles Millionäre :-D

Satzungen seit vielen Jahren ungültig?

Alfred @, Donnerstag, 15.02.2018 (vor 2234 Tagen) @ bje

... aber das dämmert einem wohlbestallten Beamten wenig.

Satzungen werden durch (Kommunal)Politiker und das sind auch/oft Gewerbetreibende und Selbstständige - erlassen.

Satzungen seit vielen Jahren ungültig?

bje, Donnerstag, 15.02.2018 (vor 2234 Tagen) @ Alfred

ist schon richtig.
aber für solch abstruse Ideen leistet die Verwaltung die Vorarbeiten und schlagen sie in der Regel sogar vor.
Ist klar, dass die Gewerbetreibenden in Rat und Parteigremium keine Anhebung von Hebesätzen vorschlagen, da sie ja selbst betroffen wären. :-D
Aber bedenken, was am hinteren Ende dabei rauskommt, tun sie meist nicht.

Satzungen seit vielen Jahren ungültig?

bje, Donnerstag, 15.02.2018 (vor 2234 Tagen) @ Alfred

Aus der Statistik 2017 für Bad Wörishofen:

Erträge 2017
Grundsteuer A + B 2.483.000 € 7,44%
Gewerbesteuer 7.350.000 € 22,01%
Einkommensteueranteil 6.396.000 € 19,15%
...
Zweitwohnungssteuer 145.000 € 0,43%
...
Finanzerträge 125.300 € 0,37%

für die paar Euronen lohnt sich also der ganze Ärger?
Die Verwaltung der Widersprüche, Erhebung und Eintreiben frisst doch den ganzen Ertrag auf.

und hier das

Leitbild Bad Wörishofen

Präambel:

Aktive und partnerschaftliche Zusammenarbeit fördert das Miteinander aller Einwohner und Interessengruppen und dient so dem Wohle aller als Grundlage für eine gemeinsame Gestaltung der Zukunft Bad Wörishofens.

Satzungen seit vielen Jahren ungültig?

Rebell @, Mittwoch, 28.02.2018 (vor 2221 Tagen) @ bje

Aus der Statistik 2017 für Bad Wörishofen:

Erträge 2017
Grundsteuer A + B 2.483.000 € 7,44%
Gewerbesteuer 7.350.000 € 22,01%
Einkommensteueranteil 6.396.000 € 19,15%
...
Zweitwohnungssteuer 145.000 € 0,43%
...
Finanzerträge 125.300 € 0,37%

für die paar Euronen lohnt sich also der ganze Ärger?
Die Verwaltung der Widersprüche, Erhebung und Eintreiben frisst doch den ganzen Ertrag auf.

und hier das

Leitbild Bad Wörishofen

Präambel:

Aktive und partnerschaftliche Zusammenarbeit fördert das Miteinander aller Einwohner und Interessengruppen und dient so dem Wohle aller als Grundlage für eine gemeinsame Gestaltung der Zukunft Bad Wörishofens.

Jene 140 bayerische Kommunen welche über rechtswidrige Satzungen dies unbeliebten Bürger mit Zweitwohnsitz bisher seit 14 Jahren fast widerpruchslos abzockten sind inzwischen überrascht und sogar teilweise wütend und bezeichnen die Richter :::::::::::: mit allerlei Titeln. Jetzt erst recht wird man mit neuen Satzungen aus der Satzungsschmiede Bayerischer Gemeindetag - mit Geburtshelferin Dr. Thiemet - mit kräftiger Erhöhung erneut die Zweitwohnungssteuer als unverzichtbare Einnahme deklarieren. Vorreiter Konstanz und Baden Baden mit 30% oder gar 35 % machen dann Schule.
Eigentlich müsste der Gesetzgeber von den Kommunen eine Berechnung verlangen welche die Kosten ermittelt die von den ZwB verursacht sind.
Trotzdem werden weitere Zweitwohnungen genehmigt - gebaut und verkauft.

Viele von der Zwst Betroffene zahlen doch sehr gerne wozu eigentlich diese Kritik??????????????