Bundesverwaltungsgericht entscheidet

Rebell @, Montag, 25.11.2019 (vor 1586 Tagen)

Mittwoch den 27.11.2019 ab 14:00 Uhr Verhandlung

Verfahrensinformationen zu BVerwG 9 C 6.18 u. a.

Die Kläger wenden sich gegen ihre Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer für die Jahre 2016 (Verfahren BVerwG 9 C 7.18) und 2017 (Verfahren BVerwG 9 C 6.18). Im Gebiet der steuererhebenden Gemeinde Lindwedel, die Mitgliedsgemeinde der beklagten niedersächsischen Samtgemeinde Schwarmstedt ist, gehört ihnen ein selbst genutztes Wochenendhaus.

Nach der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde bemisst sich die Steuer nach dem Mietwert der Wohnung und als Mietwert gilt die Jahresrohmiete, die im Rahmen der Objektbewertung durch das Finanzamt festgestellt und im jeweiligen Einheitswertbescheid ausgewiesen worden ist. Diese nach den Vorgaben des Bewertungsgesetzes auf den Zeitpunkt 1. Januar 1964 festgestellte Jahresrohmiete wird für das Erhebungsjahr jeweils anhand des vom Statistischen Bundesamts veröffentlichten Preisindex der Lebenshaltung aller privaten Haushalte im Bundesgebiet hochgerechnet. Wenn eine Jahresrohmiete nicht bekannt ist, wird sie nach der Satzung in Anlehnung an die Miete, die für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung zum 1. Januar 1964 regelmäßig bezahlt wird, geschätzt und entsprechend hochgerechnet. Der Steuersatz beträgt 12 % des so festgestellten Mietwerts.

Bundesverwaltungsgericht hat entschieden

Rebell @, Donnerstag, 28.11.2019 (vor 1583 Tagen) @ Rebell

Es ist exakt entschieden -so wie es eigentlich kommen musste!

Stand: 27.11.2019 20:43 Uhr - Lesezeit: ca.2 Min.
Urteil zu Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfristen
Für verfassungswidrige Zweitwohnungssteuer-Satzungen gelten keine Übergangsfristen, um sie vorübergehend noch weiter anwenden zu können. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch das Anliegen mehrerer Gemeinden in Niedersachsen und Schleswig-Holstein zurück, dass ihre Satzungen bis zu einer Neuregelung noch weiter gelten dürften. Das Gericht habe keinen Spielraum, um eine so genannte Fortgeltungsanordnung zu erlassen.

Zweitwohnsitzsteuer-Urteil: Steuerbescheide ungültig
NDR 1 Welle Nord - Nachrichten für Schleswig-Holstein - 27.11.2019 21:00 Uhr Autor/in: Dortje Harders
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass es keine Übergangsfristen für verfassungswidrige Zweitwohnungssteuer-Satzungen gibt. Immobilienbesitzer hatten gegen ihre Steuerbescheide geklagt.
Berechnungsgrundlage als rechtswidrig eingestuft
Ob Westerland auf Sylt, Damp oder Bensersiel: Vor allem Orte an Nord- und Ostsee sind beliebt als Zweitwohnsitz. Und die Steuer darauf bringt den Gemeinden viel Geld. Wie viele andere Gemeinden auch, haben die schleswig-holsteinischen Gemeinden Friedrichskoog (Kreis Dithmarschen), Timmendorfer Strand (Kreis Ostholstein) und das niedersächsische Lindwedel (Heidekreis) bisher Zweitwohnungssteuer auf einer Berechnungsgrundlage erhoben, die sich auf Daten aus den 1960er Jahren stützte. Das hat das Bundesverfassungsgericht - wie bei der Grundsteuer - jetzt als rechtswidrig eingestuft. Mehrere Immobilienbesitzer hatten gegen die Zweitwohnungssteuer geklagt, weil die Berechnungsgrundlage unzulässig sei. Mit Erfolg - ihre Steuerbescheide wurden nun aufgehoben.
Das BVG hat über Übergangsfristen entschieden
Im Grundsatz ist der Streit in diesem Jahr bereits vom Bundesverfassungsgericht entschieden worden. Die Karlsruher Richter hatten die Zweitwohnungssteuer wegen der überholten Berechnungsbasis gekippt. In Leipzig ging es nun darum, ob und welche Übergangsfristen gelten. Und das Gericht hat entscheiden, dass für verfassungswidrige Zweitwohnungssteuer-Satzungen keine Übergangsfristen gelten.
Die in Leipzig verhandelten Streitfälle drehen sich um Steuerbescheide für die Jahre 2014 bis 2016. Die Bundesverwaltungsrichter mussten klären, ob die Gemeinden für diese Zeit noch Steuern auf der veralteten Grundlage erheben durften, wie ein Gerichtssprecher erläuterte.
Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 27.11.2019 | 21:00 Uhr

Bundesverwaltungsgericht hat entschieden

René ⌂ @, Donnerstag, 12.12.2019 (vor 1568 Tagen) @ Rebell

Danke. In die News der Seite eingebaut.

http://zweitwohnsitzsteuer.de/?page=news