Zweitwohnsitzsteuer nach nachträglich zahlen (Strafe und Berechnung)?

karlsruhe1234, Dienstag, 17.08.2021 (vor 954 Tagen)

Hallo,
ich habe in Baden-Württemberg eine Zweitwohnung, die ich v.a. am Wochenende nutze, die aber nicht angemeldet ist.
Ich habe die Anmeldung schon vor mehreren Jahren verschusselt :-(

Jetzt will ich mich rückwirkend anmelden (und Zeitwohnsitzsteuer nachzahlen), bevor es mir auf die Füße fällt.

Muss ich zusätzlich zur ZWS eine Strafe zahlen?
Zählt dies noch als Ordnungswidrigkeit?

Ich bin zusammen mit meiner Schwester Eigentümer der Zweitwohnung, die von meinen Eltern unentgeltlich bewohnt wird (lebenslanges Nießbrauchrecht). Sowohl Schwester als auch Eltern sind dort mit Erstwohnsitz gemeldet.

Wird zur Berechnung der ZWS die Gesamtfläche der Wohnung durch 4 Personen geteilt (oder durch 2)?


Ich wäre für jede Antwort und falls möglich Hinweisen auf die rechtliche Grundlagen dankbar.

Viele Grüße,

Zweitwohnsitzsteuer nach nachträglich zahlen (Strafe und Berechnung)?

Alfred @, Dienstag, 17.08.2021 (vor 954 Tagen) @ karlsruhe1234

So wie Du das beschreibst, besuchst Du Deine Eltern an Wochenenden?
Inhaber der Wohnung sind Deine Eltern. Wo sijd diese muit Nebenwohnung registriert?
Um welche Stadt/Gemeinde handelt es sich?

Zweitwohnsitzsteuer nach nachträglich zahlen (Strafe und Berechnung)?

karlsruhe1234, Dienstag, 17.08.2021 (vor 954 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,
danke für die schnelle Rückmeldung.

Die Wohnung befindet sich in Mannheim. Meine Eltern haben keinen Nebenwohnsitz.

Ich bin nicht sicher, ob es wirklich nur als "besuchen" zählt.
Mannheim ist noch mein Lebensmittelpunkt. Ich habe meine Familie und Freunde hier und trage für die Zweitwohnung u.a. Renovierungs- und Stromkosten. Da es meinen Eltern nicht so gut geht, gehe ich auch häufig für sie einkaufen (manchmal auch unter der Woche).

Wegen des Lebensmittelpunktes in MA habe ich beim Finanzamt eine doppelte Haushaltsführung angegeben. Die Voraussetzungen für einen eigenen Hausstand wären erfüllt. Deshalb bin ich mir zwar nicht sicher, ob ich Mannheim hätte anmelden müssen, befürchte es aber.

Kannst du mir hier weiterhelfen?

Zweitwohnungsteuer nach nachträglich zahlen (Strafe und Berechnung)?

Alfred @, Samstag, 21.08.2021 (vor 950 Tagen) @ karlsruhe1234

Der Tipp von Balu ist zwar pragmatisch und wird vermutlich auch durchgehen. Aber ... na ja.
ZWSt dürfte nicht anfallen. Bei eigetragenem Nießbrauch sind die Eltern Inhaber der Wohnung.

Zweitwohnsitzsteuer nach nachträglich zahlen (Strafe und Berechnung)?

Balou @, Mittwoch, 18.08.2021 (vor 953 Tagen) @ karlsruhe1234

Jetzt will ich mich rückwirkend anmelden ...

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