Insel Poel

marion, Sonntag, 21.02.2021 (vor 1132 Tagen)

Hallo, wir sind auf einen DauerCampingplatz auf Poel an der Ostsee , haben dort ein Wohnwagen mit Vorzelt, wir sollen ab dieses Jahr auch die Zweitwohnsitzsteuer zahlen, wurde im Dezember in Satzung aufgenommen,haben sie Satzung sowie Formular zum Ausfüllen bekommen, nach Anfrage dort, haben wir erfahren, das die Steuer berechnet wird nach Größe des Objektes (Wohnwagen plus Vorzelt) ca 30 m" mal 5,52 Euro mal 12 Monate mal 20 Prozent ! Ist das rechtens ? Wo steht das, dass man einfach so rechnen kann , und 20 Prozent ist ziemlich hoch ! Die 5,52 Euro ? Kann ich nirgens wo zu finden. Die 20 Prozent stehen in der Satzung, letztes Jahr waren es 10 Prozent, kann man einfach mal so ne Satzung ändern ?? Kann auch nirgends finden, wo steht das es nach Größe des Objektes geht, ich hätte eher gedacht nach Jahres-Pachgebühr ( netto), aber das ist den wohl zu wenig bzw. weniger . LG Marion

Insel Poel

Rebell @, Montag, 22.02.2021 (vor 1131 Tagen) @ marion

Hallo, wir sind auf einen DauerCampingplatz auf Poel an der Ostsee , haben dort ein Wohnwagen mit Vorzelt, wir sollen ab dieses Jahr auch die Zweitwohnsitzsteuer zahlen, wurde im Dezember in Satzung aufgenommen,haben sie Satzung sowie Formular zum Ausfüllen bekommen, nach Anfrage dort, haben wir erfahren, das die Steuer berechnet wird nach Größe des Objektes (Wohnwagen plus Vorzelt) ca 30 m" mal 5,52 Euro mal 12 Monate mal 20 Prozent ! Ist das rechtens ? Wo steht das, dass man einfach so rechnen kann , und 20 Prozent ist ziemlich hoch ! Die 5,52 Euro ? Kann ich nirgens wo zu finden.

dazu ist zu finden>Poel erhöht Zweitwohnungssteuer um 50 Prozent – jetzt zahlen auch Dauercamper
Die Insel Poel entwickelt sich für Dauercamper und Besitzer von Zweitwohnungen zu einem teuren Pflaster. Im Januar wird die Gemeinde Steuerbescheide mit saftigen Erhöhungen verschicken.
so die Presseberichte.
und das steht in der Satzung:
Diese Satzung wurde nach juristischen Gesichtspunkten sehr interessant ausgearbeitet- da eben sehr viele bisherige rechtswidrige Satzungen von Gerichten gekippt worden sind so ist auch hier der Steuermaßstab- wenn man § 4 und dabei zu1) bzw 2) auch 3) aufmerksam liest Anstelle des Betrages 2 gilt der Jahres-Mietwert „die übliche Miete .. wird in Anlehnung an die Jahresmiete geschätzt!!

Exakt hierzu hat inzwischen das Bundesverwaltungsgericht nun die Aufgabe bezüglich Schätzung eine Grundsatzentscheidung zu treffen, da in vielen _Satzungen eben mutwillig bzw. willkürliche Bemessungsgrundlage einfach nicht nachgewiesen werden können und nur über Schätzungen Tür und Tor offen steht.

ich hätte eher gedacht nach Jahres-Pachgebühr ( netto), aber das ist den wohl zu wenig bzw. weniger . LG Marion

Ja damit ist wieder ein Beweis erbracht, dass die Zweitwohnungssteuer bundesweit sich entwickelt als gleichartige Bundessteuer, das kann irgendwann wegen Übertreibung sich rächen für all diese Kommunen - nur Gerichte sind noch in der Lage für Recht und Ordnung gerade zu stehen.