ZWST Hamburg - beide Ehepartner beruflich bedingt in Nebenwohnung

ara @, Montag, 14.01.2019 (vor 1901 Tagen)

Hallo zusammen,

seit 01.09 sind sowohl ich als auch mein Mann beruflich bedingt in Hamburg in einer Zweitwohnung gemeldet. Der Hauptwohnsitz liegt ca. 280 km entfernt.

Nun entfällt die steuerliche Befreiung mit der Begründung, dass diese nur dann erfolgen kann, wenn EIN Ehepartner die Nebenwohnung bewohnt, wir diese nun aber zu ZWEIT bewohnen.

Ist das so zutreffend? Ist das Gesetz tatsächlich so formuliert? Wenn ja, wären wir beide von der ZWST befreit, wenn wir in verschieden Wohnungen in Hamburg leben?

Und müssen wir ggf. dann beide ZWST zahlen?

Danke für eine Rückmeldung.

ZWSt Hamburg - beide Ehepartner beruflich bedingt in Nebenwohnung

Alfred @, Montag, 14.01.2019 (vor 1901 Tagen) @ ara

seit 01.09 sind sowohl ich als auch mein Mann beruflich bedingt in Hamburg in einer Zweitwohnung gemeldet. Der Hauptwohnsitz liegt ca. 280 km entfernt.

Ob das melderechtlich korrekt ist, kann ich nicht beurteilen.
Auszug Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 21 Mehrere Wohnungen
(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung.
(2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.
(3) Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners im Inland.
(4) ...
§ 22 Bestimmung der Hauptwohnung
(1) Hauptwohnung eines verheirateten ... Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie ... lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie ...
(2) ...
(3) In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt.
(4) Kann der Wohnungsstatus eines verheirateten o... Einwohners nach den Absätzen 1 und 3 nicht zweifelsfrei bestimmt werden, ist die Hauptwohnung die Wohnung nach § 21 Absatz 2.
(5) ...

Nun entfällt die steuerliche Befreiung mit der Begründung, dass diese nur dann erfolgen kann, wenn EIN Ehepartner die Nebenwohnung bewohnt, wir diese nun aber zu ZWEIT bewohnen.
Ist das so zutreffend?

Ja, jedenfalls dann, wenn in der derzeitigen Hauptwohnung keine Kinder wohnen

Ist das Gesetz tatsächlich so formuliert?

Sinngemäß ja.
Auszug Hamburgisches Zweitwohnungsteuergesetz (HmbZWStG)
§ 2 Begriff der Zweitwohnung
(5) Die Absätze 1 und 2 [Definition der Zeitwohnung] gelten nicht
a) ...
b) ...
c) für Wohnungen, die eine verheiratete ... Person, die nicht dauernd getrennt von ihrem Ehe- ...partner lebt, aus überwiegend beruflichen Gründen innehat, wenn die gemeinsame Wohnung die Hauptwohnung ist und außerhalb des Gebietes der Freien und Hansestadt Hamburg belegen ist.

Wenn ja, wären wir beide von der ZWST befreit, wenn wir in verschieden Wohnungen in Hamburg leben?

Ja, so absurd das auch klingen mag. Gem. BMG wäre dann die die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie (Hauptwohnung) die 280 km entfernte Wohnung.

Und müssen wir ggf. dann beide ZWST zahlen?

Nein.