Zweitwohnsitzersteuer umgehbar?

Mizzle, Donnerstag, 02.08.2018 (vor 2066 Tagen)

Hallo,

folgender Fall:

Ich bin verheiratet, wir wohnen in Stuttgart und ich studiere dual. Meine Theorie findet in Mannheim statt, die Praxis in Stuttgart. Ich habe eine Wohnung in Mannheim gemietet, und nächstes Jahr finden dort 8 Monate Theorie statt. D.h. ich werde 8 Monate in Mannheim wohnen. Die Wohnung in Stuttgart bleibt bestehen (meine Frau wohnt ja darin) & sie ist auch als mein Hauptsitz gemeldet.
Solange ich in der Praxis (in Stuttgart) bin, wird die Wohnung von mir untervermietet, aber dennoch auf mich laufen. Ich pendle jedes Wochenende nach Hause (nach Stuttgart) & wohne somit den größten Teil des Jahres eigentlich (selbst im Jahr mit den 8 Monaten) in Stuttgart (wenn man die Wochenenden mit dazu rechnet).

Weiß jemand eine Möglichkeit für mich, wie ich die Zweitwohnsitzsteuer umgehen könnte, ohne dass meinen Hauptwohnsitz nach Mannheim ummelden müsste?

Kann man als Student oder Auszubildender die Zweitwohnsitzsteuer komplett oder zum Teil von der Steuer absetzen? Laut Vertrag habe ich ein Ausbildungsverhältnis. Ich habe aber auch einen Studentenausweis.

Liebe Grüße
Mizzle

Zweitwohnsitzsteuer umgehbar?

Alfred @, Donnerstag, 02.08.2018 (vor 2066 Tagen) @ Mizzle

Melderechtlich ist für Verheiratete die gemeinsame eheliche Wohnung die Hauptwohnung. Die Wohnung in Mannheim ist also für die Dauer der Nutzung als Nebenwohnung zu registrieren.

D.h. ich werde 8 Monate in Mannheim wohnen.

Für diesen Zeitraum ist die Mannheimer Wohnung als Nebenwohnung zu registrieren und wird während dieser Zeit vorwiegend genutzt. Für die Berechnung der vorwiegenden Nutzung ist dieser Zeitraum von Bedeutung – nicht das ganze Jahr. Wird die gemietete Wohnung in der übrigen Zeit untervermietet und nicht für den eigenen persönlichen Lebensbedarf genutzt, ist sie für den Mieter melderechtlich irrelevant.

Am Rande: Das Geschwurbel mit den Wohnsitzen in der Mannheimer Satzung ist allenfalls als Beleg für bürokratische Unfähigkeit geeignet. Seriös ist es nicht.

Zweitwohnsitzsteuer umgehbar?

Mizzle, Donnerstag, 02.08.2018 (vor 2066 Tagen) @ Alfred

Erstmal vielen Dank für die rasche Antwort!

Am Rande: Das Geschwurbel mit den Wohnsitzen in der Mannheimer Satzung ist allenfalls als Beleg für bürokratische Unfähigkeit geeignet. Seriös ist es nicht.

Was meinst du damit?


Und weißt du oder jmd. anderes, ob man dann einen Zweitwohnsitz als Student oder AZUBI steuerlich komplett oder teilweise absetzen kann?