Doppelte Haushaltsführung und Wohnsitzwahl

Gerold, Samstag, 03.08.2019 (vor 1722 Tagen)

Hallo,

Doppelte Haushaltsführung und Wohnsitzwahl

Folgende Situation:
Meine Partnerin und ich wohnen mit Erstwohnsitz (=Arbeitsplatz) in Worms.
Ich werde ab 5.12.19 ein gekauftes Haus an der Nordsee in Otterndorf beziehen und dort einen Wohnsitz anmelden.
Ab 5.12.19 Bis 01.08.20 ist wohl mein Erstwohnsitz am Arbeitsplatz in Worms und mein Zweitwohnsitz in Otterndorf.
Ab 01.08.20 gehe ich in Pension und ziehe erst allein nach Otterndorf, meine Partnerin kommt 1 Jahr später dazu.
Bis zur Pension werde ich in den Ferien und zusätzlich an einigen Wochenenden in Otterndorf sein.
Lebensmittelpunkt verlagert sich also für uns erst ab 01.08.20 nach Otterndorf.

Frage:
Ist für nicht verheiratete, eheähnliche Partnerschaften eine doppelte Haushaltsführung möglich, wenn der Erstwohnsitz in Worms und der Zweitwohnsitz in Otterndorf ist?

Könnte ich trotz meines Arbeitsplatzes in Worms den Erstwohnsitz nach Otterndorf verlegen und in Worms meinen Zweitwohnsitz anmelden? (kollidiert dies mit dem Lebensmittelpunkt?)

Ist es möglich und/oder sinnvoll Erst- und Zweiwohnsitz zu tauschen?

Vielen Dank für eine Einschätzung.

Doppelte Haushaltsführung und Wohnsitzwahl

Alfred @, Samstag, 03.08.2019 (vor 1722 Tagen) @ Gerold

Es geht hier erst Mal nicht um Erst- oder Zweitwohnsitz sondern um Haupt- und Nebenwohnung und damit um das Melderecht Bundesmeldegesetz). Es geht hier erst Mal nicht um Erst- oder Zweitwohnsitz sondern um Haupt- und Nebenwohnung und damit um das Melderecht Bundesmeldegesetz).

Für Alleinstehende, die nur eine Wohnung nutzen, ist diese als alleinige Wohnung zu registrieren.

Für Alleinstehende, die mehrere Wohnungen nutzen, geht es vorrangig um die – rein zeitlich betrachtet – vorwiegende Nutzung der Wohnung durch den Einwohner. Dabei spielt der „Lebensmittelpunkt“ eine untergeordnete Rolle und wird nur in Zweifelsfällen betrachtet (§ 22 Abs.3: „In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt“). Diese Ausnahmeregelung – nur für verheiratete/in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Einwohner - trifft hier wohl nicht zu.

Die Frage der doppelten Haushaltsführung betrifft das Einkommen- und nicht das Zweitwohnungsteuerrecht. Da vermute ich mal, dass die Vorrausetzungen für eine steuerliche Anerkennung fehlen (bis 31.07.2020 Lebensmittelpunkt und vorwiegender Aufenthalt in Worms, Otterndorf ist privat veranlasst).

Doppelte Haushaltsführung und Wohnsitzwahl

Gerold, Sonntag, 04.08.2019 (vor 1721 Tagen) @ Alfred

Danke für die schnelle Antwort.
Dann benötigt das Einwohnermeldeamt in Worms meine Meldung über meine Nebenwohnung in Otterndorf.

Doppelte Haushaltsführung und Wohnsitzwahl

Alfred @, Sonntag, 04.08.2019 (vor 1721 Tagen) @ Gerold

Dann benötigt das Einwohnermeldeamt in Worms meine Meldung über meine Nebenwohnung in Otterndorf.

Erfolgt automatisch - sollte es zumindest.