Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand

Jst123, Dienstag, 08.12.2020 (vor 1207 Tagen)

Die Gemeinde Schönberg ( Ostsee) hat rückwirkend für 2020 neue Zweitwohnungsteuerbescheide verschickt .
Ausgangsgrundlage ist nunmehr der Bodenrichtwert sowie ein individueller Steuersatz der Gemeinde.
Bei mir wurde die ZwSt um 230% erhöht.
bisher €925 jetzt €2150

Ganz offensichtlich bekommen alle Zweitwohnungsinhaber neue Bescheide in 2020.

Ich werde Widerspruch einlegen und eine Begründung lange herauszögern.

Ich denke , es werden massenweise Rechtsmittel eingelegt.

(Wenn ein Vermieter eine Miete um ein Euro erhöht , wird er in der BRD als schlimmster Ausbeuter hingestellt . Das was hier jetzt passiert , ist reinste Abzocke)

Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand

Rebell @, Mittwoch, 09.12.2020 (vor 1206 Tagen) @ Jst123

Die Gemeinde Schönberg ( Ostsee) hat rückwirkend für 2020 neue Zweitwohnungsteuerbescheide verschickt .
Ausgangsgrundlage ist nunmehr der Bodenrichtwert sowie ein individueller Steuersatz der Gemeinde.
Bei mir wurde die ZwSt um 230% erhöht.
bisher €925 jetzt €2150

Das liest sich wie eine Vermögensabgabe, wobei der Aufwand für das Innehaben als Bemessungsgrundlage vom Gesetzgeber die Erhebung einer solchen Steuer erlaubte- es wurde keine Kommune v. Gesetzgeber gezwungen - es ist reine Sache der Kommune.

Ganz offensichtlich bekommen alle Zweitwohnungsinhaber neue Bescheide in 2020.

Da die meisten Betroffenen zwar meckerten - aber nicht klagten - waren alle diese Einnahmen eine Garantieeinnahme.


Ich werde Widerspruch einlegen und eine Begründung lange herauszögern.

Dazu bitte einen Juristen f. Verwaltungsrecht beauftragen- die Zwst hat ja nichts mit dem Steuerrecht etwas gemeinsam

Ich denke , es werden massenweise Rechtsmittel eingelegt.

das täuscht!

(Wenn ein Vermieter eine Miete um ein Euro erhöht , wird er in der BRD als schlimmster Ausbeuter hingestellt . Das was hier jetzt passiert , ist reinste Abzocke)

Bundesweit müssten all diese Kommunen gezwungen werden über einen anerkannten - unabhängigen ortskundigen Sachverständigen jeweils für diese Wohnung der Mietpreis ermittelt werden, dazu müsste auch die Wohnung betreten werden und die Kosten eines solchen amtlich anerkannten Verfahren müsste die Kommune finanzieren. Ja die bundesweit verbreitete willkürliche Festlegung widerspricht gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Fakt ist: Im Mieterschutzgesetz §558 ist so etwas eindeutig geregelt und sollte auch für diese Komunen auch als Vorschrift gelten.
Mietspiegel kann eigentlich nur bei Vermietung- nicht jedoch bei genutztem Eigentum - als Orientierung angewendet werden.
Folglich wäre es mal angebracht - so wie inzwischen bekannt- der Verein Freunde für Ferien in Bayern hat eine Normenkontrollklage eingeleitet. Da so ein Verfahren sehr teuer werden kann wäre neue Vereinsmitglieder zu begrüßen. mehr Info anfragen an fffbayern@gmx.net- oder Einblick -www.bürgernetzwerk-bayern.de

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Jst123, Mittwoch, 09.12.2020 (vor 1206 Tagen) @ Rebell

Vielen Dank für die Hinweise.
meine Rechtschutzversicherung habe ich um Deckungszusage gebeten.
Könnten Sie mir bitte den Link über die vorstehend erwähnte Normenkontrollklage hier einstellen. Ich alter Mensch (71) finde diese nicht in den Internet Seiten ( ist für mich als Laie unübersichtlich)
Ich müsste hier in Schleswig Holstein versuchen, einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu finden.

Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand

Rebell @, Mittwoch, 09.12.2020 (vor 1206 Tagen) @ Jst123

Ich müsste hier in Schleswig Holstein versuchen, einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht zu finden.

Diese Seite ist nicht dazu geeignet - versuchen Sie mal fffbayern@gmx.net zu kontaktieren.

Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand

René ⌂ @, Donnerstag, 10.12.2020 (vor 1205 Tagen) @ Jst123
bearbeitet von René, Donnerstag, 10.12.2020

Zunächst erst einmal die Satzung.

Es gibt ein neues Berechnungsverfahren, was ich so noch nicht gesehen habe:

Bemessungsgrundlage der Zweitwohnungssteuer ist das Produkt aus der Wohnfläche, dem Lagewert, dem Baujahresfaktor, dem Gebäudefaktor und dem Grundstücksfaktor.

Aus dem Bauch heraus wirkt es auf mich ausbalancierter als das bisherige. Da wurde der Bodenwert von 1964 genommen und mit einem Faktor hochmultipliziert. Nun betreten hier alle Kommunen Neuland - und sind sich vermutlich selbst der Wirkung noch nicht im Klaren.

Ich zitiere aus der Begründung der Beschlussvorlage für die Gemeindevertetung:

Die Prozentsätze wurden in der Weise ermittelt, als dass dadurch erreicht wird, dass der in Euro erhobene Steuerbetrag der Vergangenheit erreicht werden kann. Die Botschaft an dieser Stelle, vorbehaltlich der Entscheidung der Selbstverwaltung, ist, dass die Neufassung der Satzung zur Aufkommensneutralität führt. Das ist die gleiche Botschaft wie um Übrigen auch bei der Grundsteuer, aber eben auch eine politische Entscheidung. Im Einzelfall ist es systemimmanent, dass es „Gewinner und Verlierer“ geben wird. Das ist schlicht unvermeidbar.

Die Gemeindevertretung hat diese Satzung einstimmig beschlossen.

Bei mir wurde die ZwSt um 230% erhöht.
bisher €925 jetzt €2150

Es gilt also zu prüfen, ob diese Steuer nun tatsächlich aufkommensneutral ist. Diese 7.5% war ja nur eine Annahme. In Schleswig-Holstein kannst du auf jeder Sitzung der Gemeindevertretung (möglicherweise mit Corona-Einschränkungen) Fragen stellen - und da könntest du diese Aufkommensneutralität abfragen.

Wenn diese gegeben, so warst du der Nutznieser der alten Regelung - und eben jetzt ein Verlierer. Wenn nicht, würde ich da passende Fragen stellen - weil dann eben genau dieser Satz nicht erfüllt ist.

In der Beschlussvorlage steht auch:

Dazu sei auf folgendes hingewiesen: Wie bereits in einer Informationsveranstaltung für die Gemeinden am 08.10.2020 ausführlich erläutert wird an dieser Stelle juristisches Neuland betreten. Es gibt keinerlei gerichtliche Erfahrung und es scheint dringend geboten, dem Grundsatz „Weniger ist Mehr“ bei der Auswahl von Bemessungsgrundlagen zu folgen. Außerdem wird empfohlen, in den Gemeinden einheitliche Satzungen zu beschließen. Dies gilt natürlich nicht, doch dazu später mehr, für die Wahl des Hebesatzes.

Widersprüche und Klagen gelten als sicher. Im Falle eines Obsiegen eines Klägers, wäre aber eine Übertragung auf die anderen Gemeinden im Amtsgebiet auf diese zuletzt beschrieben Weise gesichert.

Auch hier schätzt die Amtsverwaltung die Lage richtig ein. In jedem Fall solltest du in Widerspruch gehen - aber du kannst ggf. die Verwaltung auch bitten, nicht unmittelbar zu bescheiden, wenn du die Aufkommensneutralität prüfen möchtest. So lange der Widerspruch nicht beschieden ist, kannst und musst du den Klageweg nicht betreten.

Als Betreiber dieser Seite würde ich gerne einen Steuerbescheid der neuen Art sehen, also wie er aufgebaut ist. Ich würde mich freuen, wenn du ihn - um persönliche Angaben wie Name, Anschrift oder Steuernummer befreit - ihn an die E-Mail-Adresse im Impressum schicken würdest.

(Wenn ein Vermieter eine Miete um ein Euro erhöht , wird er in der BRD als schlimmster Ausbeuter hingestellt . Das was hier jetzt passiert , ist reinste Abzocke)

Abzocke heißt, dass eine Person sich selbst zum Schaden einer anderen Person bereichert. Da das Geld in den Gemeindehaushalt fließt, kann es - selbst wenn die Aufkommensneutralität nicht gegeben ist - keine sein.

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Rebell @, Donnerstag, 10.12.2020 (vor 1205 Tagen) @ René

(Wenn ein Vermieter eine Miete um ein Euro erhöht , wird er in der BRD als schlimmster Ausbeuter hingestellt . Das was hier jetzt passiert , ist reinste """""")


"""""" heißt, dass eine Person sich selbst zum Schaden einer anderen Person bereichert. Da das Geld in den Gemeindehaushalt fließt, kann es - selbst wenn die Aufkommensneutralität nicht gegeben ist - keine sein.

A"""""""heißt, dass eine Person sich selbst zum Schaden einer anderen Person bereichert. Da das Geld in den Gemeindehaushalt fließt, kann es - selbst wenn die Aufkommensneutralität nicht gegeben ist - keine sein.

A"""""" ersetzt das Wort Betrug ?

Wenn eben auf Bodenrichtwerte von 1964 zurückgegriffen wird ist es wohl eine Betrugsabsicht, denn das BVerfG und BverwG. hat eindeutig unmissverständlich entschieden, dass dieses nicht zulässig sei -

Wo ist nun der Unterschied zwischen Betrugsabsichten und """"""??

Der Gesetzgeber wurde damit aufgefordert bis 2024 eine Grundsteuerreform in Kraft zu setzen.

Beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig - hat unmissverständlich entschieden, dass die Zweitwohnungssteuer schon immer zu Unrecht bei der Bemessungsgrundlage sich auf Werte der Grundsteuer bezogen hätte.
Als Juristen dieses widerlegen wollten mit der Feststellung -ja das hat man doch über viele Jahre nun so praktiziert ohne Beanstandung?

Darauf die Aussage vom Gericht: Ja das trifft zu, es ändert allerdings nichts an der Tatsache dass dieses schon immer rechtswidrig praktiziert worden ist- da niemand dieses bisher beklagte und nun ist die Rechtsprechung gefordert - es war immer rechtswidrige Vorgehensweise.
Eine weitere sehr interessante Frage von einem Richter an die Kommunalvertreter: Hat man denn vor Einführung und Bemühungen eine Zweitwohnungssteuer einzuführen, sich denn keine Gedanken gemacht über den Aufwand der zu betreiben ist eine derartige Steuer zu erheben?

Lieber Rene warum duldest Du Worte nicht- nur weil diese auch von Dir erwähnt werden?
eine derartige Vorgehensweise ist wohl absund ?

Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand

René ⌂ @, Donnerstag, 10.12.2020 (vor 1205 Tagen) @ Rebell

Ich habe keinen Bock, das jedes und jedes Mal mit dir auszudiskutieren.

Oder um es in den Worten von Christian Drosten zu sagen:

Oh je. Auf diesem Niveau kommen wir nicht ins Gespräch.

Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand

Jst123, Donnerstag, 10.12.2020 (vor 1205 Tagen) @ René

Noch ein Hinweis zum Steuersatz/Bodenrichtwert

Gemeinde Schönberg : Steuersatz 7.5 Bodenrichtwert 1 .Reihe 400€/qm
Gemeinde TimmendorferStrand : Steuersatz 1,7 1. Reihe 1700€/qm

Wenn meine Wohnung in Timmendorfer Strand liegt, würde ich nur ca 1800-1900 € in einer Gemeinde mit einen erheblich höherwertigen Ortsniveau zahlen.

Oder die Gemeinde Schönberg arbeitet total unwirtschaftlich.

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Jst123, Donnerstag, 10.12.2020 (vor 1205 Tagen) @ Jst123

Danke auch für die Beschlussvorlage der Gemeinde Schönberg:
Die Gemeinde schreibt :
"Widersprüche und Klagen gelten als sicher"
oder
Naturgemäß kann an dieser Stelle nicht versichert werden, dass die Neufassung der Satzung gerichtsfest ist "

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Rebell @, Donnerstag, 10.12.2020 (vor 1205 Tagen) @ Jst123
bearbeitet von René, Donnerstag, 10.12.2020

Grundsteuerdebatte plus Zweitwohnungssteuer = verdeckte Vermögensabgabe!!!!!!

Noch ein Hinweis zum Steuersatz/Bodenrichtwert

Gemeinde Schönberg : Steuersatz 7.5 Bodenrichtwert 1 .Reihe 400€/qm
Gemeinde TimmendorferStrand : Steuersatz 1,7 1. Reihe 1700€/qm

Wenn meine Wohnung in Timmendorfer Strand liegt, würde ich nur ca 1800-1900 € in einer Gemeinde mit einen erheblich höherwertigen Ortsniveau zahlen.

Oder die Gemeinde Schönberg arbeitet total unwirtschaftlich.

Die gesamte Diskussion um die Grundsteuerdebatte in Deutschland zeichnet sich jetzt schon ab, dass die von Bundesfinanzminister Scholz angestrebte Vorgehensweise völlig verfehlt ist - nicht von ungefähr haben die Länder sich durchgesetzt eigene Grundsteuerfestsetzungen - abweichend vom Bund - zu erarbeiten.

Hinweis wie die Bayerische Gesetzgebung nun aussieht>> Die Mängel und Nachteile des Bundes-Modell von FiMin Scholz (z.B. versteckte Vermögenssteuer u.a.) wird mit dem Bayern-Modell verhindert.
INFACHE_UNBÜROKRATISCHE_UND_TRANSPARENTE_GRUNDSTEUER_IM_FREISTAAT_KOMMT.pdf

Finanzminister_stellt_die_Reform_der_Grundsteuer_in_Bayern_vor___BR24.pdf
siehe www.buergernetzwerk-bayern.de

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René ⌂ @, Donnerstag, 10.12.2020 (vor 1205 Tagen) @ Jst123

Diese zitierte Aufkommensneutralität gilt natürlich nur innerhalb einer Kommune, hier also Schönberg.

Timmendorfer Strand hat ebenso eine neue Satzung - und dort einen Steuersatz mit 1,3% festgelegt. Auch die dortige Verwaltung möchte Aufkommensneutralität.

Nun könnte also sein, dass in Timmendorfer Strand weitestgehend alle Bereiche im Vergleich zu 1964 deutlich an Wert gewonnen haben, so dass mit diesem niedrigen Steuersatz diese Neutralität errreicht werden kann. Schaue ich die Stadt von oben an, erstreckt sich der Wort weitestgehend entlang der Küstenpromenade. Schaue ich mir das Luftbild von Schönberg an, so ist der eigentliche Ortskern zwei, drei Kilometer von der Küste weg - und es gibt einen kleinen Teil am Strand. Und dann könnte ich mir unterschiedliche Wertsteigerungen durchaus vorstellen - und das ist dann auch das, was die Amtsverwaltung mit Gewinnern und Verlierern meint. Diese Fragestellung wirst du aber mit der Grundsteuer wohl auch und noch intensiver haben.

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Jst123, Donnerstag, 10.12.2020 (vor 1205 Tagen) @ René

Eure Hinweise helfen mir. Der Rechtsweg im Abgabenrecht ist mir bekannt. Ich hoffe auf Deckungszusage des Versicherers. (alle selbst genutzten Wohneinheiten sind versichert) Zumindest habe ich Anspruch auf eine Beratung bei einen Anwalt.

Noch ein Hinweis: Über das Land Schleswig -Holstein gibt es Virtuelle Bodenwertrichtsatzsammlung. (googeln)
Ich (71) bin hier nicht so firm mit diesen Verlinkungen etc.

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René ⌂ @, Donnerstag, 10.12.2020 (vor 1205 Tagen) @ Jst123

Sonst einfach Link reinwerfen - das Form baut automatisch Links.

Das Geo-Portal für Bodenrichtswerte in Schleswig-Holstein

Die 400 scheinen nur an der Wasserkante in erster Reihe zu geben. Schon dahinter sind höchstens 300. Der überwiegende Ort liegt bei 115 bis 160 - also deutlich drunter. Und damit könnte diese Aufkommensneutralität durchaus gegeben sein. Jetzt ist natürlich die Frage, ob dieser Bodenwert sich mit der Wertentwicklung der Grundstücke deckt.

Wenn das zutreffend ist, dann ist es ein guter Beleg dafür, dass das Verfahren der Einheitswerte abgelöst wurde.

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Jst123, Freitag, 25.12.2020 (vor 1190 Tagen) @ René

Frohes Fest
Ich muss noch mal etwas klären.
1. Ausgehend von dem Lagewert 400€ und einigen Faktoren kommt die Gemeinde auf eine Wert von 28.771,20 , wo drauf dann der Steuersatz angewendet wird.
Der von der Gemeinde errechnete Wert soll wohl der Mietwert sein, da der Mietwert wohl die Bemessungsgrundlage für die Aufwandssteuer sein soll. Bei meiner 90 qm großen Wohnung entspricht das dann 26,64 € /qm NettoMiete . Die ortsübliche Miete liegt um € 8,-- , wobei noch Lärm- und Geruchsbelästigung von einer Gaststätte (Hunde erlaubt ) mietmindert sein dürfte. Nach wie vor komme ich von dem Verdacht eines Wuchers nicht von ab. Da wäre doch eine Strafanzeige möglicherweise nützlich.

2. Sie schrieben, dass Gerichte urteilten , dass die Gemeinden den Mietwert der Wohnung durch einen unabhängigen Gutachter feststellen lassen sollen . Können Sie mir hierzu Quellen nennen.

3. Die Rechtschutz hat Deckungszusage für die I. Instanz erteilt , nicht für das außergerichtliche Verfahren. (Einen Widerspruch bekomme ich auch allein hin, werde aber die Begründung hinauszögern )

4. Ich habe vor einigen Tage eine Email an o.g. gesendet , um eine Adresse für ein Rechtsanwalt
zu erhalten . Bisher kam keine Antwort . Ich habe an Hauptwohnsitz ein großes Ra-Büro mit mehreren Zweigstellen in Schleswig- Holstein (Auch Verwaltungsrecht) . Da werde ich mich in kürze durchfragen

Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand

Rebell @, Montag, 28.12.2020 (vor 1187 Tagen) @ Jst123

2. Sie schrieben, dass Gerichte urteilten , dass die Gemeinden den Mietwert der Wohnung durch einen unabhängigen Gutachter feststellen lassen sollen . Können Sie mir hierzu Quellen nennen.

Exakt nur so über einen anerkannten ortskundigen unabhängigen Sachverständigen ist es rechtlich überhaupt möglich einen verbindlichen Mietwert festzulegen siehe dazu auch heutigen Eintrag - Erläuterung warum ein Mietspiegel nicht für Eigengenutzen Besitz angewendet werden kann.

3. Die Rechtschutz hat Deckungszusage für die I. Instanz erteilt , nicht für das außergerichtliche Verfahren. (Einen Widerspruch bekomme ich auch allein hin, werde aber die Begründung hinauszögern )

vieleicht auf auf mehrere offene Verfahren einen Hinweis liefern, wo eben eine Grundsatzentscheidung bezüglich Bemessungsgrundlage zu erwarten ist. siehe NKK 4 N 202783 plus 2 N 20 28 27 und zusätzlich Az 4 B 20 569 - vielleicht gelingt es ruhendes Verfahren zu beantragen bis all diese bzw. ein Verfahren entschieden ist - hier geht es um die grundsätzliche rechtlich Bemessungsgrundlage so wie Du es erkannt hast- ist Missbrauch wiederholt anzutreffen

4. Ich habe vor einigen Tage eine Email an o.g. gesendet , um eine Adresse für ein Rechtsanwalt

In diesem Forum nicht erlaubt eine Adresse zu nennen -ABER weitere Infos www.bürgernetzwerk-bayern.de bringt Dich eventuell weiter

Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand

Jst123, Montag, 28.12.2020 (vor 1187 Tagen) @ Rebell

Wo finde ich diese Urteile:
NKK 4 N 202783 plus 2 N 20 28 27 und zusätzlich Az 4 B 20 569

Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand

Rebell @, Dienstag, 29.12.2020 (vor 1186 Tagen) @ Jst123

Wo finde ich diese Urteile:
NKK 4 N 202783 plus 2 N 20 28 27 und zusätzlich Az 4 B 20 569

es sind Klageverfahren gegen die Zweitwohnungssteuer insbesondere wegen geschätzer Bemessungsgrundlage - man könnte einen Hinweis im Widerspruch- oder ´bei der Klage darauf verweisen und ruhendes Verfahren beantragen bis die eine oder andere Entscheidung gefällt worden ist!:-(

Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand

Jst123, Dienstag, 29.12.2020 (vor 1186 Tagen) @ Rebell

es wäre schön, wenn Sie mir schreiben, bei welchem Gericht(en) diese Verfahren anhängig sind .

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Rebell @, Mittwoch, 30.12.2020 (vor 1185 Tagen) @ Jst123

es wäre schön, wenn Sie mir schreiben, bei welchem Gericht(en) diese Verfahren anhängig sind .

VGH München , sollten dort diese Klagen abgewiesen werden - gäbe es die Möglichkeit Revision beim BVerwG Leipzig oder Beschwerde BverfG.Karlsruhe je nach Ergebnis!

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Jst123, Mittwoch, 27.01.2021 (vor 1157 Tagen) @ Rebell

seltsam: die am 7.1.2021 fällige ZwST in bis heute nicht abgebucht worden.
Widerspruch ist fristgemäß raus mit Hinweis auf Zahlung unter Vorbehalt.
Das macht nachdenklich.

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Rebell @, Sonntag, 31.01.2021 (vor 1153 Tagen) @ Jst123

seltsam: die am 7.1.2021 fällige ZwST in bis heute nicht abgebucht worden.
Widerspruch ist fristgemäß raus mit Hinweis auf Zahlung unter Vorbehalt.
Das macht nachdenklich.

Folglich kann man immer wieder hoffen - denn das Thema ist so verzwickt- ja einfach ungerecht !
Toll ist allerdings wenn jemand hier sich wieder meldet und den Sachstand bekundet,das ist sehr selten der Fall!

Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand

Jst123, Samstag, 14.08.2021 (vor 957 Tagen) @ Rebell

Ich versuche in Kurzform, die Begründung meines Widerspruchs durch meinen Anwalt hier widerzugeben:

Da es sich bei der Zwst um eine Aufwandsteuer handelt, muss der Ersatzmaßstab für die Bemessungsgrundlage der Zwst den Aufwand abbilden, den der Zweitwohnsitzinhaber aufwendet, um die Zweitwohnung halten. Zwar muss dieser Aufwand nicht exakt getroffen werden, er muss jedoch zumindest wahrscheinlich sein.

Bezogen auf meinen Fall errechnet die Gemeinde eine Bemessungsgrundlage für die Zwst ein Vielfaches (hier € 28.771,20) meines tatsächlichen Aufwands für die Unterhaltung, Instandhaltung , öffentliche Abgaben etc. . Mein jährlicher Aufwand liegt tatsächlich nur bei ca. € 5.500 ohne Zwst.

Mein Rechtsschutzversicherer hat die Klage für die 1. Instanz genehmigt , falls die Gemeinde den Zwst-Bescheid nicht aufhebt.

Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand

Magia, Dienstag, 23.11.2021 (vor 857 Tagen) @ Jst123

Moin,

wir erhielten wie die meisten hier Ende Dezember 2020 den neuen Zweitwohnungssteuerbescheid und haben Widerspruch eingelegt, welcher auch Ende Januar schriftlich bestätigt wurde.

Nachfolgend habe ich mal unsere Problematik aufgeführt.
Vielleicht hilft es ja jemanden oder Jemand hat noch einen brauchbaren Kommentar.

Es handelt sich um eine Ferienwohnung in einen Mehrfamilienhaus am Schönberger Strand, Am Golfplatz. Die Wohnung hat keine Heizung (Nur E-Heizung) der Boden ist nicht isoliert und weder die baulichen Voraussetzungen noch die Infrastruktur sind für eine Benutzung der in der kalten Jahreszeit gegeben.

Alle Berechnungspunkten waren falsch oder wurden unserer Meinung falsch ausgelegt.
1. Wohnflächen berechnet 53 m² - tatsächlich nachweislich nur 36 m² *1.)
2. Lagewert auf 300 gesetzt - unserer Meinung nach nur 200
3. Baujahresfaktor auf 1,002 gesetzt - tatsächlich nur 0,988
4. Gebäudefaktor auf 0,8 - nach unserer Auffassung nur 0,7
5. Steuersatz (z.Zt. unklar) 7,5 bis 12%
6. Verfügbarkeitsgrad 1 (=100%) - nach unserer Auffassung nur 40%

Mit den falschen bzw. nicht korrekten Daten hat man uns auf 973,00 Euro festgelegt, nach unserer Berechnung kommen wir nur auf 486,00 Euro.

Der Betrag wurde natürlich per Lastschrift gleich am 01.01.2021 abgebucht.

Im übrigen haben die anderen 3 Wohnungseigentürmer alles so akzeptiert, bzw. nur geringe Änderungen angegeben und erhalten !

Seit Januar erhalten wir trotz schriftlicher Anmahnung keine Antwort. bei einem Telefonat wurde uns denn Anfang Oktober zugesagt, dass die Angelegenheit bis Anfang Dezember geklärt wird.

Wir haben unsere Rechtsschutzversicherung schon informiert und warten noch ab.

*1.) Wir haben auch um eine Erklärung gebeten, wie den die Zweitwohnungsteuer für die Jahre vorher berechnet wurde, da ja die Wohnfläche komplett falsch angegeben war.....

Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand

Jst123, Dienstag, 23.11.2021 (vor 857 Tagen) @ Magia

Ich habe bereits den Widerspruchbescheid vorliegen und werde mit Unterstützung einer großen Anwaltskanzlei Klage bis Anfang Dezember einlegen.
Wer fristgemäß keinen Widerspruch eingelegt hat , hat grundsätzlich schon verloren.
In dem 8 Seiten langen Widerspruchbescheid ist das Amt Probstei nur mit 5 Zeilen allgemein auf unsere Bemängelung eingegangen. Der Rest ist allgemeines Geschwafel , was wir nicht beanstanden.
Kern der Sache ist, dass die ZwSt eine Aufwandsteuer ist.
Den Aufwand für eine Immobilie kann man sehr leicht ermitteln. Hier tun sich die Beamten sehr schwer. Mein Aufwand für meine Immobilie beträgt lediglich ca. 1/7 von der Schätzung der Gemeinde über den Bodenrichtwert.
Im übrigen hat das BVerG 9 C mit Beschluss vom 19.5.21 (Das höchste Verwaltungsgericht !!!!!)
"2.20ECLI:DE:BVerwG:2021:190521B9C2.20.0" über dem Bodenwert als Bemessungsgrundlage einer ZwSt entschieden .Leitsatz : Die Schätzung einer üblichen Miete allein anhand des Bodenwerts des Wohngrundstücks ist mit dem Gebot der gleichheitsgerechter Besteuerung des Aufwands für das Innehaben einer Zweitwohnung nicht vereinbar.
Ich empfehle unverzüglich ein grosses Anwaltsbüro in Kiel auf zu suchen.
Mit den Büro habe ich einen Stundenlohn vereinbaren müssen, da der Streitwert zu gering ist .

Ps. Gerade für eine Eigentumswohnung ist der Aufwand sehr leicht festzustellen . Ein cleverer Beamter kann die Grundsteuer im eigenen Hause feststellen und das Wohngeld in der Jahresendabrechnung sehen.

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Magia, Dienstag, 23.11.2021 (vor 857 Tagen) @ Jst123

Danke für die Information.
Wir warten noch bis Mitte Dezember und hoffen dann zumindest auf eine Antwort.
RA Kiel etc. dann im Januar..

Gruß Magia

Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand

Jst123, Dienstag, 23.11.2021 (vor 857 Tagen) @ Magia

Ich finde es nur schlimm, dass viele gleichgültig , die vom Amt Probstei vorgenommene Schätzung der Bemessungsgrundlage, akzeptieren.
Damit stärkt man doch die Vorgehensweise der Gemeinde bei der Abschöpfung der Bürger.

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Jst123, Donnerstag, 21.04.2022 (vor 707 Tagen) @ Jst123

Achtung aufgepasst! Verschleierung !!!

Das Amt Probstei hat im März 22 neue Zwst-Bescheide erlassen.
Jetzt läßt das Amt die Bemessungsgrundlage auf dem Bescheid weg. Somit soll kein Eigentümer sofort erkennen, dass die Bemessungsgrundlage nicht den Aufwand des Eigentümers lt. OVG vom 23.8.21 (AZ. 5 MB 10/21) realitätsgerecht abbildet.
Zur Erinnerung. Mein Aufwand für die Ferienwohnung beträgt max. ca 1/7 der Aufwandes ( 28.771,20 €) , den das Amt Probstei mir für den Wohnungsaufwand unterstellt.


Meine Klage ist weiter anhängig.

Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand

Jst123, Samstag, 29.10.2022 (vor 517 Tagen) @ Jst123

Nun liegt der Zwst-Bescheid 2022 vor. Das Amt Probstei unterstellt mir nun einen Aufwand für die 90 qm Wohnung von € 46.753,20 (höher als unsere Jahresrenten).
Mein tatsächlicher Aufwand liegt bei ca 10%.
Mein Klage-Verfahren gegen die Zwst 2020 ruht, weil der Richter das wegen des verlorenen Prozesses der Stadt Burg / Fehmarn aus März 2022 angeregt hatte. (ähnlich gelagert)
Ich möchte am liebsten die Staatsanwaltschaft wegen des Verdacht des Wuchers /ungerechtfertigte Bereicherung einschalten, weil das Amt Probstei sich nicht an die Vorgaben des Verwaltungsgerichts hält; nämlich die Besteuerung nach dem Aufwand vorzunehmen.

Auf alle Fälle liegt die Zwst mit über € 3500,-- jl. höher als die beiden monatlichen gesetzlichen Renten meiner Ehefrau und mir. Und wenn der Lagewert weiter steigt, kann man sich ausrechnen, was da noch auf einen zukommt.

Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand

Magia, Samstag, 05.11.2022 (vor 509 Tagen) @ Jst123

Moin,

zur Vorabinfo, wir hatten mit unserem Widerspruch zumindest zum Teil Erfolg.
Da die qm und ein paar Parameter entsprechend korrigiert wurden, erfolgte eine Neuberechnung,
welche dann den annähernden Wert der Vorjahre entsprach. Wobei in den Vorjahren statt der 33 qm satte 54 qm zu Grunde gelegt wurden. Aber da uns die Berechnungsgrundlage nicht bekannt war und wir die qm gar nicht angezweifelt hatte, hatten wir uns damit abgefunden......mal sehen, ob ich da noch eine wenig in der Vergangenheit bohre.....

Aber jetzt kommt genau das, was wir befürchtet haben.

Der Bodenrichtwert beträgt ab 2021 für unser Objekt 450 € statt des bisherigen von 300€ (Stand 2018 bis 2020). Großzügigerweise erfolgte für uns 2021 (ohne Steuerbescheid) noch die Berechnung mit der Grundlage 300 €.

Für 2022 beträgt der Bodenrichtwert 460 €, aber die Gemeinde ist ja großzügig und verwendet für 2021 den Bodenrichtwert von nur 450 €, wie nett......

Wir haben Widerspruch eingelegt und werden die "Bereicherung" der Gemeinde nicht unterstützen.
Wir fordern den Steuersatz entsprechend anzupassen, andernfalls werden wir klagen.
Eine Steigerung von 50% ist in der heutigen Zeit völlig unangemessen, zumal wir keine, absolut keine Wertsteigerung an unserem Grundstück in Bezug auf die Infrastruktur oder ähnliches sehen.

Wir bleiben am Ball.

Neue Zweitwohnungssteuer am Schönberger Strand

Jst123, Sonntag, 06.11.2022 (vor 509 Tagen) @ Magia

Da erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Zwst bestehen ( FEHMARN HAT VERLOREN). ,
Kann man einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen.
Mein Anwalt hat empfohlen, keine Zahlungen mehr zu leisten.
Da ich auf Teneriffa erstmal 4 Wochen bin , ( Schnauze voll von den Unruhen in D) , nimmt mein Anwalt sich der Sache an.
Allein von der Zwst (3500€ bei mir)kann ich mir auf TF 5 bis 6 Monate eine wohnung mieten.
Ich habe hier ein Ehepaar getroffen, die zahlen € 70 Zwst für einen Campingplatz bei den Fischerhütten. Ich soll somitdie Zwst für 50 Campingplätze bezahlen.
Irgendwie haben so einige kein Gehirn mehr im Kopf.