HH - Berlin

Robert @, Mittwoch, 04.04.2007 (vor 6204 Tagen)

Hallo zusammen,

habe gestern einen Bescheid bekommen, der mich auffordert Angaben bezüglich der Zweitwohnsitzsteuer zu machen.

Komme ursprünglich aus Berlin, wo ich bis dato bei meinen Eltern gewohnt habe.
Bin seit 2006 mit meinem Hauptwohnsitz in HH gemeldet und habe als Zweitwohnsitz die Adresse meiner Eltern in Berlin angegeben. Intention war es, mein Motorrad nicht ummelden zu müssen, was ich aber offensichtlich wohl doch machen muss, wie ich hier gerade gelesen habe,
aber davon mal abgesehen...muss ich für den Zweitwohnsitz in Berlin Steuern zahlen> Wenn ja, reicht als Bemessungsgrundlage eine fiktive Zimmer-Miete bei meinen Eltern von 5 € im Monat>>

Habe in einem anderen Beitrag gelesen, dass man für den Wohnsitz bei seinen Eltern keine Steuern zahlen muss.

Außerdem bin ich gleichzeitig Azubi und Student (duales Studium, d.h. Ausbildung und Studium innerhalb von drei Jahren, mit Azubigehalt). Ändert das irgendwas an der Situation>

Kann ich einfach demnächst mein Motorrad ummelden und rückwirkend geltend machen, dass ich gar keinen Zweitwohnsitz bei meinen Eltern mehr habe, was ja eigentlich zutrifft, denn effektiv bin ich alle paar Wochen bei meinen Eltern zu Besuch und penne meistens bei den Eltern meiner Freundin.

Meine Freundin wohnt mit mir in meiner Hamburg-Wohnung und ist hier ebenfalls gemeldet. Hat das irgendwelche Auswirkungen>

Helft mir!! Was muss ich machen um nix zahlen zu müssen>>

HH - Berlin

Christian @, Mittwoch, 04.04.2007 (vor 6204 Tagen) @ Robert

Hallo Robert,

Nach Melderecht bist Du derzeit mit Nebenwohnung in Berlin und Hauptwohnung in Hamburg gemeldet. So wie das klingt, wäre richtiger: alleinige Wohnung in Hamburg. Besuche bei den Eltern fallen nicht unter das Melderecht, also ist dort auch keine Nebenwohnung erforderlich. Wenn Du sie - aus welchen Gründen auch immer aber beibehalten willst, ist das nicht verboten.

Die Nebenwohnung bei den Eltern sollte für einen Auszubildenden/Studierenden eigentlich zweitwohnungsteuerfrei sein. Wie zäh Berlin sich da verhält, weiß ich nicht, ggf. musst Du es einklagen.

Was Du mit Deinen Wohnsitzen machst, ist zweitwohnungsteuerrechtlich egal.

Anmeldung von Kfz richtet sich seit dem 1.3.07 (neue FZV) nach der melderechtlichen Hauptwohnung/alleinigen Wohnung.

Noch Fragen>

Gruß

HH - Berlin

Robert @, Mittwoch, 04.04.2007 (vor 6204 Tagen) @ Christian

Hallo, danke für die Antwort.

Was ist mit der Bemessungsgrundlage> Funktioniert das so wie ich geschrieben habe> 5 € Miete> Kann ich rückwirkend sagen mein Nebenwohnsitz in Berlin ist gar keine Zweitwohnung...ich hab mich vertan>

HH - Berlin

Christian @, Mittwoch, 04.04.2007 (vor 6204 Tagen) @ Robert

Hallo Robert,

das mit der Bemessungsgrundlage kannst Du vergessen. Vermietungen zwischen Verwandten unterhalb der ortsüblichen Miete sind seit Olims Zeiten bekannt und ziehen nicht.

Eine rückwirkende Abmeldung der Nebenwohnung kann man natürlich immer versuchen - wenn die Berliner sich darauf einlassen. Aber noch mal: Die Nebenwohnung bei Deinen Eltern hat Du nicht inne und streng genommen ist es nach dem Berliner Gesetz auch keine Wohnung. Eine Steuerpflicht dürfte in Deinem Fall gar nicht bestehen.

Wenn Du allerdings einen steuerrechtlichen Nebenwohnsitz in Berlin hast und nutzt, wirst Du um die Zahlung nicht herumkommen.

Noch Fragen>

Gruß