Salzgitter will Satzung ändern !

Fridolina, Samstag, 25.01.2020 (vor 1525 Tagen)

Hallo, heute mal eine gute Nachricht: Nachdem ich bereits vor Weihnachten eine bitterböse Mail an die Stadt Salzgitter mit verschiedensten Argumenten versendet hatte, kam Mitte der letzten Woche unerwartet eine positive Antwort einer Mitarbeiterin:

Verheiratete Berufspendler sollen nun doch komplett von der Steuer ausgenommen werden, und zwar unabhängig von der jeweiligen Aufenthaltsdauer am zweiten Wohnsitz Salzgitter.

Demnach sei auch ich von der Steuer befreit, obwohl ich mich im Gegensatz zu meinem Mann im letzten Jahr unterhälftig in Salzgitter aufgehalten hatte, was zumindest aus dem Finanzamtsbescheid hervorging, in welchem auch die doppelte Haushaltsführung bei uns beiden weiterhin als anerkannt verzeichnet war.

Man wolle die Satzung dementsprechend ändern ! Ob diesbezüglich noch einmal Post an alle verheirateten Pendler herausgeht ?

Leider hat es eine Kollegin von mir getroffen, die nicht verheiratet ist. Irgendwie kurios, dass sie für ihr Arbeitszimmer selbst aufkommen und darauf zusätzlich noch eine Zweitwohnungssteuer zahlen muss....

Salzgitter will Satzung ändern !

Rebell @, Sonntag, 26.01.2020 (vor 1524 Tagen) @ Fridolina

Man wolle die Satzung dementsprechend ändern ! Ob diesbezüglich noch einmal Post an alle verheirateten Pendler herausgeht ?

Na also man kann doch etwas erreichen, solange alle brav bezahlen keinen Widerspruch und erst Recht sich scheuen zu klagen besteht doch kein Handlungsbedarf >
Eigentlich könnten sehr viele Betroffene eine Klage - allerdings sei empfohlen nicht einen "Wald- und Wiesenanwalt sondern einer versierten Anwalt für Verwaltungsrecht" beauftragen.
Dem Verein Freunde für Ferien ist es inzwischen gelungen dessen Mitglieder moralisch und mit Zusagen zur finanziellen Unterstützung Widerspruch bzw. über Anwalt Klage zu erheben.

Auf dessen Konto mussten inzwischen alle Satzungen bei der Bemessungsrundlage Staffelsatzungen und jüngst über Grundsteuerdaten 1964 für ungültig erklärt werden - es waren alles Klagen durch alle Instanzen!!

Leider hat es eine Kollegin von mir getroffen, die nicht verheiratet ist. Irgendwie kurios, dass sie für ihr Arbeitszimmer selbst aufkommen und darauf zusätzlich noch eine Zweitwohnungssteuer zahlen muss....

Die Satzung von Salzgitter - wo wie viele andere auch mit Schätzung der Mietgrundlage sollte eigentlich bundesweit eingeklagt werden die Chancen sind über Gerichte - alles offen .

Hier dazu der Hinweis der Satzung>Für eine Wohnung, für die keine Nettokaltmiete vereinbart ist oder die zu einer Nettokaltmiete unterhalb der ortsüblichen Miete überlassen wird, ist die Nettokaltmiete in der ortsüblichen Höhe anzusetzen. Sie wird von der Stadt Salzgitter in Anlehnung an die Nettokaltmiete nach dem jeweils aktuellen Grundstücksmarktbericht für die Stadt Salzgitter vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte Braunschweig-Wolfsburg für die Stadt Salzgitter, die für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig zu entrichten ist, geschätzt.

Empfehlung verfolgt doch die Entwicklung > www.bürgernetzwerk-bayern.de

viele bayerischen Satzungen sollten mit neuer Klage damit zu Fall gebracht werden !!

Salzgitter will Satzung ändern !

René ⌂ @, Samstag, 11.04.2020 (vor 1448 Tagen) @ Fridolina

Das klingt doch gut!