Nicht NEU Altes Thema - Meldegesetzmissbrauch

Rebell @, Dienstag, 17.08.2021 (vor 981 Tagen)

Missbrauch bei der Zweitwohnungssteuer und Missachtung Meldegesetz

Förderungen
eines Bundeslandes knüpfen häufig an den Hauptwohnsitz an. Weitere Informationen zu Förderungen und Finanzierungen in den Bundesländern (von Wohnräumen) in diesem Zusammenhang ist auch bei der Zweitwohnungssteuer der Hauptwohnsitz ein sehr entscheidendes Kriterium.
Vorsätzlicher Missbrauch von Meldegesetz ist auch dann strafbar, wenn eben wie in Bayern in 156 Kommunen sehr weit verbreitet ein Bürgermeister, Sachbearbeiter oder sonstige Kommunalpolitiker einem Bürger die Empfehlung ausspricht – sich mit Erstwohnsitz anzumelden, denn dieses wird mit einer Befreiung von der Zweitwohnungssteuer belohnt.
Auch Duldung ohne jegliche Nachprüfung muss als Beihilfe zum Betrug als strafbare Verletzung der Amtspflicht im Amt höher bestraft werden als jener Bürger, wenn dieser den Empfehlungen einer Kommunalverwaltung sich widerrechtlich mit Erstwohnsitz anmeldet und auch vorgesehen hat an weniger als 190 Tagen im Jahr diese Wohnung zu nutzen!
Hierzu ist ein Bürgermeister verpflichtet zu einer möglichen Berichtigung : falls die Qualität des Wohnsitzes strittig ist, kann eben die Bürgermeisterin/der Bürgermeister von in ihrer/seiner Gemeinde gemeldeten Menschen eine Wohnsitzerklärung fordern und in einem Reklamationsverfahren klären, ob diese zurecht in der Gemeinde den Haupt- bzw. „Nebenwohnsitz“ haben.
Nach unseren seit Jahren gemachten Recherchen und gemachten Erfahrungen erheben in Bayern immerhin noch 156 Kommunen eine Zweitwohnungssteuer. Inzwischen sehen manche weitere Kommunalpolitiker argwöhnisch diese Einnahmen der Nachbarkommunen als Möglichkeit, entweder damit manche kommunalpolitischen Fehlentwicklungen, jüngst dazu noch Verluste im Finanzhaushalt im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, mit den Einnahmen aus einer Zweitwohnungssteuer abzumildern und zusätzliche Animierung der Bürger sich mit Erstwohnsitz anzumelden. Mit der Erstwohnsitzanmeldung entfallen eben die bekannt enorm hohen und in der Regel fast durchwegs rechtswidrigen Verwaltungsaufwendungen mit diesen inzwischen wiederholt von Gerichten nicht rechtssicheren in Kraft gesetzten Satzungen.
Fakt ist: In Bayern sind (bei 120 000 ZWB) über die vielen geduldeten oder auch geforderten Verstöße gegen das Meldegesetz mindestens über 15 000 000 € Zweitwohnungssteuer nicht zur Zahlung fällig, damit wird auch die ganze Sache noch viel komplizierter, denn damit genießen diese Gesetzesbrecher dazu auch noch Vorteile im KFAG. zu Lasten der Allgem. Steuerzahler und anderer Kommunen Erstwohnsitzbürger abgejagt damit Benachteiligungen im KFAG-
Fazit: Die CSU-/FW- Staatsregierung duldet scheinbar solche Verstöße und unternimmt wohl nichts es wird damit auch weiterhin gegen den Gleichheitsgrundsatz ohne Strafverfolgung verstoßen..

Nicht NEU Altes Thema - Meldegesetzmissbrauch

Kommunalfreund @, Sonntag, 29.08.2021 (vor 969 Tagen) @ Rebell

Missbrauch bei der Zweitwohnungssteuer und Missachtung Meldegesetz

Gesetze sind da um gebrochen zu werden - nur die Dümmsten von den Dummen halten sich an die Gesetze!

Vorsätzlicher Missbrauch von Meldegesetz ist auch dann strafbar, wenn eben wie in Bayern in 156 Kommunen sehr weit verbreitet ein Bürgermeister, Sachbearbeiter oder sonstige Kommunalpolitiker einem Bürger die Empfehlung ausspricht – sich mit Erstwohnsitz anzumelden, denn dieses wird mit einer Befreiung von der Zweitwohnungssteuer belohnt.

Wer so einem Hinweis nicht nachkommt sollte sich auch nicht beklagegen

Auch Duldung ohne jegliche Nachprüfung muss als Beihilfe zum Betrug als strafbare Verletzung der Amtspflicht im Amt höher bestraft werden als jener Bürger, wenn dieser den Empfehlungen einer Kommunalverwaltung sich widerrechtlich mit Erstwohnsitz anmeldet und auch vorgesehen hat an weniger als 190 Tagen im Jahr diese Wohnung zu nutzen!

Dazu folgender BEitrag zufällig entdeckt:Sehr geehrter Herr xxxxxx y ,

ich bewundere Ihren Einsatz für diese Sache! Wie Sie wissen, habe ich mich erst einmal ausgeklinkt und mit Erstwohnsitz angemeldet. Ca. alle 2 Jahre erhielt ich immer eine Anfrage per auszufüllendem Formular vom Finanzamt (nicht von der Gemeinde), worauf ich erklären sollte, in welchen Zeiträumen ich mich in Tegernsee aufhalte. Ich habe diese Formulare als nicht ausfüllbar begründet und mir weitere Kontrollen verbeten. Das hat bis jetzt auch geklappt.

Das Meldegesetz ist einfach zu schwammig. Wie will man mir als Rentner verbieten, viel auf Reisen zu sein? Ich bin weder am 1. noch am 2. Wohnsitz mehr als 190 Tage im Jahr anwesend und das ist auch wirklich so. Bei mir sind es noch nicht einmal 100 Tage. Wo ist also mein 1. und wo mein 2. Wohnsitz? Als Bezugspunkt taugt dieses Kriterium nicht, was dann auch von der Gemeinde geschluckt wurde. Was kann also noch als Bezugspunkt angeführt werden? Die Wohnungsgröße? Steht nicht im Gesetz. Die Vermeidung der Zweitwohnungssteuer? Die gibt es am Zweitwohnsitz bei mir in München auch. Was also?
Sicher werde ich mich dereinst wieder mit Erstwohnsitz ummelden, wenn ich gebrechlicher werde und der Hilfe meiner Kinder bedarf. Aber dann wohne ich auch mehr als 190 Tage im Jahr in München, was z. Z. nicht gegeben ist.
Danke, dass Sie mir trotzdem immer über Ihre Erfolge, die es ja durchaus gibt, berichten. Mal sehen, wie es in der Sache weitergeht?

Mit freundlichen Grüßen
Hildegard Müllerlein


Das ist doch der Kommunalverwaltung vollkommen egal - denn mit dem Erstwohnsitz bekommt die Gemeinde ohne Verwaltungsaufwand im KFAG mehr Einnahmen als aus der Zweitwohnung!

Nicht NEU Altes Thema - Meldegesetzmissbrauch

Alfred @, Montag, 30.08.2021 (vor 968 Tagen) @ Kommunalfreund

Frage:
Muss man dieses dümmliche/beleidigende Geschwurbel stehen lassen?
Ich fühle mich jedenfalls beleidigt.

Nicht NEU Altes Thema - Meldegesetzmissbrauch

Rebell @, Montag, 30.08.2021 (vor 968 Tagen) @ Alfred

Frage:
Muss man dieses dümmliche/beleidigende Geschwurbel stehen lassen?

Das sind doch eigentliche Sachstandberichte - ist das denn verboten von gemachten Erfahrungen zu berichten?

Die Ziele von diesen vielen Kommunen welche eine Zweitwohnungssteuer erheben - das kann man überall verfolgen, sind immer bemüht möglichst viele Umwandlungen von Zweitwohnsitz in Erstwohnsitz zu erreichen- denn nur Erstwohnsitzbürger zu erhöhen ist erstrebendswert, das ist i, Kommunalen Finanzausgleich so geregelt.

Ich fühle mich jedenfalls beleidigt.

Wozu eigentlich beleidigt sein ?

Es ist eine Bestätigung, dass es ohne strafrechtliche Konsequenzen so geduldet oder gar vom Gesetzgeber soo gewollt ist.

In Bayern hat man es seit 1980 schon diese Bürger mit Zweitwohnsitz mit den Bürgerm mit Erstwohnsitz im KFAG gleichgestellt-
Nur die Landesregierung unter MP Stoiber hat es 2005 zwar das Erhebungsverbot aufgehoben - allerdings diesen Kommunen die Zweitwohnungssteuer zu erheben erlaubt und den bisherigen Vorteil weiterhin zu gewähren.
Somit genossen bayeriche Kommunen von Doppeleinnahmen bis 2024 500 000 000€ und gestattet diesen auch Zweitwohnungssteuer ständig zu verdoppeln - allerdings mit sehr hohem Verwaltungsaufwand- während diese 500 Mio€ ohne Verwaltungsaufwand in aller Stille den Kommunen aus dem allgemeinen Steueraufkommen zugeteilt wird.

Auch hier könnten so manche Betroffen sich beleidigt fühlen, denn nicht einmal die Staatsanwaltschaft ist so einer "Stuergeldverschwendung" nachgegangen - es gab auch keinen Untersuchungsausschuss - und warum? Die CSU-- Regierung lässt sich nicht vorschreiben wie und was mit dem Einnahmen der Stuerzahler Verwendung findet. Eine echte Opposition gibt es nicht in Bayern !!!! O Stoiber- Seehofer oder Söder als MP genießen diese totale Freiheiten und Zustimmung wie Erdogan in Türkei oder Putin . Die Menschen in Bayern sind hörig und bringen auch wie bei der Zwst einfach das Opfer und es sind die meisten von den 120000 Betroffenen zufrieden - und wenn ein paar Klagen - dazu sind die Verwaltungsgeichte da um den Willen der Regierung zu verteidigen und gehorsam befolgen.

Nicht NEU Altes Thema - Meldegesetzmissbrauch

Alfred @, Montag, 30.08.2021 (vor 968 Tagen) @ Rebell

… als jener Bürger, wenn dieser den Empfehlungen einer Kommunalverwaltung sich widerrechtlich mit Erstwohnsitz anmeldet und auch vorgesehen hat an weniger als 190 Tagen im Jahr diese Wohnung zu nutzen!

Was ist daran ein „Sachstandsbericht“?

… - nur die Dümmsten von den Dummen halten sich an die Gesetze!

Das ist beleidigend – wohl für jede gesetzestreuen Bürger.