München - als Haupt- oder Zweitwohnsitz?

macaron, Donnerstag, 27.09.2018 (vor 2009 Tagen)

Hallo zusammen.

Ich wohne in München, habe aber eine Stelle 200km von München entfernt(auch in Bayern) bekommen (Pendeln ist also nicht möglich). Die Wochenenden (und/oder freie Zeit) möchte ich in München verbringen. Bin ledig, keine Familie in München, aber viele Freunde.

Meine Frage: was wäre besser - München als Haupt- oder als Zweitwohnsitz? (die andere Wohnung ist kleiner und viel billiger als die in München, wenn das überhaupt eine Rolle spielt) und wer entscheidet das? Das neue Bürgeramt?

Was ist der Unterschied zwischen doppelter Haushaltführung und Zweit/Nebenwohnsitz?

Ich lese über Zweitwohnsitzsteuer etc, und verstehe noch nicht , was besser wäre...

Kann ich an irgendetwas sparen?

Vielen Dank für Infos jeder Art!

Gruss

München - als Haupt- oder Nebenwohnung?

Alfred @, Donnerstag, 27.09.2018 (vor 2009 Tagen) @ macaron

Entscheidend ist das Meldegesetz. Vorwiegend – von Montag bis Freitag – dürftest Du Dich am Arbeitsort aufhalten. Dementsprechend wärst Du am Arbeitsort mit Haupt- und in München mit Nebenwohnung zu registrieren.
Als Inhaber einer Nebenwohnung wirst Du in München als Zweitwohnungsinhaber besteuert.

Doppelte Haushaltsführung ist eine Frage des Einkommensteuerrechts. In diesem Rahmen kann u.U. die Zweitwohnungsteuer berücksichtigt werden

München - als Haupt- oder Nebenwohnung?

macaron, Donnerstag, 27.09.2018 (vor 2009 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank, Alfred.

Waere es nicht moeglich, dass Muenchen der Hauptwohnsitz bleibt? Am Anfang ist man nur auf Probezeit, ich bin noch Promotionsstudent in Muenchen u.s.w.

München - als Haupt- oder Nebenwohnung?

Alfred @, Donnerstag, 27.09.2018 (vor 2009 Tagen) @ macaron

Wenn der Aufenthalt am Arbeitsort erst mal nur für bis zu sechs Monaten vorgesehen ist, brauchst Du Dich dort melderechtlich überhaupt nicht registrieren zu lassen. München bleibt für diese Zeit melderechtlich Deine alleinige Wohnung. Nach sechs Monaten erfolgt die Meldung dann rückwirkend wie bereits beschrieben.

Der Begriff Wohnsitz kommt im Melderecht überhaupt nicht vor und ist bei der Zweitwohnungsteuer bedeutungslos.

München - als Haupt- oder Nebenwohnung?

macaron, Sonntag, 30.09.2018 (vor 2006 Tagen) @ Alfred

Vielen Dank!