Ab wann tritt die Steuer in Kraft?

Tina @, Dienstag, 22.11.2005 (vor 6722 Tagen)

erstmal Hallo, ich hätte mal eine Frage, ab wann tritt den die Zweitwohnsitzsteuer überhaupt in Kraft>
Von dem Zeitpunkt ab wo ich eine zweite Wohnung habe, oder erst nach einem halben Jahr> Und was ist wenn ich die Zweitwohnung nur 9 Monate hatte> Vielen Dank für Antwort.

Ab wann tritt die Steuer in Kraft?

Thomas Weihermüller @, Dresden, Dienstag, 22.11.2005 (vor 6722 Tagen) @ Tina

Hallo Tina,

Also: Meldepflicht besteht grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug. Wenn Du eine Nebenwohnung beziehst und von vornherein (!) klar ist, daß Du nicht länger als 6 Monate dort wohnen wirst, entfällt die Meldepflicht. Stellt sich dann doch heraus, daß Du länger wohnen bleiben mußt, müßtest Du Dich »nachmelden«.

Steuerpflicht besteht vom Tag des Einzuges an. Bei »Nachmeldungen« im o.g. Sinne würde die Steuer rückwirkend vom Einzug an erhoben werden. Hast Du Dich – andersherum – zunächst auf Dauer mit Zweitwohnung angemeldet, ziehst
aber vor Ablauf von 6 Monaten doch wieder aus (aus Dresden weg !), wird die zunächst erhobene Steuer wieder zurückbezahlt.

Fazit: Bei 9 Monaten Nebenwohnung in Dresden wird auch für 9 Monate Steuer fällig.

Viele Grüße
Thomas Weihermüller