ZWS München WG

kohlenschaufler, Donnerstag, 15.02.2018 (vor 2234 Tagen)

Guten Tag,

ich und zwei weitere Kollegen haben in München eine Zweitwohnung inne.


Ein Kollege ist von der Steuer befreit, weil er verheiratet ist.
Der Andere Kollege ebenfalls, weil er ein geringes Einkommen nachweißen kann.

Der Kollege mit dem geringen Einkommen, wurde rückwirkend für die Jahre 2015 und 2016 von der Steuer befreit, obwohl er seinen Befreiungsantrag nicht fristgerecht (31.01.2017) abgegeben hat. Abgegeben wurde er mit den Angaben zur Steuererklärung am ca. Mitte März 2017.

Ich jedoch, wurde nicht Rückwirkend für 2015 und 2016 befreit, weil ich (Begründung Steuerbescheid) meine Befreiung nicht fristgerecht abgegeben habe. Abgegeben wurde er mit den Angaben zur Steuererklärung am ca. November 2017.

Das Beste ist aber, dass in meinem Steuerbescheid als monatliche Nettokaltmiete nicht nur mein Teil der Miete gerechnet wird (also 1/3). Es wird zusätzlich der Teil meines rückwirkend befreiten Kollegen auf meinen Teil aufgerechnet. Soll heißen, ich zahle seinen Teil noch mit (also 2/3). Und zwar für die Jahre 2015, 2016, 2017. Als Grund, wurde mir auf Nachfrage angegeben, dass wir eine Gesamtschuldnerschaft bilden. Als letztes kam noch, wir können dass also machen wir es so. Scheinbar eine Ermessensentscheidung der Städtekämmerei München.

Ist sowas überhaupt rechtlich haltbar, dass ein Kollege rückwirkend befreit wird und der andere nicht, obwohl beide die Fristen nicht eingehalten haben? Zudem auch noch, dass er befreit wird und ich seinen Teil dann noch mit finanzieren soll?

Ich habe nun fristgerecht Widerspruch gegen diesen Steuerbescheid eingelegt. Zahlen muss ich den Batzen Geld (3000 Euro) trotzdem.

Danke für eure Hilfe und alles Gute.

ZWS München WG

Alfred @, Dienstag, 20.02.2018 (vor 2229 Tagen) @ kohlenschaufler

ich und zwei weitere Kollegen haben in München eine Zweitwohnung inne.

Wenn in M. berufstätig, könnte die melderechtliche Registrierung falsch sein, und die Zweitwohnung wäre dann die Erstwohnung. Haken dabei: möglicherweise Bußgeld wegen Verstoß gegen das Meldegesetz.

Wie die Münchener Behörde die Befreiung nach „bayerischer Armutsgrenze“ handhabt, entzieht sich meiner Kenntnis.

Wenn alle drei gleichberechtigt im Mietvertrag stehen, könnte der Zugriff auf einen Mieter als Steuerschuldner berechtigt sein. Dann müsste der allerdings konsequenterweise für die gesamte Wohnung berappen.

Widerspruch wird wohl zurückgewiesen werden. Dann hilft nur noch Klage, und wie das beim Verwaltungsgericht ausgeht, steht in den Sternen.

ZWS München WG

kohlenschaufler, Dienstag, 20.02.2018 (vor 2229 Tagen) @ Alfred

Servus Alfred.

Danke für die Rückmeldung. Der Bescheid wird hoffentlich angreifbar sein, weil ich nicht rückwirkend befreit wurde und mein Kollege schon. Obwohl er auch die gesetzliche Frist zur Befreiung zum 31.01.17 nicht eingehalten. Er bekam sogar noch eine Fristverlängerung bis 24.04.17 und ich nicht. Obwohl ich mich auch, aufgrund von geringem Einkommen, hätte rückwirkend für 2015 und 2016 hätte befreien lassen können.

Was meinst du dazu?

ZWS München WG

Rebell @, Mittwoch, 28.02.2018 (vor 2220 Tagen) @ kohlenschaufler

Guten Tag,

ich und zwei weitere Kollegen haben in München eine Zweitwohnung inne.


Ein Kollege ist von der Steuer befreit, weil er verheiratet ist.
Der Andere Kollege ebenfalls, weil er ein geringes Einkommen nachweißen kann.

Der Kollege mit dem geringen Einkommen, wurde rückwirkend für die Jahre 2015 und 2016 von der Steuer befreit, obwohl er seinen Befreiungsantrag nicht fristgerecht (31.01.2017) abgegeben hat. Abgegeben wurde er mit den Angaben zur Steuererklärung am ca. Mitte März 2017.

Ich jedoch, wurde nicht Rückwirkend für 2015 und 2016 befreit, weil ich (Begründung Steuerbescheid) meine Befreiung nicht fristgerecht abgegeben habe. Abgegeben wurde er mit den Angaben zur Steuererklärung am ca. November 2017.

Das Beste ist aber, dass in meinem Steuerbescheid als monatliche Nettokaltmiete nicht nur mein Teil der Miete gerechnet wird (also 1/3). Es wird zusätzlich der Teil meines rückwirkend befreiten Kollegen auf meinen Teil aufgerechnet. Soll heißen, ich zahle seinen Teil noch mit (also 2/3). Und zwar für die Jahre 2015, 2016, 2017. Als Grund, wurde mir auf Nachfrage angegeben, dass wir eine Gesamtschuldnerschaft bilden. Als letztes kam noch, wir können dass also machen wir es so. Scheinbar eine Ermessensentscheidung der Städtekämmerei München.

Ja in München ist die Abteilung wohl etwas überfordert, ich kenne Hinweis, dass man sich über Jahre verrechnet hatte und man will nun eine Nachzahlung - es erweckt den Eindruck entweder kann man nicht rechnen oder man versucht dem "Dummvolk" kann man alles zumuten! Die Daten waren bekannt der Steuersatz mi 9 % ebenfalls- wer also ermächtigt ist einen Steuerbescheid auszustellen dem sollte man auch zutrauen von einer Jahreskaltmiete 9300.-- eine Zwst von 837.-- zu fordern. Der Steuerzahler ist doch nicht verpflichtet nachträgliche Forderungen zu akzeptieren.

Ist sowas überhaupt rechtlich haltbar, dass ein Kollege rückwirkend befreit wird und der andere nicht, obwohl beide die Fristen nicht eingehalten haben? Zudem auch noch, dass er befreit wird und ich seinen Teil dann noch mit finanzieren soll?

Ich habe nun fristgerecht Widerspruch gegen diesen Steuerbescheid eingelegt. Zahlen muss ich den Batzen Geld (3000 Euro) trotzdem.

Danke für eure Hilfe und alles Gute.