Zweitwohnungssteuer in Chieming am Chiemsee

OttoF, Donnerstag, 26.03.2020 (vor 1486 Tagen)

Die Gemeinde Chieming hat eine neue Zweitwohnungssteuer erlassen. Sie ist unter

http://www.gemeinde-chieming.de/fileadmin/buergerforum/ortsrecht/Zweitwohnungsteuersatz...

einzusehen, aber leider nicht auszudrucken.

Es fällt auf, dass die Satzung das Datum 14.2.2020 trägt, aber (rückwirkend) zum 1.1.2010 (zweitausendZEHN) in Kraft treten soll. Es wird zu prüfen sein, ob eine solche Rückwirkung rechtmäßig ist.

Die Steuer beträgt nach § 5 jährlich 20 % der Bemessungsgrundlage. Damit liegt der Steuersatz am oberen Ende der bislang bekannten Steuersätze. So gilt in München lediglich ein Steuersatz von 9%. Die Zweitwohnungssteuer wird nach § 1 der Chieminger Satzung als Aufwandsteuer erhoben. Es fragt sich, ob der Steuersatz von 20% in einem nachvollziehbaren und gerechten Verhältnis zum Aufwand der Gemeinde Chieming steht - praktisch formuliert: Hat die Gemeinde Chieming mehr als doppelt so viel Aufwand wie die Landeshauptstadt München für die Zweitwohnungsbesitzer?

Weiter: In dem Schreiben der Gemeinde Chieming als die Zweitwohnungsbesitzer vom 10.3.2020 heißt es: "Der Gemeinderat hat sich nach eingehender Diskussion für einen Steuersatz von 20% entschieden. Gründe hierfür sind u.a. die dauerende Wohnungsknappheit und die Schwierigkeiten von Einheimischen, bezahlbaren Wohnraum zu finden." Diese Begründung hat mit Aufwand der Gemeinden nichts zu tun. In die Satzung sind also sachfremde Erwägungen bestimmend eingeflossen.

Zweitwohnungssteuer in Chieming am Chiemsee

Rebell @, Donnerstag, 26.03.2020 (vor 1486 Tagen) @ OttoF

Die Gemeinde Chieming hat eine neue Zweitwohnungssteuer erlassen. Sie ist unter

http://www.gemeinde-chieming.de/fileadmin/buergerforum/ortsrecht/Zweitwohnungsteuersatz...

Ja da kommen noch viele neue Kommunen mit neuen Satzungen, denn die jüngsten Grundsatzentscheidungen Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht haben wohl ein Beben ausgelöst - jetzt will man bayernweit den ...... aufnehmen - usw. bestätigen das doch- die Stoibersche Hetze von 2004 hat sich inzwischen entfaltet!

einzusehen, aber leider nicht auszudrucken.

technische Raffinessen - dank Digitalisierung!


Es fällt auf, dass die Satzung das Datum 14.2.2020 trägt, aber (rückwirkend) zum 1.1.2010 (zweitausendZEHN) in Kraft treten soll. Es wird zu prüfen sein, ob eine solche Rückwirkung rechtmäßig ist.

Dazu bitte genau lesen denn die Hintergründe sind tiefgreifend - es klappt wohl, denn der Hauptgrund sind wohl all jene Bescheide welche seit 2010 noch nicht rechtskräftig sind und jene die bisher unentdeckt geblieben sind mit ins Abzockeboot zu zwingen! Chieming hat eben von den Fehlern vieler Kommunen gelernt - bei Inkraftsetzen neuer Satzung die alte abzuschaffen kostet manche Kommune Millionen und rückwirkend eine Neue Satzung zu erlassen ist nicht zulässsig.


Die Steuer beträgt nach § 5 jährlich 20 % der Bemessungsgrundlage.

Die Zahl 20 % könnte auch 50% sein- der Knackpunkt ist die Bemessungsgrundlage, denn auch diese neue Satzung bringt keinen Nachweis was denn der Betroffene für einen Aufwand betreibe- den man doch zu besteuern gedenkt, den muss Chieming beweisen!!!!

Verhältnis zum Aufwand der Gemeinde Chieming steht - praktisch formuliert: Hat die Gemeinde Chieming mehr als doppelt so viel Aufwand wie die Landeshauptstadt München für die Zweitwohnungsbesitzer?

Dafür kann diese Gemeinde keinesfalls die höhere Steuererhebung damit begründen, beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig haben es Richter längst erkannt und die Frage gestellt: Hat man denn vor Einführung dieser Steuer nicht überlegt welcher Aufwand eigentlich erforderlich sei??

Bad Wiessee und Schliersee sind haushoch damit auf die Nase gefallen mit deren Argumenten

Weiter: In dem Schreiben der Gemeinde Chieming als die Zweitwohnungsbesitzer vom 10.3.2020 heißt es: "Der Gemeinderat hat sich nach eingehender Diskussion für einen Steuersatz von 20% entschieden. Gründe hierfür sind u.a. die dauerende Wohnungsknappheit und die Schwierigkeiten von Einheimischen, bezahlbaren Wohnraum zu finden."

Mit der Zweitwohnungssteuer wird keine einziger Wohnraum entstehen - nur die Enteignung wäre eine ehrlichere Vorgehensweise!!!

Alles nur Folgen der Volkshetze von Stoiber- Ehrlich wäre wohl die Schuld bei der Fianzgestaltung aller EU-Staaten und der EZB -nur Flucht in Betongold lässt den Bürger von einer Entwertung seiner hart erarbeiteten Vermögen schützen - die jüngsten Tage zeigen es noch deutlicher auf.

Alle bayerischen Kommunen liegen daneben - siehe dazu weshalb und Begründungen nachvollziebar erläutert mit Berichten >> www.bürgernetzwek-bayern.de

Zweitwohnungsteuer in Chieming am Chiemsee

Alfred @, Donnerstag, 26.03.2020 (vor 1486 Tagen) @ OttoF

aber leider nicht auszudrucken.

Die Satzung lässt sich speichern und ausdrucken.

Es wird zu prüfen sein, ob eine solche Rückwirkung rechtmäßig ist.

Bei belastenden Satzungen ist eine Rückwirkung z.B. möglich, wenn die Rückwirkung dazu dient, eine bislang systemwidrige und potentiell verfassungswidrige Rechtslage neu zu normieren. Das dürfte hier der Fall sein. Eine rückwirkende Erhöhung des Steuersatzes wurde ausgeschlossen.


Es fragt sich, ob der Steuersatz von 20% in einem nachvollziehbaren und gerechten Verhältnis zum Aufwand der Gemeinde Chieming steht -... ?

Falsche Frage: Es geht um den Aufwand des Inhabers einer Zweitwohnung und nicht um den Aufwand der Kommune.


... Diese Begründung hat mit Aufwand der Gemeinden nichts zu tun. …

s.o.

Zweitwohnungsteuer in Chieming am Chiemsee

Rebell @, Donnerstag, 26.03.2020 (vor 1486 Tagen) @ Alfred

aber leider nicht auszudrucken.

bei entsprechender Anwendung ist diese zum Ausdrucken möglich
Die bisherige Satzung stammte aus 2005 in fast doppelter Hinsicht rechstwidrig - auch noch 2018 trotz bekanntgewordenen Urteilen und Hinweisen nach alten Satzungen Bescheide erstellt und abkassiert.

Es wird zu prüfen sein, ob eine solche Rückwirkung rechtmäßig ist.

das ist für einen "Fachanwalt" leicht nachweisbar - Widerspruch wäre bestimmt erfolgreich!

Bei belastenden Satzungen ist eine Rückwirkung z.B. möglich, wenn die Rückwirkung dazu dient, eine bislang systemwidrige und potentiell verfassungswidrige Rechtslage neu zu normieren. Das dürfte hier der Fall sein.

Das trifft nicht nur bei Chieming wie bei fast allen bayerischen Satzungen zu!

Eine rückwirkende Erhöhung des Steuersatzes wurde ausgeschlossen.

Auch das trifft zu und deshalb gute Chancen für einen erfolgreichen Widerspruch so die allgemein gemachten Erfahrungen denn 20 % ist wesentlich überzogen gegen 2015!!

Falsche Frage: Es geht um den Aufwand des Inhabers einer Zweitwohnung und nicht um den Aufwand der Kommune.

... Diese Begründung hat mit Aufwand der Gemeinden nichts zu tun. …

Im Gegenteil die Kommune hätte den Aufwand des Bürgers mit Zweitwohnungen dessen Aufwand zu beweisen. Exakt diese Probleme für die Kommunen liegen im Knackpunkt "Bemessungsgrundlage" das haben inzwischen Gerichte auch so erkannt. Weder Verwaltungsvereinfachung noch Schätzungen sind entlastende Fakten

Zweitwohnungsteuer in Chieming am Chiemsee

Rebell @, Donnerstag, 26.03.2020 (vor 1486 Tagen) @ Rebell

Im Gegenteil die Kommune hätte den Aufwand des Bürgers mit Zweitwohnungen dessen Aufwand zu beweisen. Exakt diese Probleme für die Kommunen liegen im Knackpunkt "Bemessungsgrundlage" das haben inzwischen Gerichte auch so erkannt. Weder Verwaltungsvereinfachung noch Schätzungen sind entlastende Fakten

dazu sei das Gerichtsurteil BVG. zur Ergänung angeführt:
Auszug aus der Begründung: Ermöglichen Bewertungsregelungen ganz generell keine in Ihrer Relation realitätsnahe Bewertung, rechtfertigt selbst die Vermeidung eines noch so großen Verwaltungsaufwands nicht in Ihrer Vermeidung eines noch so großen Verwaltungsaufwands nicht ihr Verwendung. Auch die geringe Höhe einer Steuer rechtfertigt die Verwendung solcher realitätsfernen Bewertungsregeln nicht!

Zweitwohnungsteuer in Chieming am Chiemsee

Rebell @, Freitag, 27.03.2020 (vor 1485 Tagen) @ Rebell

soeben bekam ich einen Hinweis zum Thema Zwst in Chieming, denn am 15.3.2018 - so aus den Unterlagen zu entnehmen. fragte jemand bei der Gemeindeverwaltung an und wollte wissen wieviele Zweitwohnsitze es denn in der Gemeinde zum Stichtag 31.12.2017 registriert seien.
Die Antwort : Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage erheben wir von Ihnen einen Kostenvorschuss in Höhe 50.-€ erst wenn dieser auf dem Konto eingegangen werden wir diese Zahlen mitteilen!

Solche Vorgehensweisen sind untypisch, denn bei 160 bayerischen Kommunen hat ein großer Teil freiwillig diese Zahlen kostenlos genannt - nur 3 Gemeinden forderten dazu noch unterschiedliche Beträge als Vorwand für den Aufwand.
Wenn allerdings über diese vielen Zweitwohnungen eine gewisse Hetze verbunden ist -wobei diese vielen Zweitwohnungen verantwortlich gemacht werden für die Wohnungsnot oder Überteueerten Immopreise ja dann sind diese Zahlen immer wieder im Mittelpunkt genannt. mehr info zu Thema Zwst wwwBürgernetzwerk-bayern.de