In eigener Sache: Bodenrichtwerte und neue Satzungen

René ⌂ @, Dienstag, 02.02.2021 (vor 1149 Tagen)

Im Dezember haben wir hier am Beispiel von Timmendorfer Strand und Schönberg das Paradoxon entdeckt , dass durch die neue aufkommensneutrale Berechnungsmethode es durchaus deutliche "Gewinner und Verlierer" gibt:

Ein Ort, der überwiegend touristisch von Bedeutung ist, hat durchgehend wesentliche höhere Bodenwertzuwächse seit 1965 erfahren als ein Ort, der nur einen kleinen Teil an der Ostseeküste hat. Daher hat Timmendorfer Strand nun einen Steuersatz von 1,3% (anstelle von 12%) und Schönberg 7,5% (anstelle von 10%). Und nun war in letzterer ein Nutzer mit Gebäude direkt an der Wasserkante in Schönberg - und darf weitaus mehr zahlen als jemand Bestlage von Timmendorfer Strand (dort ist der Bodenwert ca. vier mal so hoch).

Ich würde gerne diese Kommunen wieder vergleichbar machen. An sich könnte es der Bodenwert alleine machen, jedoch bleibt dann verborgen, dass eben in Orten mit höheren Bodenrichtwerten auch mehr Steuer zu entrichten ist. Allerdings finde ich bei meiner Recherche keinen durchschnittlichen Bodenwert je Kommune. In Schleswig-Holstein sind diese Daten grundstücksgenau öffentlich für alle verfügbar, in Niedersachsen kostet 15 Minuten herumschnüfeln 5 Euro.

Ferner frage ich mich, wie ich diese Werte mit Kommunen vergleichen kann, die die Steuer auf Basis der Kaltmiete (plus Fallback Mietspiegel) erhebt.

Ideen sind gerne Willkommen!

In eigener Sache: Bodenrichtwerte und neue Satzungen

Rebell @, Samstag, 13.02.2021 (vor 1139 Tagen) @ René

Im Dezember haben wir hier am Beispiel von Timmendorfer Strand und Schönberg das Paradoxon entdeckt , dass durch die neue aufkommensneutrale Berechnungsmethode es durchaus deutliche "Gewinner und Verlierer" gibt:

Ja da sind doch noch mehr Paradoxe Ungerechtigkeiten unentdeckt- im Grunde eine Vermögensabgabe- allerdings immer wieder gem. Schätzungen.

Inzwischen ist das Bundesverwaltungsgericht damit beschäftigt, diese Schätzgrundlagen zu prüfen - Revision v. OVG Sachsen ist inzwischen zugelassen 9 B 64/19

Ferner frage ich mich, wie ich diese Werte mit Kommunen vergleichen kann, die die Steuer auf Basis der Kaltmiete (plus Fallback Mietspiegel) erhebt.

Alles willkürliche Vorgehensweisen

Ideen sind gerne Willkommen!

ABER noch besser ist Klagen

In eigener Sache: Bodenrichtwerte und neue Satzungen

René ⌂ @, Montag, 15.02.2021 (vor 1137 Tagen) @ Rebell

Wenn du den Eindruck hast, dass deine Antwort irgendwie mir hilft, diese Sachverhalte nachvollziehbar und darstellbar zu machen, so muss ich dich leider enttäuschen.

In eigener Sache: Bodenrichtwerte und neue Satzungen

René ⌂ @, Mittwoch, 02.02.2022 (vor 785 Tagen) @ René

Ergänzend dazu: Der Baujahresfaktor kann verschieden ausgelegt sein. In Scharbeutz ist es das Baujahr, geteilt durch 1000. Damit ergeben sich da in der Regel Werte um 2, in Schönberg Werte um 1.