ZWS am Haupt- und Nebenwohnsitz?

max @, Sonntag, 29.01.2006 (vor 6634 Tagen)

Hallo! Was ist eigentlich, wenn in beiden Gemeinden die ZWS erhoben wird>

Dann wären doch Verheiratete, die aus beruflichen Gründen ... (siehe Urteil) nach wie vor von der Steuer befreit>

Das Urteil wurde unter anderem dadurch begründet, dass nicht verheiratete Berufstätige sich der Steuer durch eine Änderung des Meldestatus entziehen könnten. Die verheirateten Berufstätigen können das nicht, da sie durch das Meldegesetz dazu gezwungen werden, den Nebenwohnsitz am Arbeitsort anzumelden. Dies hat dann gegen Art. 6 Abs. 1 GG verstoßen.
Wenn nun aber an beiden Orten die ZWS erhoben wird, kann sich der nicht verheiratete Berufstätige dann nicht mehr der Steuer entziehen.
Daraus folgt dann aber auch, dass nicht verheiratete Berufstätige gegenüber den verheirateten benachteiligt werden, was dann aber wieder gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt.

Welche Meinungen habt Ihr dazu>

ZWS am Haupt- und Nebenwohnsitz?

René ⌂ @, Montag, 06.02.2006 (vor 6626 Tagen) @ max

» Welche Meinungen habt Ihr dazu>

Es ist eigentlich die Aufgabe des Bundes, einzuschreiten, wenn die Städte und Gemeinden versuchen, daß Steuerverteilungssystem zu ihren Gunsten hin zu manipulieren. Denn nichts anderes steckt dahinter, wenn die Steuer in erster Linie mit dem Zweck eingeführt wird, höhere Schlüsselzuweisungen bei der Steuerverteilung zu erhalten (siehe z.B. [link=http://www.dresden.de/index.html>page=ger/02/02/01/2006/02/c_002.html]Dresden[/link]). Den Gemeinden und Städten kann man allerdings hier weniger einen Vorwurf machen: würden sie die Steuer nicht einführen, würden ihnen Einwohner verloren gehen, weil andere Städte diese Steuer einführen (wissenschaftlich nennt sich das Gefangenendilemma)

Anstelle der ZWS sollte eher der Bund ein Model entwickeln, daß auch der Nebenwohnsitz bei der Verteilung der Steuern eine Berücksichtigung findet - denn das ursprüngliche Anliegen war ja einst, daß Bürger zwar z.B. die Infrastruktur nutzen, die Gemeinde aber nichts bekommt. Und dann brauchen wir uns über Ehe, Berufstätigkeit, Ungerechtigkeit usw. nicht mehr zu unterhalten.

Das beide Orte ZWS verlangen, ist dann sogesehen Pech - und das wird in Zukunft noch öfters vorkommen.

ZWS am Haupt- und Nebenwohnsitz?

Jochen @, Dienstag, 07.02.2006 (vor 6625 Tagen) @ René

Was ich darüber denke:

Ich finde es ein bodenlose Unverschämtheit, dass eine Behörde Fragen über die Größe und die Art einer Wohnung im Elternhaus stellen darf, nur um dann dies als Grundlage zum Abkassieren zu verwenden.

Jochen