Bescheid rechtswidrig?

Fabienne, Freitag, 01.06.2018 (vor 2127 Tagen)

Hallo liebes Forum,
eben habe ich einen Brief geöffnet in denen eine hohe Summe von der Stadt Dietzenbach gefordert wird für eine Zweitwohnsitzsteuer.
Ich habe 1996-1998 mit 12-14 Jahren bei meinem Vater in meinem Kinderzimmer gelebt. Danach habe ich ihn nie wieder gesehen. Ich lebe seit 2010 in Thüringen, bin hier verheiratet und habe seit 1998 nichts mehr von meinem Vater gehört.
Ist der Bescheid zulässig? Kann mir jemand helfen?

Bescheid rechtswidrig?

Alfred @, Freitag, 01.06.2018 (vor 2127 Tagen) @ Fabienne

Die Besteuerung ist nicht rechtmäßig, da Du nicht Inhaberin einer Zweitwohnung bist/warst und zudem die Wohnung seit 2010 (?) nicht mehr nutzt.

Widerspruch einlegen und den Sachverhalt darlegen. Rechtlich ist das eigentlich eindeutig, fragt sich nur, was die Stadt daraus macht.

Allerdings solltest du Deinen melderechtlichen Status prüfen. So wie das aussieht, bist Du in Dietzenbach mit Nebenwohnung registriert. Frage da mal beim Einwohnermeldeamt Deines Wohnorts nach und melde die Nebenwohnung ggf. sofort und wenn möglich rückwirkend ab.

Bescheid rechtswidrig?

Fabienne, Sonntag, 03.06.2018 (vor 2126 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich werde das gleich am Montag auf dem Einwohnermeldeamt überprüfen.