Timmendorfer neue Satzung v.2.6.20 wieder ungültig?

Kommunalfreund @, Montag, 22.06.2020 (vor 1376 Tagen)

Timmendorferstrand Satzung zur Zweitwohnungssteuer v.2.6.2020 wieder rechtswidrig und willkürlich?
Steuermaßstab fraglich- was hat denn Bodenrichtwertzone, Grundstückswert geschätzt mit dem zu besteuernden Mietwert zur Besteuerung des Aufwandes eines Inhabers einer Zweitwohnung zu tun?
Bei genauer Betrachtung ist derartige Bemessungsgrundlage eher zur Festsetzung einer Vermögensabgabe geeignet- macht aber eine Satzung zur Zweitwohnungssteuer ungültig.
Die Zweitwohnungssteuer sollte eine Besteuerung des Aufwandes des Inhabers, so die gesetzliche Zulässigkeit, bedeuten und dazu ist nur der Mietwert zu Grunde zu legen aber nicht das Vermögen.
Um eine gerechte und zulässige Mietwertfestsetzung zu erlangen hat der Gesetzgeber es eindeutig im Mieterschutzgesetz § 558 vorgeschrieben und geregelt. Bei der Festlegung des tatsächlichen Mietwertes ist die Einschaltung eines gerichtlich anerkannten unabhängigen ortskundigen Sachverständigen, welcher natürlich auch nur über eine zulässige bzw. Voraussetzung mit einer Begehung der Räumlichkeiten in der Lage ist diesen Mietwert reell zu ermitteln.
Die hierfür entstehenden Kosten hätte die Gemeinde zu tragen, als Nachweis des zu besteuernden Aufwandes des Inhabers einer Zweitwohnung- folglich unabhängig wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sei. Alle anderen willkürlichen Festlegungen eines Mietwertes führen zur Nichtigkeit von Zweitwohnungssteuersatzungen bundesweit!
Um all diese bisherigen willkürlichen Zweitwohnungssteuersatzungen außer Kraft zu setzen hat sich der Verein Freunde für Ferien in Bayern e.V. Sitz Oberstdorf*)in enger Abstimmung mit dem Bund der Steuerzahler seit Jahren sehr erfolgreich bemüht ihre Vereinsmitglieder zu informieren und auch zu unterstützen und dabei wiederholt über gerichtliche Grundsatzentscheidungen bundesweit die Kommunen zu Satzungsänderungen gezwungen.
Fakt ist: Schätzungen eignen sich keinesfalls als Besteuerungsgrundlagen bei Steuerfestsetzungen erst recht nicht in einem digitalisierten Zeitalter. Schätzungen waren ein legitimes Mittel als es noch keine geeichten Waagen oder Messgeräte eingesetzt worden sind. Beispielhaft sei ein Vergleich mit den Bestrebungen bei der Kfz-Steuer, wie differenziert Steuern festgelegt werden um keinen Verstoß des Gleichheitsgrundsatzes auszuschalten. Mehr Info dazu> www.bürgernetzwerk-bayern.de
Bisherige Zweitwohnungssteuerfestsetzungen, das haben auch Gerichte so bestätigt, haben bisher grundsätzlich gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen.
*)Anmerkung: Gemeinnützigkeit nicht anerkannt-vom Innenministerium Bayern Kontakte abgelehnt, Petitionen an den Bundestag abgelehnt mit dem Hinweis Ländersache, Petition beim Landtag – abgelehnt mit dem Hinweis: Kommunale Selbstverwaltung da nur Erlaubnis jedoch keine Empfehlung eine Zweitwohnungssteuer zu erheben!