Beide Ehepartner als Hauptmieter in Nebenwhg., nur einer nutzt sie als Nebenwhg.

Luise Winter, Montag, 09.12.2019 (vor 1572 Tagen)

Hallo,
ich bin mit meinem Mann vor Kurzem von Berlin aufs Land gezogen und wir haben uns beide hauptwohnlich dort gemeldet. Ich möchte unsere alte Wohnung in Berlin beruflich als Zweitwohnung nutzen, habe mich also mit Zweitwohnsitz hier gemeldet. Mein Mann ist allein am Hauptwohnsitz gemeldet und hat keinen Bedarf eines Zweitwohnsitzes. Allerdings steht er in unserem Mietvertrag zusammen mit mir als Hauptmieter und der Vermieter möchte dies nicht ändern aus Gründen der Miethaftung/Bürgschaft (im Falle dass mein Mann aus dem Vertrag gehen würde, drohen höhere Mietkosten). Da unser Arbeitsaufenthalt auf dem Lande vorerst nur für 2 Jahre geplant ist, gibt es für uns keinen Bedarf ihn aus dem Berliner Mietvertrag auszutragen, vor allem nicht wenn wir dann höhere Mietkosten riskieren.

Wir dachten, wir könnten vom Erlass der Zweitwohnungssteuer für Verheiratete profitieren, doch laut Auskunft der zustelligen Behörde darf nur ein Hauptmieter im Vertrag stehen, was ich nicht verstehe. Wieso darf mein Mann quasi als Mietbürge nicht mit im Mietvertrag stehen, ohne in Berlin einen Nebenwohnsitz angemeldet zu haben? Ich wurde auf das BlnZwStG § 2 Abs 2 verwiesen, aber hier steht nichts dergleichen.

Würde so nicht nur mir die Zweitwohnsitzsteuer drohen (trotz eindeutiger beruflicher Nutzung als Verheiratete) und obendrein auch noch meinem Mann, obwohl er gar keinen Zweitwohnsitz in Berlin hat und auch nicht braucht?

Kennt sich jemand von euch hier aus oder hat einen ähnlichen Fall?
Danke für eure Antworten.

Beide Ehepartner als Hauptmieter in Nebenwhg., nur einer nutzt sie als Nebenwhg.

René ⌂ @, Freitag, 13.12.2019 (vor 1569 Tagen) @ Luise Winter

Melderechtlich hat sich der zu melden, der eine Wohnung bezieht. Die Verwaltungsvorschriften zum Bundesmeldegesetz dazu:

Das Mitbringen von Einrichtungsgegenständen ist in der Regel als ein Beziehen zu bewerten.

(Mehr dazu siehe mein Blog zum Bundesmeldegesetz / Wohnungsgeberbescheinigung)

Mit anderen Worten: Du kannst in Berlin 100 Wohnungen anmieten. Wenn du sie nicht beziehst, musst du auch keine davon anmelden. Das könnte dann aber eine Frage der Zweckentfremdung werden.

Sprich: Wenn dein Freund sie nicht bezieht, muss er sich da auch nicht anmelden. Den oben zitierten Satz kannst du gerne der Verwaltung vorlegen, sie müsste ihn auch kennen.

Wenn die Verwaltung mit §2 Abs. 2 antanzt, solltest du ihr §2 Abs. 1 eben vorlegen:

(1) Zweitwohnung ist jede Wohnung im Sinne der Absätze 3 und 4, die der Eigentümerin oder Hauptmieterin oder dem Eigentümer oder Hauptmieter als Nebenwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084), das zuletzt durch Artikel 11 Absatz 4 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, dient. Zweitwohnung ist auch jede Wohnung im Sinne der Absätze 3 und 4, die die Eigentümerin oder Hauptmieterin oder der Eigentümer oder Hauptmieter unmittelbar oder mittelbar einer dritten Person entgeltlich oder unentgeltlich auf Dauer überlässt und die dieser als Nebenwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes dient.

Da ist eine klare Referenz zum Bundesmeldegesetz drin. Dein Freund mag zwar Hauptmieter sein, aber nicht als "Wohnung, die dem Hauptmieter als Nebenwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes dient."

Nun ist der Vertrag ein Indiz zum Nachbohren, klar. Um dem etwas entgegen zu kommen, könnte dein Freund eine Erklärung abgeben (Ich bin am XX.XX.XXXX aus der Wohnung ausgezogen, habe mich dazu am XX.XX.XXXX angemeldet.). Wenn auch das nicht hilft: Untermietvertrag zwischen euch.