Verzwickter Fall in München

Dimon6785, Mittwoch, 25.03.2020 (vor 1485 Tagen)

Hallo, ich hoffe jemand mit Kenntnis der Satzung in München kann uns helfen.

Meine Freundin und ich würden gern in der Wohnung ihrer Oma ein kleines Zimmer nutzen. Wir nutzen nur dieses Zimmer. Hierfür würden wir dort gern beide einen Zweitwohnsitz anmelden. Beide Wohnungen sind in München.

Die Frage ist jetzt, berechnet sich die Steuer nach der Fläche des Zimmers oder der ganzen Wohnung? Wir würden ca. 100€ Miete an die Oma zahlen, aber scheinbar kommt es ja auf die ortsübliche Miete an? Wie ist es wenn wir das beide machen (Nicht verheiratet), teilt sich das Zimmer dann durch Zwei?

Vielen lieben Dank für die Hilfe!

Verzwickter Fall in München

Kommunalfreund @, Donnerstag, 26.03.2020 (vor 1485 Tagen) @ Dimon6785

Wir nutzen nur dieses Zimmer. Hierfür würden wir dort gern beide einen Zweitwohnsitz anmelden. Beide Wohnungen sind in München.

Wozu eigentlich einen Zweitwohnsitz anmelden? eine Zimmer ist doch keine Wohnung!!
Wollt Ihr denn unbedingt Euch Ärger einhandeln?

Ih könnt doch bei "Tante" auf Besuch sein- für solche Fälle wie Sie sich vorstellen gibt es nur Ärger, denn der Münchner Mietspiegel hebelt Eure Vorstellungen bestimmt aus dazu gibt genügend Beispiele - da kann dann nur noch ein "Fachanwalt" helfen - wenn überhaupt - Kontaktet doch mal Freunde für Ferien in Bayern - über
über www Bürgernetzwerk-bayern.de denn bayerische Zwst. unterscheidet sich vielfach von Zwst Berlin - dieses Forum ist auf Norddeutsch zugeschnitten - in Bayern gehen die Uhren anders- ! Jüngste Grundsatzentscheidungen macht fast allen bayerischen Kommunen enormes Kopfzerbrechen weil diese nun fast alle rechtswidrig waren und die Neuen Satzungen - überall mit ?????????????
Bürger mit Zweitwohnsitz sind nach dem Steuerrecht bzw. KAG die UNEDLEN nur Bürger mit Erstwohnsitz sind die EDLEN !

Verzwickter Fall in München

Alfred @, Donnerstag, 26.03.2020 (vor 1484 Tagen) @ Kommunalfreund

eine Zimmer ist doch keine Wohnung!!

Auch in Bayern gilt das Meldegesetz - selbst wenn die Uhren dort anders gehen sollten. Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.
Wer eine Wohnung bezieht und sich melderechtlich nicht registrieren lässt handelt sich ggf. Ärger ein, weil er eine Ordnungswidrigkeit begeht.

Verzwickter Fall in München

Alfred @, Donnerstag, 26.03.2020 (vor 1484 Tagen) @ Dimon6785

Meine Freundin und ich würden gern in der Wohnung ihrer Oma ein kleines Zimmer nutzen. Wir nutzen nur dieses Zimmer. Hierfür würden wir dort gern beide einen Zweitwohnsitz anmelden. Beide Wohnungen sind in München.

Ich gehe mal davon aus, dass ihr dort einziehen und das Zimmer zum Wohnen und Schlafen nutzen wollt. Damit wärt ihr nach dem Meldegesetz meldepflichtig - Registrierung mit Nebenwohnung.


Die Frage ist jetzt, berechnet sich die Steuer nach der Fläche des Zimmers oder der ganzen Wohnung? Wir würden ca. 100€ Miete an die Oma zahlen, aber scheinbar kommt es ja auf die ortsübliche Miete an? Wie ist es wenn wir das beide machen (Nicht verheiratet), teilt sich das Zimmer dann durch Zwei?

Maßgeblich ist die Fläche des genutzten Zimmers im Verhältnis zur ganzen Wohnung. Dieses Verhältnis wird auf die ortsübliche Miete umgerechnet und bildet die Bemessungsgrundlage für die ZWSt. Bezüglich der ZWst seid ich Gesamtschuldner.

Verzwickter Fall in München

Dimon6785, Donnerstag, 26.03.2020 (vor 1484 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,

Was heißt denn

Größe des Zimmers im Verhältnis zur Wohnung

? Wie geht die Größe der RestWohnung in die Rechnung ein? Und warum ist das relevant?

D.h. es wird nicht der lokale Mietspiegel einfach auf unser 15qm Zimmer angewandt?

Vielen Dank,
Simon Wulle

Verzwickter Fall in München

Rebell @, Donnerstag, 26.03.2020 (vor 1484 Tagen) @ Dimon6785

Hallo Alfred,

Was heißt denn

Größe des Zimmers im Verhältnis zur Wohnung

? Wie geht die Größe der RestWohnung in die Rechnung ein? Und warum ist das relevant?

D.h. es wird nicht der lokale Mietspiegel einfach auf unser 15qm Zimmer angewandt?


Ein Zimmer ist noch keine Wohnung - während bei einem Apartmend auch sanitäre Ausstattung und Kochgelegenheit samt Versorgung mit Wasser und Strom - deshalb ist es fraglich ob man
ein Zimmer als Wohnung betractet!

Verzwickter Fall in München

Alfred @, Donnerstag, 26.03.2020 (vor 1484 Tagen) @ Rebell

Ein Zimmer ist noch keine Wohnung - während bei einem Apartmend auch sanitäre Ausstattung und Kochgelegenheit samt Versorgung mit Wasser und Strom - deshalb ist es fraglich ob man ein Zimmer als Wohnung betractet:

Tut man (nicht nur) in M aber. Gem. ZWStS M.:
§ 2 Begriff der Zweitwohnung
(1) Wohnung im Sinne dieser Satzung ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen
benutzt werden kann.

Verzwickter Fall in München

Alfred @, Donnerstag, 26.03.2020 (vor 1484 Tagen) @ Dimon6785

Größe des Zimmers im Verhältnis zur Wohnung? Wie geht die Größe der RestWohnung in die Rechnung ein? Und warum ist das relevant?

Für die Wohnung wird entweder Miete bezahlt oder es gibt - z.B. bei Eigentum - einen qualifizierten Mietspiegel mit dem die ortübliche Miete bestimmt werden kann. So lässt sich der Mietanteil des von euch genutzten Zimmers berechnen.


D.h. es wird nicht der lokale Mietspiegel einfach auf unser 15qm Zimmer angewandt?

Nein.

Verzwickter Fall in München

Rebell @, Freitag, 27.03.2020 (vor 1483 Tagen) @ Dimon6785

D.h. es wird nicht der lokale Mietspiegel einfach auf unser 15qm Zimmer angewandt?

Vielen Dank,
Simon Wulle

Hallo Simon - habt Ihr Euch denn schon mal Gedanken gemacht ob Ihr überhaupt zu einer Zweitwohnungssteuer veranlagt diese auch umgehen könnt ? Bzw Auf Einkommensnachweis zurückerstattet zu bekommen - was dabei allerdings zu beachten ist die Frist nicht zu versäumen !!!

Ist denn die Geringverdienerregelung - Summe der positiven Einkünfte bei Alleinstehenden unter 32 000 € pro Jahr bekannt ??
Oder liegt man weit darüber ?? WEnn ja dann dürfte es auch keine großen Schmerzen verursachen eine Zwst zu zahlen.
Mehr Info rund um die Zwst in www bürgernetzwerk-bayern.de

Verzwickter Fall in München

René ⌂ @, Samstag, 11.04.2020 (vor 1468 Tagen) @ Dimon6785

Ergänzend noch: der Mietanteil wird in der Regel auf die Zimmergröße sowie die anteilig die Gemeinflächen (Küche, Bad, Flur, ...) auf alle Beteiligten gerechnet. Rest siehe Alfred.

Verzwickter Fall in München

Alfred @, Montag, 13.04.2020 (vor 1467 Tagen) @ René

… der Mietanteil ... sowie die anteilig die Gemeinflächen (Küche, Bad, Flur, ...) auf alle Beteiligten gerechnet.

Einen derartigen Passus enthält die M. Satzung nicht - da sollte man sie ruhig wörtlich nehmen und den Abzug für die Heizkosten nicht vergessen.